ALS 15-jähriger mit Kat.2 Feuerwerk erwischt?

4 Antworten

Genau umgekehrt die Abgabe an unter 18 jährige ist verboten die Zündung nicht! Wenn du erwischt wirst wist du nach hause gefahren und deine eltern werden informiert. Wenn du dich gut anstellst kommst du nur mit ner verwaenung weg sonst musst du mit nem bußgeld rechnen (ordnungswiedrigkeit)

Wenn du selfmades oder andere modifizierte knallkörper bei dir hast fällt die stafe schlimmer aus da eine verstoß gegen das sprengstoffgesetz also eine straftat vorligt! Hier musst du mit schlimmerem rechnen (gericht...)

Nach § 20 der 1. SprengV ist der Umgang mit Feuerwerk der Kat. 2 nur Personen ab 18 Jahren gestattet.

§ 46 stellt aber nur das Überlassen an Minderjährige unter Strafe (Ordnungswidrigkeit).

Das bedeutet: Die Polizei kann dir das Zeug wegnehmen, dich aber nicht dafür bestrafen. Deine Eltern können es bei der Polizei auch wieder abholen.

Ob du sie Knallst oder nicht. Der Besitz ist für unter 18 jährige verboten.

Die Abgabe an Personen unter 18 ist verboten, derjenige der dir diese zugänglich gemacht hat, kann ein Bußgeld erwarten.