Ich m17 bin in ein Mädchen verliebt,sie ist 13 wäre es für mich strafbar wenn ich mit ihr eine Beziehung anfangen würde auch wenn wir noch mit dem sex warten?

5 Antworten

Klares nein! Das Wäre ja auch völlig bescheuert. In dem Altersbereich ist das zwar ein ordentlicher Unterschied, aber wenns bei euch passt, dann passt es.

Für sie ist auch sexuelles legal, für dich nicht - bis sie 14 ist, dann ist es uneingeschränkt legal für euch beide. Hierbei geht es auch schon um Zungenküsse und ähnliches! Selbst, wenn ihre Eltern einverstanden wären, wäre es eine Straftat und kein ANtragsdelikt, d.h. jeder der das mit bekommt und dich anzeigen will kann das auch tun, nicht nur dein Mädchen als Opfer des Missbrauchdelikts (oder ihre Eltern). Aber wenn du sie wirklich magst, sollte es kein Problem für dich sein zu warten bis sie 14 ist, bzw bis sie bereit für solche Dinge ist.

Der Altersunterschied von vier Jahren wäre zunächst einmal nicht tragisch. Eine Beziehung auf Augenhöhe zu führen ist in jungen Jahren zwar eine gewisse Herausforderung - aber auch diese haben schon viele Paare gemeistert. 

Größere Tragweite kann in Deutschland allerdings die Tatsache haben, dass Dein Schwarm rechtlich noch als KIND gilt, solange sie ihren 14. Geburtstag noch nicht gefeiert hat. 

Bis dahin sind Dir daher sexuelle Handlungen an/mit ihr verboten, da dies als "Sexueller Missbrauch von Kindern" verfolgt und betraft werden kann. Dabei geht es auch nicht nur um Geschlechtsverkehr, sondern bereits ein Zungenkuss oder Petting erfüllt diesen Tatbestand. Dabei spielt keine Rolle ob sie einverstanden ist und auch ihre Eltern können Sex zwischen Euch nicht wirksam genehmigen und bekämen ggf. selbst Ärger, wenn sie diesen duldeten oder förderten. 

Anzeigen könnte Euch dabei JEDER - also auch ein eifersüchtiger Nebenbuhler oder ein "aufmerksamer" Nachbar! 

Daher muss ich Euch raten bis zu ihrem 14. Geburtstag Euch auf das Händchenhalten zu beschränken. Danach steht Euch dann zumindest rechtlich nichts im Wege und Deine Volljährigkeit spielt dann auch keine Rolle... 

Seid (später mal) nett aufeinander! 

R. Fahren 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo Anonym854,

eine reine Beziehung ist grundsätzlich nie strafbar, da es im deutschen Recht bzw. in den Gesetzen nicht geregelt ist.

Sex wäre für dich allerdings strafbar, so lange sie noch unter 14 ist. Und immer dran denken, unter Sex fällt nicht nur der reine Geschlechtsverkehr.

LG Sascha

Befreundet sein - ohne sexuelle Handlungen - ist rechtlich kein Problem.

Wie es die Eltern des (jungen) Mädchens sehen, ist eine andere Frage, sie könnten durchaus etwas dagegen haben. ... und das dürften sie auch.

Vielleicht ist es auch für sie noch viel zu früh für eine ernste Beziehung. Wartet lieber noch und lernt euch kennen. Werdet als erstes Freunde und schaut ihr überhaupt zusammenpasst...

Strafbar ist es zwar nicht, aber ich denke das sie noch zu jung wäre..

wir kennen uns schon seit einem halben Jahr und ich finde sie sieht gar nicht aus wie 13 sondern wenn ich ehrlich bin schon wie 16 wir haben sehr viel darüber geredet und sie hatte mir auch gesagt das sie in mich verliebt ist...Ich wollte auch noch mal sagen das ich auf keinen Fall mit ihr schon sex haben möchte erst wenn wir beide dafür bereit sind und es auch von dem Gesetz her erlaubt ist.

@Anonym854

Okayy.. ein halbes Jahr ist schon ziemlich lange und wenn sie auch in dich verliebt ist, dann spricht doch nichts dagegen...

@Anonym854

"keinen Fall mit ihr schon sex haben möchte erst wenn wir beide dafür bereit sind und es auch von dem Gesetz her erlaubt ist."

Sehr vernünftig. Bitte halte dich daran, bleihb stark, wenn du mal Druck hast :P Wünsch euch zwei viel Glück :)