Müssen auf der Terrasse die Vorhänge als Sichtschutz weg?

9 Antworten

Wenn mich der Nachbar 2 Jahre lang durch sein Verhalten belästigt oder du entgegen einer bestehenden gemeinsamen Hausordnung handelst entsteht daraus kein Gewohnheitsrecht.

Allerdings kann ich mir auch nicht so richtig vorstellen das euer Nachbar als Miteigentümer (?) euch mehr zu sagen hat als der Vermieter.

Es geht weder den Vermieter noch den Nachbarn irgendetwas an, welche Innendekoration ihr anbringt.

Und Ihr dürft selbstverständlich zum Aufhängen irgendwelcher Gardinen / Rollos / Lamellenvorhänge entsprechende Vorrichtungen anbringen. Lediglich in die Fensterrahmen habt Ihr nicht zu bohren. Alles andere ist bestimmungsgemäßer Gebrauch.

Welche Vorhänge man im Garten anbringen kann ist mir allerdings etwas schleierhaft. Und wenn hier der Vermieter - sprich Eigentümer dieser Doppelhaushälfte sein Einverständnis erklärt hat sollte der Nachbar keine Einwände erheben können.

Oder gibt es irgendwelche Gemeinschaftserklärungen ob einer "gemeinsamen Immobilie" ?

@wilees

Besteht hier eine Wohnungseigentümergemeinschaft, so hat sich das Schreiben des Anwaltes an Euren Vermieter zu richten und ganz sicherlich nicht an Euch.

Hinsichtlich der Vorhänge kann ich mir nach der Beschreibung nichts genaues vorstellen, hört sich aber ersteinmal weniger nach einer genehmigungspflichtigen Geschichte an. Davon unabhängig steht ihr in keinem Rechtsverhältnis zum Nachbarn, deren Anwalt kann sich nur rechtswirksam an den Eigentümer wenden, was dieser eigentlich auch wissen sollte. Ich würde an eurer Stelle einmalig den Anwalt anschreiben, dass alle Beanstandungen an den Vermieter zu richten sind bzw. hier eine Genehmigung vorliegt und ihr weitere Briefe ignoriert, was ihr rechtlich auch tatsächlich problemlos machen könnt.

Du hast viel Text geschrieben zur Erläuterung, was auch sehr gut ist. Jedoch das Wichtigste hast du vergessen, was zu wissen in dem Zusammenhang erforderlich ist. Nämlich, aufgrund welcher Rechtsgrundlage verlangt das der Anwalt? Wie begründet er die Forderung? Und vor allem, und das ist ganz wichtig. in welcher Weise fühlt sich der Nachbar durch den Vorhang persönlich betroffen oder gestört.

Ich hoffe, du verstehst was ich meine. Auf diese Begründung kommt es an. Nur wenn der Nachbar in seinen Rechten gestört ist, kann er etwas verlangen. Beispielsweise wenn es Lärm gäbe oder Zigarettenrauch rüber zieht, wäre das gegeben. Aber bei so einem Vorhang fehlt es mir an Vorstellungskraft, wie der Nachbar davon betroffen sein kann.

Wenn dies nicht ausreichend erklärt wurde in dem Brief, dann würde ich antworten, dass es für die Forderung keine Rechtsgrundlage gibt und ich diese daher zurückweise. Und ich würde schreiben, dass für weitere Fragen euer Vermieter zu kontaktieren ist, denn mit diesem habt ihr ein Vertragsverhältnis und nicht mit dem Nachbarn.

Die Nachbarn sind davon überhaupt nicht betroffen. Der Eigentümer der Nachbarn der nichteinmal dort wohnt möchte das auf einmal die Vorhänge weg sollen. Die Nachbarn stört das nicht. Es würde jetzt den optischen Gesamteindruck verändern.

@Snoopy6873

Verstehe. Der Eigentümer es Nachbarhauses ist euch gegenüber generell nicht weisungsberechtigt. Mit diesem habt ihr kein Vertragverhältnis. Allenfalls wie gesagt könnte der Bewohner etwas verlangen, sofern er in seinen Rechten eingeschränkt wäre.

Du kannst die Forderung also wie beschrieben zurückweisen und auf euren Vermieter verweisen. Ohne einer Weisung eures Vermieters braucht ihr an der Terrasse nichts verändern.

Wie sind sie befestigt? Einfache Klemmstangen, die den Balkon nicht beschädigen?

Oder mit Schrauben und Dübeln in den Wänden?

Ersteres kann nicht verboten werden, ist einem Sonnenschirm gleichzusetzen.

Das zweite kann verboten werden, da man die Fassade nicht beschädigen darf und es zudem noch zu einer Änderung des Sichtbildes kommt. Zweiteres ist ja nicht von jetzt auf sofort zu entfernen. Da es zudem zur Strassenseite liegt, kann sogar eine Baugenehmigung erforderlich sein. Es ist eine sichtbare bauliche Veränderung.

Mit einem Seilsystem im Gebälk von der Terrasse. Es ist nichts an der Fassade oder im Boden gedübelt

@Snoopy6873

Gehört die Haushälfte definitiv deinem Vermieter oder gehören beide Haushälften beiden Brüdern zusammen.

Ist es Grundbuchtechnisch getrennt oder nicht?

Im ersten Fall ist es so wie hier schon gesagt, wende dich an deinen Vermieter.

Im zweiten Fall bilden die Brüder eine Wohnungseigentümergemeinschaft, sie entscheiden zusammen, was mit dem Haus passiert.

Ich nehm mal an, genau deswegen gibt es Streit zwischen den Brüdern, Weil das Haus zwar Optisch geteilt ist, aber nicht Grundbuchtechnisch.

Und in dem Fall hat der Bruder, der als Nachbar lebt auch ein gewisses Mitspracherecht.

Aber auch hier, wende dich an deinen Vermieter, das müssen die dann untereinander klären.

@berlina76

Die von uns angemietete DHH gehört ganz klar unserem Vermieter und die andere dem Bruder. Das ist getrennt das weiß ich.

@Snoopy6873

Ich zitiere dich "Auf keinen. Hier wurde nur auf die Wohnungseigentümergemeinschaft hingewiesen."

Für mich heisst das, das es doch keine klare Trennung gibt. Es scheint zumindest das Grundstück gemeinschaftseigentum zu sein.

@berlina76

Richtig, dass Grundstück ist Gemeinschaftseigentum. Die DHH wurden nach seiner Aussagen her klar getrennt, deshalb wurde unsere Hälfte von außen gedämmt und bekam eine/n neue/n Fassade/Anstrich.

@Snoopy6873

Und der Vorhang befindet sich auf der Terrasse, die zum Grundstück gehört. Somit müssen alle Eigentümer mit der festen Bedeckung einverstanden sein. Was sie nicht sind.

Dennoch verweist du erstmal auf deinen Vermieter und seiner Genehmigung.

@berlina76

Aber gehört die Terrasse nicht wie im Mietvertrag angegeben zur DHH? Der Eingang zu unserer DHH befindet sich innerhalb der Terrasse. Also wir müssen einmal durch unsere Terrasse um ins Haus zu kommen.