Meine Fichte (ca. 30m!) stört Nachbar bei Neubau :-)

14 Antworten

Du kannst natürlich versuchen, mit der Geschichte Geld zu verdienen, wenn es klappt, hast du Glück gehabt, eine Summe kann ich dir allerdings nicht nennen. Und das mit der Sicherungspflicht stimmt, die hast du. Und ich hoffe mal ganz stark, dass du eine gute Versicherung für den Fall der Fälle hast.

JoeCool71 
Fragesteller
 13.01.2012, 10:56

Das ist der Gedanke.Ist ja immerhin ne Wertminderung für mein Grundstück.

Meine Idee war deren voraussichtliche Mindereinnahmen beim Verkauf der Wohnungen als Grundlage zu nehmen. Müsste mir dann mal die Baupläne besorgen um abschätzen zu können, wieviele Wohnungen im welchem Maß betroffen sind. oberste Etage sollen wohl Penthäuser werden - Die trifft es schonmal sicher.

Deine übertriebene Erwartungshaltung ist keine gute Basis für eine einvernehmliche Lösung.

Wenn du es übertreibst, würde ich als Bauträger direkt an der Grenze 4 m tief ausheben bis dir deine Fichte abstirbt und dich anschließend aufgrund der Gefährdung zur Entfernung zwingen. Mit entsprechender Boshaftigkeit kann man die Sache mit ein paar Kupfernägeln in den freiliegenden Wurzeln noch beschleunigen. Dann hättest du überhaupt kein Geld sondern nur die Kosten.

Klar ist, daß du den Baum seinerzeit illegal so nah an der Grenze gepflanzt hast und dein bisheriger Nachbar nur so gutmütig war das zu dulden.

Mit Bäumen dieser Größe sind in der Regel mind. 8 m Abstand zur Grenze zu halten (je nach Bundesland).

Wenn sie dir freiwillig sagen-wir-mal 3000-4000 € plus die Kosten für die Entfernung anbieten, solltest du besser annehmen.

JoeCool71 
Fragesteller
 14.01.2012, 07:10

Also nun mal langsam.

  1. liegt ein Gutachten vor, das die Fichte Kerngesund ist. Wenn die nun also kurz nach Bau abstirbt, dann hat eher der Bauher ein gewaltiges Problem.
  2. ist ein Baum dieser Größe min.150J. alt - Ich hab den schon mal gar nicht gepflanzt - wer weiss wie damals die Gesetze und Grundstücksgrenzen waren. Glaube kaum, das da irgend etwas illegal war.
  3. Hab ich gar keine Erwartungshaltung. Von mir aus kann&soll der Baum bleiben. Ist wie gesagt ein sehr schöner Abschluss und Sichtschutz zu meinem Grundstück. Der Bauträger hat das Baugrundstück doch vorher besichtigt. Hätte sich doch schon längst bei mir melden können. Das die jetzt erst kurz vor geplantem Baubeginn (und Ende der Fäll-Zeit) kommen ist nun wirklich nicht meine Schuld. Und die Wertminderung für mein Grundstück ist m.E. nicht unerheblich.

Nochmal - hier geht es nicht um Gier oder so, sondern darum das ich meinen Ausblick auf einen schönen, oft blühenden & immer grünen Baum gegen den Blick auf a) eine Baustelle & b) ein Mehrfamilienhaus eintauschen soll. Hab wie geschrieben da auch noch ne kleine Holzhütte stehen und davor ist meine eigentliche Terrasse. In Zukunft können die Nachbarn meiner Freundin dann schön beim Sonnenbaden auf den Bikini schauen, wenn der Baum weg ist. Also wenn ich das schon alles hinnehmen soll, dann bitteschön gegen gute Entschädigung.

Mein Bruder (Anwalt) meinte übrigens auch, das der Baum ggf. deren komplettes Bauprojekt ins Wackeln bringen könnte, da die natürlich auch auf deren Grundstücksseite den Verlauf der Wurzeln schützen müssen, sofern der Baum bleibt.

Du bist an 365 Tagen im Jahr dazu verpflichtet, Deinen Baumbestand in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Das ist ganz normal, nach dem Grundsatz: Eigentum verlpflichtet. In diesem Falle, Du möchtest den Baum ja eigentlich behalten, würde es für Dich schon reichen, einen zertifizierten Baumsachverständigen prüfen zu lassen, ob der Baum statisch und dynamisch einwandfrei ist. Hierfür bekommst Du ein Gutachten. Theoretisch wärest Du verpflichtet, den Zustand alle 9 Monate prüfen zu lassen, was dann allerdings jeder Baumpfleger tun kann. Sollte dann trotzdem irgendetwas passieren, bist Du Deiner Verpflichtugn nachgekommen und bist somit auch versichert. Nachzulesen in dem Landschaftsgesetz und Naturschutzgesetz. Zwingen kann Dich niemand, den Baum umzunieten. Das hätte man allerhöchstens bis zur 2. Wuchsperiode tun können, also ca. 3.-4. Jahr nach Baumpflanzung. Als Baumpfleger höre ich öfter solche Geschichten, wo Baumbesitzern bange gemacht wird. Finde ich eigentlich schade, denn auf diese Weise fallen viele Bäume, die gut hätten stehenbleiben können.

Erstens:

Bei Gemeinde nachfragen, ob Baumschutzsatzung besteht. Dann darf die Fichte nicht beseitigt werden.

Zweitens:

Im Landesnachbarrechtsgesetz nachschauen, welcher Abstand zur Grenze für Bäume dieser Größe dort mindestens vorgeschrieben sind.

Drittens:

Erst dann prüfen, ob der Neubau die Fichte (auch Wuzelbereich beachten) schädigt oder ob die Fichte einen innerhalb der baurechtlichen Abstandsflächen zulässigen Neubau materiell beeinträchtigt. Auf Aussicht und Schatten kommt es dabei nicht an, aber z.B. auf Schäden an der Bausubstanz.

Also:

eine abschließende Antwort kann nur vor Ort durch Fachleute erfolgen und nicht auf gutefrage.net

prüfe deinen versicherungsschutz,

involvier einen anwalt

und mach dich schlau, wer eventuell das holz braucht und abkauft....