Sind Arbeitnehmer in der Pflege Haftpflichtversichert über den Arbeitgeber, auch bei Pflegefehlern?

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Arbeitnehmer sind grundsätzlich über die Betriebshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers gedeckt.

Aber bei medizinischem Personal kann auch eine persönliche Haftung durchschlagen. Daher ist es für diese Personen angeraten, das in ihrer privaten Haftpflichtversicherung als Zusatz einzuschließen. Das kostet dann vielleicht 20 € im Jahr.

wattdennnu2  29.01.2020, 12:25

Könntest du mir bitte einen Tarif eines Versicheres nennen? Vorab vielen Dank.

DerHans  29.01.2020, 14:21
@wattdennnu2

Das hat die Provinzial der Rheinprovinz schon vor 25 Jahren mit in die PH für ÖD eingeschlossen.

Jede Betriebshaftpflichtversicherung deckt auch die Haftung der Arbeitnehmer in Ausübung deren beruflicher Tätigkeit.

DerHans  29.01.2020, 11:57

Auch bei Krankenschwestern, kann die persönliche Haftung durchgreifen. Natürlich auch bei Pflegepersonal.

Valnar25  29.01.2020, 12:04
@DerHans

Ja, natürlich. Aber genau die ist über die BHV gedeckt.

DerHans  29.01.2020, 12:06
@Valnar25

Selbst angestellte Ärzte brauchen eine zusätzliche Absicherung. Weil sie auch außerhalb ihrer Arbeitszeit zu Hilfeleistungen verpflichtet sind. Unterläuft dabei ein Fehler, ist diese NICHT über das Krankenhaus und die Betriebshaftpflicht gedeckt.

Valnar25  29.01.2020, 12:09
@DerHans

Und was hat die Restrisikoversicherung nun bitte mit dem Thema zu tun? Richtig, nichts.

Pflegedienste müssen meines Wissens eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung vorweisen, um über Pflegekassen abrechnen zu können.

Wenn sie das nicht wollen, dann benötigen sie das nicht. (da bin ich mir unsicher)

Die Versicherung ist jetzt aber auch eher egal, denn es geht erstmal um die Haftung. Führt ein Angestellter auf Anweisung des Arbeitegers Arbeiten aus, so liegt die Haftung beim Arbeitgeber.

Schwierig wirds immer, wenn der Arbeitnehmer gegen den Anweisungen des Arbeitgebers handelt. Da hilft dann aber auch keine Haftpflichtversicherung.

Ich denke, der Arbeitnehmer wird es erst einmal übernehmen und es sich eventuell von dem Pfleger zurückholen.
So habe ich es im Unterricht verstanden (Ausbildung zur Altenpflegerin)