Zahlt man automatisch keine Kirchensteuer, wenn man nicht getauft ist?

9 Antworten

Sind sie in Deutschland geboren, werden sie mit Geburt einer der beiden Großkirchen zugerechnet! Auch ohne Taufe!

Wenn sie einer Kirche angehören müssen sie das dem Arbeitgeber ab erstem Arbeitstag mitteilen. Dieser meldet das dem Finanzamt.
Sobald Einkommen da ist, erhebt der Staat Lohnsteuer. Diese gelten als Berechnungsgrundlage für die Kirchensteuer. 

Zeugen Jehovas zahlen als einzige der zehn in Deutschland anerkannten Religionsgemeinschaften in Deutschland keine Kirchensteuer.

Ja bei Menoiten wird ihnen keine Kirchensteuer abgebucht, die sind aber auch keine Anerkannte Religionsgemeinschaft in Deutschland!^^

Römisch-Katholische und Evangelische Kirche:

In Bayern und Badem-Würtemberg sind es 8% Kirchensteuer. Im Rest Deutschlands 9%. Auch wenn Sie hier Rente beziehen auch bei einem Wohnort im Ausland! 

Ebenso seit 2009 auf Kapitalerträge (Zinsen, Wertpapiere, Aktien, Fons) fallen die selben Gebühren an. Das gilt auch für Bausparer, oder private Rentenvorsorge!

Auf Grundstücke oder sonstiges Land entfallen zusätzlich 10%. Das ist aber regional geregelt!

Unter Umständen und außergewöhnlichen Belastung können sie die Aussetzung der Kirchensteuerpflicht beantragen! Dann zahlt diese der Staat für sie. Aber wenn sie Gehalt erhalten, ist das sehr unwahrscheinlich!
Bei Minderjährlichen wird die Kirchensteuer nach § 51a Abs. 2 EStG berechnet.
Bei Rentnern anteilig, nach dem Jahr des Renteneintrittes. Zwischen 2007 bis einschließlich 2009 sind es etwa 54% der Rente die Kirchensteuerpflichtig ist! Dieser Betrag nimmt dann Etappenweise weiter zu!

Bei Erbbaren Vermögen könnte die Kirche ihre aktive und inaktive Zeit ebenfalls rückwirkend auf das Erbe anrechnen! Dann könnten ihre Erben auch diese Schulden erben!
P.S.: Würde mich freuen, wenn Sie die Antwort als Hilfreich eintragen würden.

Stopp. Wenn Sie nicht getauft sind besteht kein Automatismus dass Sie keine Kirchensteuer bezahlen müssen. Sie müssen sich von der Kirchensteuer durch Antrag befreien lassen. Für die Nichtwissenden unter den angeblich Wissenden. Mennoniten sind von der Kirchensteuer befreit. Sie unterhalten eine eigene Kirchengemeinde, mit eigener Kirche und eigenem Prediger,die sie durch Spenden finanzieren. Sie unterscheiden sich vom evangelischem Glauben dadurch da sie die Glaubenslehre Menno Simons vertreten. Die evangelische Kirche besagt - "Tauf´et die Kinder und lehret sie". Das heißt ein Kind wird getauft, kurz nach der Geburt, es erhält da es sich selbst nicht für eine Konfession entscheiden kann Taufpaten. Bei der Konfirmation bestätigt das Kind seine Konfession. die Aufgabe der Paten ist erloschen. Bei der Glaubenslehre der Mennoniten wird das geboren Kind gesegnet. Im Alter von 14-18 Jahren kann es seine Glaubensrichtung durch die Taufe selbst bestimmen. Es ist ihm dort gestattet auch einen selbst gewählten Vornamen anzunehmen. Die in der Segnung durch die Eltern bestimmten Vornamen bleiben als zweit/drittnamen erhalten.

Wenn Du den Eintrag trotzdem drin hast, ist wirklich was schief gelaufen. Du solltest die Konfession dann bei Deinem Einwohnermeldeamt dringend entfernen lassen. Ehrlich gesagt (ich will Dir da aber nichts unterstellen) hatte ich den Fall schon sehr oft und nur einer war wirklich nicht getauft. Alle anderen DACHTEN nur, sie wären konfessionslos. Nochmal mit den Eltern abklären, die sollten es ja wissen.

Wenn du nicht getauft bist, warst du nie in der Kirche, also steht auf deiner Lohnsteuerkarte auch keine Konfession. Somit zahlst du keine Kirchensteuer. Wenn man aus der Kirche austritt, muss man die Änderung natürlich angeben.

Ich bin nicht getauft und hatte trotzdem den Kirchensteuereintrag auf der Lohnsteuerkarte. Da ist wohl irgendwas schiefgelaufen.

@Whitefall

und du hast bis jetzt diese Steuer bezahlt??

@Whitefall

auch wenn man nicht getauft ist, kann man einer Kirch angehören. Du mußt erst aus der Kirche komplett austreten.

@Mismid

??? Welcher Kirche gehört man denn an, wenn man nicht getauft wurde?

Diese Antwort ist richtig. Wenn dennoch ein Eintrag auf der Lohnsteuerkarte ist, dann ist da etwas falsch gelaufen. Also sollte man mit der Stelle sprechen, die die Lohnsteuerkarte ausgibt. Man kann auch nicht aus der Kirche austreten, wenn man nicht Mitglied der Kirche war.

Den Nachweis zu bringen,das Sie nicht Kirchenmitglied sind ist Schwer.In Ihrer Gemeinde Nachfragen wo Sie Geboren sind,ob Sie im Taufregister sind.Keine Taufe keine Einsegnung. Oder Sie gehen zum Amtsgericht und Erklären dort Ihren Kirchenaustitt,mit Urteil,das Sie keiner Religionsgemeinschaft mehr Angehören. Damit sind Sie ab 2009 von der Kirchensteuer Befreit. Arbeitslose und Harz4 Empfänger zahlen Automatisch Kirchensteuer.