Was wird bei einer Fahrrad-Diebstahl-Versicherung erstattet? DM-Kaufpreis, Neuwert oder Zeitwert?

9 Antworten

Wenn ich hier einige Kommentare und Antworten lesen bekomme ich Angst um die richtige Beratungsqualität. Die HUK Coburg erzählt hier nur Halbwahrheiten und ist dazu noch ein schlechter Schadenregulierer.

Kurze Erklärung zur Fahrraddiebstahlversicherung:

Es muss unterschieden werden zwischen Nachtzeitausschluss und ohne Nachtzeitausschluss.

Hierbei gibt es Unterschiede in der Leistung.

Wenn zum Beispiel aus dem eigenen Keller (kein Sammelfahrradkeller)das Fahrrad gestohlen wird, erhalte ich den Neuwert (Einbruch muss vorliegen). Fahrräder sind in der Regel, wenn diese in einem Keller eingeschlossen sind automatisch mitversichert. Oft ist aber eine Begrenzung in den Verträgen vorhanden, z.B. 1% oder 2% der VS..

Jetzt kommt der Unterschied "ohne" Nachtzeitausschluss. Die Höhe kann man in der Regel unterschiedlich wählen. Jedoch gilt hier der Zeitwert. Hierbei sind Diebstähle von Fahrrädern außerhalb des eigenen Kellers und Sammelkeller mitversichert. Jedoch muss das Fahrrad angeschlossen sein. Weiterhin wird von den Versicherern gefordert, dass es sich in Gebrauch befindet und die Polizei geholt wird. Wichtig ist auch immer die Rahmennummer sich aufzuschreiben. Ein Beispiel: Ich fahre mit dem Fahrrad 1 Uhr Nachts auf Arbeit und schließe es an und es wird dann gestohlen. Wenn ich ein 10 Jahre altes Fahrrad habe, lohnt sich meist keine Fahrraddiebstahlaußenversicherung. Da eben hier ein Zeitwert angesetzt wird. Probleme in der Schadensregulierung gibt es, wenn es Nachts vor meinem Haus gestohlen wird. Die Versicherungen berufen sich dann meist darauf, dass man den Diebstahl billigend in Kauf genommen hat.

Ich hoffe, ich konnte hier ein wenig aufklären.

Soweit ich bei der Huk und in den Bedingungen gelesen habe, ist die Huk nicht so streng. Es gibt keine Unterscheidung zwischen Tag und Nacht seit 2008.

Ich muss es aber in einen Abstellraum tun und abschließen, wenn es den gibt. Das tue ich sowieso immer.

Außerdem lautet die Auskunft der HUK:

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Die Hausratversicherung (inkl. Fahhraddiebstahl) ist eine Neuwertversicherung.

Bei einem möglichen Schadenfall bekommen Sie den Wert für ein neues vergleichbares Fahrrad jedoch max. bis zur vereinbarten Versicherungssumme erstattet. Die von Ihnen vereinbarte Versicherungssumme für Fahhraddiebstahlschäden beläuft sich auf 600 EUR.

Haben Sie Fragen? Wir sind gerne für Sie da.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre HUK24 Die Online-Versicherung

@suki11

"Bei einem möglichen Schadenfall bekommen Sie den Wert für ein neues vergleichbares Fahrrad jedoch max. bis zur vereinbarten Versicherungssumme erstattet".

Richtig lesen und übersetzen (vergleichbares, das ist der Haken). :-)) Wenn es 10 Jahre alt ist, ein neues vergleichbares Fahrrad? :-)) Und dann noch mit dem Abstellraum. Naja, ich sage nichts weiter dazu.

@suki11

In einem abgeschlossenen Raum der aufgebrochen wird (bei dir Zuhause) ist ein Fahrrad immer in der Hausratvers. drin. Es geht bei der Fahrradversicherung ja gerade darum daß ein Fahrrad auch draußen versichert ist. Und diese sollte ohne Nachtzeitklausel und zum Neuwert versichert sein. Ich denke da ist die HUK nicht der richtige Partner. Es gibt da Bessere.

@Helge001

Naja, wenn ich mein Fahrrad aber irgendwo ankette, weil ich damit unterwegs bin und irgendwo ein Bier trinken will und es wird dann geklaut, dann wird das erstattet.

Oder wenn mein abgeschlossenes Fahrrad aus dem Fahrradkeller geklaut wird auch.

Von Nachtausschlüssen steh da gar nix. Da steht ausdrücklich diese Regelungen gälten nur bis 2008.

@Jetjocki

Wo ist denn bei "vergleichbar" ein Haken?

Das wird doch jede Versicheurung verlagen. Ich kann ja nicht mein 850 DM Fahrrad durch ein 2000 Euro Rad ersetzen. :)

Aber 450 Euro wird wohl drin sein.

Korrekt !!!!!!!!!

Meine Versicherung hat bisher anhand des Kaufbeleges immer den damaligen Kaufpreis erstattet.

Wie oft ist dir denn schon ein Fahrrad gestohlen worden? Schwer verdächtig.

@DerHans

Das kam schon ein paarmal vor! Was bei 5 Kindern nicht weiter verwunderlich sein dürfte!

In der Hausratversicherung wird - auch bei Fahrraddiebstahl - zum Neuwert ersetzt, das ist also der Wiederbeschaffungswert einer gleichartigen neuen Sache am Schadenstag. B.t.w: Von der HUK24 kann ich nur abraten. Sie zeichnet sich durch schlechten Service und eine kundenunfreundliche Regulierungspraxis aus, die Klagequote ist hoch. Du bekommst für den selben Beitrag eine bessere Versicherung bei einem ordentlichen Serviceversicherer.

Da bei der Versicherung der Hausrat zum Neuwert versichert ist , gehe ich jetzt einfach mal davon aus , das dann dein Fahrad auch . Aber 100 % weiß ich das auch nicht !

Bei einer Hausrat wird der Wiederbeschaffungsneupreis erstattet, nicht der Kaufpreis. Der kann also niederiger (Elektrogeräte) oder höher liegen. Rädern die nicht in der Wohnung abgestellt waren, wird meist nur der Zeitwert erstattet. Nach 10 Jahren also gegen Null

Ich bin gem. den Bedingungen verpflichtet, einen Fahrradkeller zu benutzen, wenn es ihn gibt. Den gibt es und den nutze ich auch immer.

"Haben Sie die Möglichkeit, das Fahrrad bei Nichtgebrauch (z. B. Sie werden es an diesem Tag nicht mehr nutzen) in einem Abstellraum unterzustellen, dann sind Sie verpflichtet, dieser Einstellmöglichkeit nachzukommen und das Fahrrad dort gegen Diebstahl zu sichern."

Das mache ich eh immer.

@suki11

kommt wie gesagt darauf an ob du eine Versicherung hast die den Neupreis bezahlt. Außerdem ob du unterversichert bist oder einen Unterversicherungsverzicht hast