Sex in der Öffentlichkeit (wo erlaubt und wo nicht)?

7 Antworten

Wenn ihr erwischt werdet, waren offensichtlich doch Leute da und ihr könnt bestraft werden, grundsätzlich hat sowas nämlich dort zu passieren, wo andere davon nicht belästigt werden - also eigene 4 Wände.

Es gibt keinen Straftatbestand "Sex in der Öffentlichkeit".

Weder wörtlich noch sinngemäß.

@Libertinaerer

Nein, wortwörtlich nicht, aber es gibt: „Erregung öffentliches Ärgerniss“ - das genau da greift.

@guitschee

Das greift weder wortwörtlich noch sinngemäß.

Denn das Gesetz lautet NICHT:

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt, wird (...) bestraft.

Das Gesetz lautet NICHT einmal:

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch ein Ärgernis erregt, wird (...) bestraft.

Es lautet vielmehr:

"Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird (...) bestraft."

Es mag dir als Rechtslaien nicht bewusst sein, wie groß da der Unterschied ist, und was der Unterschied konkret bedeutet (dafür s. die juristische Fachliteratur oder hilfsweise meine Antwort).

Aber DASS es einen Unterschied geben MUSS, sollte eigentlich spätestens beim Lesen des Gesetzes auffallen.

wo draußen ist Sex erlaubt?

Grundsätzlich überall, außer in Gotteshäusern (Störung der Religionsausübung) und Friedhöfen (Störung der Totenruhe).

Ich denk jetzt eher an Wald, See, beim Fluss usw. also eh eher Natur wo keine Menschen sind😅

Ist okay.

wenn wir trd von wen erwischt werden, ist es strafbar?

Nein.

Strafbar ist NICHT "Sex in der Öffentlichkeit", sondern "Erregung öffentlichen Ärgernisses".

Das bedeutet, Sex in der Öffentlichkeit PLUS dem Umstand, damit absichtlich willentlich oder unabsichtlich wissentlich andere Leute zu ärgern.

  • Hat man Sex irgendwo, wo nicht ständig Menschen herumlaufen, die sich eventuell darüber ärgern, ist es also nicht strafbar.
  • Kommt trotzdem jemand, ärgert sicn aber nicht, ist es nicht strafbar (weil eben kein Ärgernis vorliegt).
  • Ärgert die Person sich nur beim heimlichen Zuschauen, ist es nicht strafbar (weil unwissentlich). Gleiches gilt für Zuschauer mit technischen Hilfsmitteln (z.B. Fernglas).
  • Ärgert sich die Person, man bemerkt das und hört auf, ist es nicht strafbar (weil keine Absicht).
  • Ärgert sich die Person nicht, aber es ärgert jemanden, dem sie später davon erzählt, ist es nicht strafbar.

Oder anders:

Strafbar ist,

  • wenn man jemanden damit ärgern will (z.B. gut sichtbar auf dem eigenen Balkon vor einem Kloster), bzw. generell zu erwarten ist, dass Menschen vorbeikommen, die sich wahrscheinlich ärgern werden (z.B. mittags auf dem Marktplatz ).
  • wenn man erwischt wird, diejenige Person sich ärgert, man dies weiß und trotzdem weitermacht.

Beim Spaziergang in der Natur ungewollt über ein Liebespaar zu stolpern, nennen Juristen ein "unvermeidbares Lebensrisiko" (andere sagen dazu: "Shit happens"). Das ist als solches nicht justiziabel.

Sex in der Öffentlichkeit ist nicht verboten. Wenn es jedoch jemand mitbekommt, dem der Anblick nicht gefällt, kann er jedoch tatsächlich Anzeige erstatten, weil er sich belästigt fühlt.

In Zeiten von Corona sieht das vielleicht wieder ganz anders aus. Würde es deshalb erstmal lassen. Ich denke bei Anzeige fallen die strafen höher aus

Es ist überall dort nicht untersagt, wo keine Öffentlichkeit stattfindet.
Also, wenn Du am See ögelst, ist das völlig Banane, solange da keine Öffentlicheit stattfidnet - will sagen, niemand euch sieht. Sieht man euch, ist es leider verboten.