Sie 17 er 28?! Geht das?

19 Antworten

Erlaubt ist es . Wenn sie 17 ist schaut da keiner mehr hin.Grundsätzlich ist Altersunterschied nicht unbedingt ein Hindernis. Es macht aber einen großen Unterschied wenn einer 17 und der andere 28 ist im Vergleich z.b. zu 27 und 38 etc.

Man sollte nicht so sehr auf den Altersunerschied achten und eher auf die Reife und Lebensphase in der sich jemand befindet.  

Meist werden so junge Mädels eher sexuell benutzt als wirklich Parnterin zu sein. Sie sind Trophäen der Männer die sich mit so einer jungen Freundin schmücken. Das muss nicht so sein aber in den allermeisten Fällen ist es so. Die Junge Frau fühlt sich sicher auch geschmeichelt, manchmal steht aber auch ein wenig der Vaterersatz im Parnter.     Wichtig ist drauf zu achten, ob man selbst als Frau in dieser Konstellation wirklich glücklich ist oder das Gefühl hat viel zu verpassen was Gleichaltrige tun.  Es ist tatsächlich so das  man mehr verliert als Frau in so einer Konstellation als man gewinnt. Jugend kann man nicht nachholeh. Und Echte Jugend mit Gleichalten zu ist ein sehr wichtiger Abschnitt und auch das rumexperimentieren ist wichtig für später und prägt sehr.

Wahrscheinlich ist diese Bezeihung deiner  Freundin bald hinüber denn auch dem Mann wird es schnell langweilig werden mit einem halben Kind. 

Wie die Juristen sagen: Ein Blick ins Gesetz erspart Geschwätz! ... und erleichtert die Rechtsfindung.

Deswegen hier mal die komplette Liste:

Vorab: Der Gesetzgeber schreibt immer von "sexuellen Handlungen". Dieser Begriff beinhaltet neben dem Geschlechtsverkehr alle Handlungen sexueller Natur (wie z.B. Knutschen, Fummeln, Petting etc.) - oder kurz: alles, was über "verliebt anschauen" und "Händchen halten" hinausgeht.

Sexuelle Handlungen sind also strafbar, wenn

a) einer der Partner unter 14 Jahre ist.

GRUNDSÄTZLICH IMMER! (StGB §176)

Aber: Sind beide Partner unter 14, entfällt die Strafbarkeit wegen mangelnder Strafmündigkeit!

b) einer der Partner unter 16 Jahre ist UND

- zwischen den Personen ein Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis besteht (StGB §174 (1))

- der andere über 21 ist UND "die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung" ausgenutzt wird UND jemand Strafantrag stellt (StGB §182(3))

c) einer der Partner unter 18 Jahre ist UND

- eine Abhängigkeit durch ein Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis ausgenutzt wird (StGB §174 (1)) (bitte den dezenten Unterschied zu o.g. Tatbestand beachten!)

- eine Zwangslage ausgenutzt wird (StGB §182 (1))

- dafür Geld gezahlt wird (StGB §182(2)) 

In der von dir geschilderten Situation greift keines der o.g. Gesetze, also ist die Beziehung legal.

es geht in § 182 (2) nicht nur um geld, sondern um entgelt, das können auch geschenke sein. aber das dürfte selterner der fall sein, dem gesetzgeber ging es darum das ausnutzen minderjähriger prostituierter unter strafe zu stellen.

zur Ergänzung:

"- zwischen den Personen ein Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis besteht (StGB §174 (1))"

wobei auch das nicht generell strafbar ist (näheres findet sich in dem von dir beschriebenen Paragraphen)

Erlaubt ist es laut Gesetz, und wenn beide es wollen ist dagegen auch nichts einzuwenden

Natürlich geht das. Warum auch nicht? Gesetzlich gar kein Problem.

Erlaubt ist es u. solange es bei der Lockeren" bleibt auch so weit in Ordnung. 

Für eine feste Beziehung ist er zu alt, bzw.sie  zu jung!

und das steht in welchem gesetz?