Sex im Wald, strafbar?

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Jetzt frag ich mich ob das theoretisch eine Straftat ist

Nein, war es nicht.

Es gibt schlicht keinen Straftatbestand: "Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt, wird (...) bestraft".

Aber es gibt "Erregung öffentlichen Ärgernisses" (§ 183a StGB). Was wäre also, wenn Du nicht Verständnis, sondern dich geärgert hättest?

Nun, es gibt ebenfalls keinen Straftatbestand: "Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch ein Ärgernis erregt, wird (...) bestraft".

Was ist dann überhaupt strafbar?

Gemäß § 183a StGB ist strafbar: "Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird (...) bestraft".

Sprich, Du müsstest dich a) geärgert haben (objektiver Straftatbestand), und b) das Pärchen müsste wissen, dass Du dich geärgert hast, und dann trotzdem (wissentlich) weitermachen - oder extra Sex vor deinen Augen haben, um dich (absichtlich) zu ärgern (subjektiver Straftatbestand).

Beide Straftatbestände, objektiver wie subjektiver, müssen für eine Strafbarkeit erfüllt sein. Und einen subjektiven Straftatbestand nachzuweisen, ist natürlich ohne Gedankenlesen auch nicht ganz trivial ...

StGB § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Laut Paragraph 183a des Strafgesetzbuches (StGB) erregt Outdoor-Sex „öffentliches Ärgernis”. Hier ist allerdings nicht genau definiert, was eine sexuelle Handlung ist. Werden Sie jedoch von der Polizei gesehen oder Anwohner berichten von Ihrem Intermezzo, kann es zur Anklage kommen. Im schlimmsten Falle müssen Sie hier mit einer Geldstrafe von mehreren hundert Euro rechnen.
Laut Gesetz ist das Liebesspiel an öffentlichen Plätzen nicht verboten, solange andere Menschen vielleicht nur ahnen, was Sie dort tun, aber Ihnen nicht direkt dabei zuschauen können. Bedecken Sie sich also mit einem Handtuch oder einer Decke, sind Sie im Recht. Auch Nacktheit ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Die Kombination mit sexuellen Handlungen macht den Akt jedoch zur Gesetzeswidrigkeit. Diskretion ist also das A und O bei Ihrem Liebesspiel im Freien. Übrigens: Wer unwissentlich der gesetzlichen Regelungen öffentlich Sex hat und erwischt wird, bekommt keinen Bonus.
https://www.sat1.de/ratgeber/liebe-sex/erotik/sex-in-der-oeffentlichkeit-was-sagt-das-gesetz

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Wenn dies mitten im tiefsten Wald ist wo sonst keiner ist, ist die Chance gering das jemand dagegen vorgeht.

Wenn doch, gibt es die entsprechende Strafe.