Was bedeutet " Gartenland" bei der Grundstücksberechnung?

7 Antworten

Hallo,

die Preise richten sich nach Angebot und Nachfrage.

Der Verkäufer kann verlangen, was jemand bereit ist zu zahlen.

 

Nun verlangt der Käufer aber " Bodenrichtwert" wie Bauland

 

Das kann er auch verlangen, allerdings wird kein Vertrag zustande kommen, wenn Du das nicht zahlen willst.

Nur zum Verständnis: Auch wenn es Bodenrichtwerte gibt, dann heißt das nicht, dass nur diese Preise bei einem Verkauf verwendet werden dürfen.

Vielmehr spielen diese Richtwerte in der Regel nur bei einer Verkehrswertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken eine Rolle.

Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn ein Grundstück zwangsversteigert werden soll und hierfür der konkrete Wert benötigt wird.

Ein weiteres Beispiel wäre auch eine Gütertrennung bei einer Ehescheidung. Hier wird dann der Wert des gesamten Grundstücks benötigt, um eine finanzielle Aufteilung vornehmen zu können.

Ansonsten gilt auch hier weitestgehend Vertragsfreiheit. Der Verkäufer macht Dir ein Angebot, dass Du entweder annehmen oder ablehnen kannst.

Es wird ja niemand gezwungen den Preis zu zahlen. Ist der Käufer enorm dran interessiert, wird er auch über Richtwert zahlen. Ist der Verkäufer zum Verkauf gezwungen wird er auch unter Richtwert verkaufen. Für 200 qm Gartenland innerhalb der Ortslage kann ich den Baulandpreis erzielen. 

Also wäre in diesem Fall ein Baulandpreis durchaus üblich?

Schau im Bebauungsplan der Gemeinde nach, darf dort gebaut werden ist es kein Grünland, wenn nicht ist es nur Grünland und nichts wert.

Ohne die genauen örtlichen Verhältnisse zu kennen, ist eine abschließende Beurteilung unmöglich.

Handelt es sich nicht gerade um eine Fläche für ein Reihenhaus, sind 200 m² nicht selbständig bebaubar. Es handelt sich also um eine Arrondierungsfläche. Derartige Grundstücke werden üblicherweise mit 10 % des Bodenrichtwerts gehandelt. Ansonsten ist der Markt immer schlauer und der Preis richtet sich nach Angebot und Nachfrage.

Bei uns wird  auch eine Arrondierungsfläche größer 100 qm je nach Lage, Zuschnitt und erlaubter möglicher Nutzung nicht unter 50 % des BRW verkauft. 

@kabbes69

Ansonsten ist der Markt immer schlauer

sag ich doch