Umwandlung einer ehemals betrieblichen Altersvorsorge in Riester möglich?

7 Antworten

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Nein, dies ist nicht möglich, da es sich hier um zwei völlig voneinenader verschiedene Konstrukte handelt. Unterschiedlich deshalb, weil es sich beim bestehenden Vertrag um eine so genannte Direktversicherung im Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (aus Entgeltumwandlung nämlich) handelt, wogegen die so genannte "Riester"-Rente aus dem Nettoeinkommen bespart wird und durch Zulagen gefördert wird, die bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen diesem ("Riester"-Versicherungsvertrags-)Konto zufließen.

Bei Wechsel der Arbeitsstelle kann der Versicherte einer betrieblichen Atersversorgung den Veretrag zur nächsten Arbeitsstelle mitnehmen, geht damit zum Lohnbüro und beantragt dort, ab sofort von hier aus weiter zu überweisen (bei entsprechendem Abschlag von der jetzt vereinbarten Vergütung freilich, wie bisher auch).

Ansonsten kann (und sollte) der Versicherte sich hiermit doch besser an den Betreuer dieses Vertrages wenden. Der erledigt dies professionell, hat es zu erledigen und: haftet sogar bei Fehlern für einen evtl. Schadensersatz.... Was will man mehr? An diese Stelle sind ja schließlich auch einige EUROs bei der Vermittlung dieses Versicherungsgeschäfts geflossen. Nehmt den zuständigen Buben ruhig heftig in die Pflicht!

Betriebliche Altersvorsorgeverträge sind nicht flexibel und beinhalten meistens einen Verwertungsausschluss. Dementsprechend kann die bAV auch nicht in einen anderen Vertrag umgewandelt werden. Besteht das Arbeitsverhältnis nicht mehr, besteht die Möglichkeit diesen Vertrag beim neuen Arbeitgeber fortzuführen. Alternativ kann der Vertrag unter gewissen Bedingungen (siehe Police) beitragsfrei gestellt werden. Eine Beitragsfreistellung bedeutet jedoch in den meisten Fällen doppelte Kosten: Für die Änderung des Vertrages und für die weiter laufende Verwaltung.

Abgesehen davon, ist eine Riester-Rentenversicherung auch nicht empfehlenswert. Diese Verträge scheinen auf den ersten Blick verlockend, da es "Geschenke vom Staat" gibt, aber auf der anderen Seite sind die Kosten dieser Policen extrem hoch – teilweise sogar höher als die staatlichen Zuschüsse. Die Rendite hingegen ist gering, so gering, dass sich die meisten Verträge erst ab dem erreichten 90. Lebensjahr rentieren. Vorher bekommen Sie nur Ihr eingezahltes Geld zurück, erst danach würde rein theoretisch die Auszahlung von Zinsen beginnen – vorausgesetzt der Versicherungsnehmer überschreiten die durchschnittliche Lebenserwartung um mehr als 10 Jahre...

Soll der bisherige bAV-Vertrag beim neuen Arbeitgeber nicht fortgeführt werden, dann kann dieser Vertrag nur beitragsfrei weitergeführt werden! Eine Anrechnung oder evtl. Auszahlung ist nicht möglich, sondern erst zum Ablauf! Meine Frage noch hierzu: Handelt es sich beim alten bAV-Vertrag evtl. um zusätzliche Arbeitgeberleistungen wegen evtl. Wartezeiten???

Ist das grundsätzlich möglich?

Nein. Eine bAV kann nicht umgewandelt werden, weil die darauf eingezahlten Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei waren. Das ist zudem auch gar nicht nötig, weil er /(wie Mismid bereits schrieb) einen gesetzlich verbürgten Anspruch darauf hat, die bAV mitzunehmen und weiterzuführen. Alternativ könnte er natürlich die bAV beitragsfrei stellen und einen neuen Riestervertrag abschließen. Davon kann ich aber in Anbetracht der miserablen Rendite nur abraten.

nein das ist nicht möglich. Diese Beiträgen wurde ja weder versteuert noch wurden darauf Sozialabgaben bezahlt. Er kann die betriebliche Altersvorsorge aber mit zum neuen Arbeitgeber mitnehmen und dort weiterführen. Darauf hat er gesetzlichen Anspruch