Müssen muslimische Arbeitnehmer beim Ramadan bevorzugt werden?

25 Antworten

Er kann Ihnen frei geben. Es darf nur die Arbeit nicht drunter leiden.

z.b Fließbandarbeit, die anderen Kollegen sind krank oder im Urlaub. Wenn der muslimische AN dann kurzfristig frei möchte, deshalb das Band aber zum stehen kommen würde, darf der AG das verbieten.

anders in einem Büro, wo eine Kollegin da ist und es zu keinen Ausfällen kommt

Im Grundgesetz steht, dass niemand wegen seiner Religion bevorzugt oder benachteiligt werden darf.

Vermutlich wird es in der Praxis anders gehandhabt

Ein vernünftiger AG wird - sofern betrieblich machbar - auf spezielle Urlaubswünsche eingehen.

Speziell in den Bereichen, wo an allen Tagen gearbeitet wird, sollte das gut möglich sein.

Da gibt's dann keine Probleme WER Weihnachten/Ostern o.ä. arbeitet..( Gastro, Pflege, etc.. )

Soweit mir bekannt, gibt es bis jetzt keine Sonderregelung bzgl Ramadan

Auf keinen Fall "muss" ein Arbeitgeber auf die religiösen Befindlichkeiten seiner muslimischen Mitarbeiter eingehen und ihnen "frei" bzw. "Urlaub" gewähren. Das gilt übrigens für Angehörige anderer Religionen genau so.

Er "kann" aber und "ist gut beraten" wenn er es tut, soweit das Wohl der Firma, der Betriebsablauf darunter nicht leidet. Schließlich fördert das Entgegenkommen immer auch das Betriebsklima und die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter. - Ich hoffe, dass muslimische Mitarbeiter dabei nicht anders "ticken" als deutsche.

Nein. Diese können rechtzeitig Urlaub nehmen oder kündigen.

Nein, das muss er nicht. Er wird, wenn er klug ist, natürlich auf die Wünsche der Mitarbeiter (nicht nur der muslimischen) eingehen, soweit es den betrieblichen Ablauf nicht stört.

Wurzelstock  14.06.2018, 10:09

"Er wird, wenn er klug ist..."

Das ist doch keine Frage der Klugheit, sondern des Sozialverhaltens.

Schuhu  14.06.2018, 10:14
@Wurzelstock

Seine Macht als Arbeitgeber nicht auszunutzen, ist klug. Sozialverhalten kann gut, schlecht, klug oder unklug sein.

Wurzelstock  14.06.2018, 10:24
@Schuhu

"Seine Macht als Arbeitgeber nicht auszunutzen, ist klug."

IM GEGENTEIL! Die Macht ist dem Arbeitgeber gegeben, DAMIT er sie ausnutzt! Die Ethik verlangt, dass der diese Macht zum Nutzen aller einsetzt, ganz besonders zum Nutzen derer, die darauf angewiesen sind. Das ist nicht immer einfach, aber er muss sich darum bemühen. Das war schon immer so. Alles andere ist ein Verstoß gegen die Sittlichkeit und wird über kurz oder lang durch ein Gesetz verlegt.

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf eine Entwicklung im Rom der Caesaren: Zur Zeit des Kaiser Claudius war es eingerissen, dass die Patrone ihre Sklaven auf der Insel Ischia aussetzten, wenn sie alt und gebrechlich wurden, um sie nicht versorgen zu müssen. Dazu hatten sie das Recht. Das wurde durch ein Edikt des Kaisers verboten.

Schuhu  14.06.2018, 10:28
@Wurzelstock

Du kennst aber den Unterschied zwischen "Macht ausnutzen" und "Macht gebrauchen"? Natürlich muss der Arbeitgeber Gebrauch von seiner Weisungskompetenz machen, damit der Betrieb läuft. Aber da, wo der Betrieb nicht gestört wird, kann er "großzügig" sein. Wäre er es nicht, nur um (im oben erwähnten Fall) die Muslime zu schikanieren, würde er seine Macht ausnutzen.