Gewerkschaft ohne Arbeitgeberverband?

2 Antworten

Hallo,

wenn der Arbeitgeber keinen Arbeitgeberverband angehört, muss er gar nichts verhandeln. Eben weil er nicht Mitglied einer der Tarifparteien ist.

Ein Firmentarifvertrag oder Werkvertrag ist grundsätzlich immer möglich, wenn dieser nicht sittenwidrig ist und an einen allgemeingültigen Tarifvertrag angelehnt ist. Es gibt ja auch tote Tarifgebiete, so das es vorkommen kann und auch ist, das beispielsweise eine bestimmte Firma in NRW einen Werkvertrag in Anlehnung eines Tarifvertrages von Sachsen Anhalt geschlossen hat.

Das die Mitarbeiter sich kein zweites Loch in den Hintern gefreut haben, dürfte in der Natur der Sache gewesen sein.

In dem Fall war die zuständige IGMetal auch eher eine Faultierfarm, als engagiert bei der Sache

Sinn und Zweck des Austritts aus dem Arbeitgeberverband ist es, nicht an die Tarife für die entspr. Branche gebunden zu sein. Das betrifft vor allem die Löhne und Gehälter, Urlausbanspruch, Sonderzahlungen, Umgruppierungen usw.  Eine eigene Gewerkschaftzu  gründen , ist zwar möglich, müßte dann aber betriebsübergreifend sein. Ich habe kürzlich gehört, dass die Arbeitsministerin Kleinstgewerkschaften verboten hat? Mach Dich schlau im Netz.