Sichtschutzzaun - Ortsüblich?

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Ortsüblich sollte sich nicht eher auf die Höhe beziehen?

Da musst Du mal in die Bauverordnung hinsichtlich der Einfriedung für Dein Bundesland gucken. Bei uns ist blickdicht erlaubt. Höhe ortsüblich. Heisst wie Nachbarbebauung. Da gibt es aber auch Ausnahmen, wenn ein dringendes Bedürfnis für die Höhe besteht (Z.B. Hunde, die über den Zaun springen könnten, wenn zu niedrig usw.)

LG

Schau in die Satzung, ob ein bestimmter Stil festgelegt wurde. Sonst orientiere dich am Stadtbild.

Du kannst es aufbauen, jedoch musst Du mit einem Schreiben seitens der Stadt rechnen, die Dir den Abbau Deiner Anlage dann aufträgt.