Sind Bischöfe Beamte?

11 Antworten

Genau genommen, als STAATliche Beamte gesehen sind sie das nicht.

Rahmengesetz zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts (Beamtenrechtsrahmengesetz - BRRG) § 135 

Dieses Gesetz gilt nicht für die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihre Verbände. Diesen bleibt es überlassen, die Rechtsverhältnisse ihrer Beamten und Seelsorger diesem Gesetz entsprechend zu regeln und die Vorschriften des Kapitels II Abschnitt II für anwendbar zu erklären.

Ein gestlicher ist somit kein staatlicher Beamter, wie du ihn bei den offziellen Ämtern findest. Sondern wird von der eigenen Kirche als Beamter eingstelllt, jedoch durch Steuergelder bezahlt.

Die bezahlt die Kirche und die Kirche bezahlen die mitglieder durch die Kirchensteuer.

Was die Bischöfe sind, weiss ich nicht, sie sind von der Kirche angestellt und gehören zur Kirche...

Das Gehalt wird von der Kirche gezahlt, die dafür die Kirchensteuer eintreibt.

Die Höhe der Bischofsgehälter orientiert sich an der Beamtenbesoldung für leitende Positionen des höheren Verwaltungsdienstes, der Besoldungsordnung_B.

Es gibt hierbei Unterschiede zwischen den Diözesen. Erzbischöfe werden maximal nach Besoldungsgruppe B 11 bezahlt, dies entspricht einem Brutto-Monatseinkommen von etwa 12.000 Euro.

Die Diözesanbischöfe von Freiburg (Erzbischof) und von Rottenburg-Stuttgart werden nach B 8 besoldet, die Weihbischöfe des Erzbistums Freiburg werden nach B 4 bzw. B 6 besoldet, die Weihbischöfe des Bistums Rottenburg-Stuttgart nur nach B 2/B 3. Der Diözesanbischof von Speyer ist in B 7 eingewiesen, sein Weihbischof in B 4. Die beiden bayerischen Erzbischöfe werden ungefähr nach B 11 bezahlt, die übrigen fünf bayerischen Diözesanbischöfe nach B 6.

Die Bezahlung der katholischen Bischöfe in Bayern erfolgt nicht aus Kirchensteuermitteln sondern durch das Bundesland. Grundlage dieser Zahlungen sind Verträge aus dem 19. Jahrhundert als im Zuge der Säkularisierung Kirchengüter enteignet wurden. Nach Artikel 10, § 1 Buchstabe a des Konkordats aus dem Jahre 1924 sollen diese Zahlungen ersetzt werden: "Der Staat wird die erzbischöflichen und bischöflichen Stühle, […] mit einer Dotation in Gütern und ständigen Fonds ausstatten, deren jährliche Reineinkünfte sich bemessen auf der Grundlage jener, die im erwähnten Konkordate festgesetzt sind, wobei dem Geldwerte vom Jahre 1817 Rechnung zu tragen ist."

Bis zu dieser endgültigen Auseinandersetzung zahlt der bayerische Staat die Reineinkünfte unmittelbar an die Bistümer. Die Zahlungen sind Teil der sog. Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften.

In anderen Bundesländern erfolgt keine unmittelbare Bezahlung der Gehälter der leitenden Geistlichen, sondern es wurden in den Staatskirchenverträgen Gesamtbeträge für die jährlichen Zahlungen vereinbart.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bischof

wolfruprecht  02.02.2016, 10:00

Es ist mir völlig unverständlich, warum der Fragesteller eine mit Fehlern und Voruteilen behaftete Antwort als "Hilfreichste Antwort" ausgewählt hat und diese hier offensichtlich ignoriert.

Die Antwort von kgsbus ist sachlich richtig, ohne "seltsamen Beigeschmack" und dazu noch gut recherchiert.

Ich vermute mal, der Fragesteller hatt auch noch andere Absichten, als er seine Frage eingestellt hat, als nur die Beantwortung einer Sachfrage.

Beamte sind sie nicht. Bezahlt werden sie aus den Einnahmen der Kirche (Kirchen-Steuer) und zu einem viel zu großen Teil auch aus anderen Staatsgeldern. Der Austritt aus der Kirche erspart einem zwar die Kirchensteuer, aber zahlen tut man noch immer für die Kirche.

Bischöfe erhalten Ihr "Gehalt" zum Beispiel aus der Staatskasse :-(