Private Anhängervermietung. Wie wo in Steuer eintragen?

1 Antwort

Das sind eigentlich Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (allerdings sehr geringfügig). Du kannst die in der Anlage für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit eintragen und Aufwendungen abziehen (Einnahme/Überschussrechnung). Oder du kannst auch einfach formlos zu deiner Steuererklärung die Rechnungen dazulegen und auf nem Extrablatt die Einnahmeüberschussrechnung und dem Finanzamt in 2-3 Sätzen den Sachverhalt erklären. Dann werden die das schon richtig in den Computer eintragen.