Sind Bücher auch "Wertsachen" aus Sicht der Hausratversicherungen?

5 Antworten

Nö, nicht einmal ein alter Schiller im Schrank ist eine Wetrtsache, so die Tabelle bei meiner.

Da es diesen heute kaum/nicht mehr gibt, ist es eigentlich auch egal. Die Versicherung bezahlt ja die Rechnungen über das, was neu gekauft wurde.

Viel wichtiger ist für mich die passende Versicherungssumme, denn die wird ja nach der Grundfläche berechnet, nicht nach der Wohnfläche laut Mietvertrag/Kaufvertrag.

Wenn die aufgebraucht ist, gibt es ja meist auch nichts obendrauf. Das zweite Problem, viele VN haben einen Onliner als "Berater", da wird eben geschummelt und im Schadensfall rumgezickt, was somit ja auch richtig ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn du zufällig eine "Gutenberg-Bibel" zu Hause rum liegen hast, solltest du diese extra versichern.

Bücher aus dem normalen Buchhandel sind KEINE Wertsachen.

Ich hatte einen brand, bei dem meine komplette Fachbibliothek in Rauch aufging.

Ich hatte ein komplettes Inventar (zum Glück in der Cloud), das habe ich vorgelegt. Der Großteil der Bücher war nicht ersetzbar, da vergriffen. ich habe 3000 € insgesamt bekommen als Versicherungsleistung.

Für die Belletristik lohnt sich das kaum...

Ich habe seitdem den Großteil meiner Bücher digital mit backup in der Cloud.

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Fragesteller
 12.01.2021, 18:07

Als Inventarsverzeichnis? Oder jede einzelne Seite eines jeden Buches?

Dea2019  13.01.2021, 08:49
@1011011101011

Habe inzwischen das meiste als Ebook . Sind als Epub abgespeichert, habe aktuell zusammen mit der Belletristik an die 5000 Bücher auf Festplatte bzw als Backup in der Cloud.

Was als Ebook nicht beschaffbar war, habe ich über die Jahre (vor dem Brand) Seite für Seite eingescannt und als PDF gespeichert, mir also diese Ebooks selber gebastelt. Ist zwar zeitaufwändig, aber so konnte ich auch meine uralten Bücher aus Jugendtagen digitalisieren. Dass die Originale verbrannt sind, ist aber heute noch schmerzhaft...die Erinnerungen die da dran hingen...

Das Inhaltsverzeichnis meines Calibres... das war mal das Inventarverzeichnis. Ich glaube, die Werke, die ich nicht wieder beschaffen konnte, kann ich mittlerweile an den Händen abzählen.

DerHans  12.01.2021, 18:09

Auch Bücher, die vergriffen sind, werden dadurch nicht zu "Wertsachen" im Sinne der Versicherungsbedingungen

Dea2019  12.01.2021, 18:57
@DerHans

Versichert sind nicht nur "Wertsachen", sondern der gesamte Hausrat! Also auch das, was man an Lektüre im Schrank hat.

Man muss halt schauen, was und wie man versichert...ich habe den kompletten Hausrat im Vertrag, dazu der Inhalt des Kellerabteils und der verschlossenen Garage (ausgenommen das darin geparkte KFZ)

Mein wertvollen Sachen (Schmuck und so) habe ich im Bankschliessfach. Da sind zB auch die Originalurkunden (Familienbuch und Co).

DerHans  12.01.2021, 19:51
@Dea2019

Selbstverständlich werden Bücher mitgezählt aber eben nur zum Neupreis. Keine Sammlerstücke.

Dea2019  13.01.2021, 08:52
@DerHans

Naja, der Brockhaus von A-Z von Ende der Achtziger.... Sammlerstück nicht unbedingt, aber leider unwiderbringlich. Genauso wie die alte komplette Karl-May-Sammlung...

Nur wenn sie älter als 100 Jahre sind. Worauf man achten muss erzählt dir der Versicherungsvermittler deines Vertrauens bei der persönlichen Berratung.

Alle Gegenstände im Haushalt zählen.

Auch Plüschtiere etc. nur was man dafür bekommt?

Du solltest es halbwegs Nachweisen was du für teure Gegenstände du hast.

1011011101011 
Fragesteller
 08.01.2021, 01:13

Also am besten ich lege einen ganzen Ordner an. Und dort kommen rein: Unzählige Fotos von den Gegenständen (auch Büchern), eine Auflistung der Gegenstände und alle Rechnungen, die ich habe.

Valnar52  08.01.2021, 08:51
Alle Gegenstände im Haushalt zählen.

Aber nicht als Wertsachen.