Gibt es eigentlich eine spezielle Regelung zur Sozialversicherung für Schauspieler/Musiker?

6 Antworten

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Das ist sehr unterschiedlich.

Wenn man an einem Theater fest engagiert ist, ist man natürlich sozialversichert wie andere Angestellte auch.

Wenn man an einem privaten Theater spielt oder bei einer Filmproduktion dreht, ist man normalerweise zeitweilig angestellt und damit einerseits sozialversichert wie andere Angestellte, andererseits bekommt man aber z.B. keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Man wird beim Theater pro gespielter Vorstellung bezahlt. Wird man krank und die Vorstellung muss ausfallen, gibt's kein Geld. Das gleiche gilt beim Fernsehen für ausgefallenen Drehtage.

Bei anderen Jobs wiederum ist man freiberuflich tätig, führt seine Steuern selbst ab und muss sich auch selbst um die soziale Absicherung kümmern; da sollte man sich dann an die Künstlersozialkasse wenden.

Da Schauspieler, die bei Fim und Fernsehen arbeiten, von der Arbeitslosenversicherung sehr ungerecht behandelt werden (sie zahlen normalerweise Maximalbeiträge ein, bekommen aber nie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zusammen), arbeitet unser Berufsverband BFFS an einer Sonderregelung für Schauspieler und war auch schon teilweise erfolgreich (jedenfalls erfolgreicher als DAG und Verdi, die jahrzehntelang nur unsere Beiträge kassiert, sich aber nie für unsere Probleme interessiert haben).

Für die Rente gibt es zusätzliche Versicherungen (die natürlich das Nettoeinkommen weiter schmälern): Beim öffentlich-rechtlichen Fernsehen die "Pensionskasse für freie Mitarbeiter" und beim Theater die "Bayerische Versicherungskammer".

Und ein Vorteil unseres Berufes liegt ja auch darin, dass man nicht zwangsläufig bei Erreichen des Rentenalters aufhören muss, zu arbeiten: Irgendwer muss die alten Leute spielen. So lange man also noch sprechen und halbwegs laufen kann, hat man immer noch die Chance, seine Rente durch Arbeit aufzubessern.

Da ist unter umständen die Künstlersozialkasse KSK zuständig. Mfg

Hallo,

es gibt drei Gruppen, die zu unterscheiden sind:

1) normale Arbeitnehmer: es gibt keine Sonderregelungen

2) unständig Beschäftigte: die Verträge als Arbeitnehmer sind normalerweise auf maximal 7 Tage begrenzt: bei Unterbrechungen bis zu 3 Wochen besteht weiterhin eine Mitgliedschaft. Die Beiträge werden immer aus dem Verdienst für den ganzen Kalendermonat berechnet (nicht tageweise). Eine Arbeitslosenversicherung besteht nicht.

3) Personen, die keinen Arbeitnehmervertrag haben, werden auf Antrag über die Künstlersozialskasse (KSK) in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung versichert. Eine Arbeitslosenversicherung besteht nicht.

Gruß

RHW

Liebe LadyDenial,

es gibt die Künstlerkasse, welche die gleichen Aufgaben wie die gesetzlcihe Rentenversicherung erfüllt und nur für Künstler un Publizisten da ist. Der Staat wollte somit einer verarmung der Künstler vorsorgen, die meistens in der Schaffemsoahase viel Geld verdienen, es oft falsch anlegen und im Alter in die Armut verfallen. Wende dich bitte vertrauensvoll an die Künsterkasse. Die geben dir sicherlich alle Ihformationen. Vergiss bitte nicht in guten Zeiten in flexible Produkte mehr einzuzahlen und in schelchten Zeiten wenig bis gar nicht.

www.kuenstlersozialkasse.de/

beste grüsse

dickie59