Hallo,
ich habe neulich den dümmsten Fehler meines Lebens begangen. Ich habe diesen Februar einen Diebstahl in Höhe von ca. 130€ begangen. Dem Laden habe ich bereits 50€ Strafe gezahlt.
Folgende Situation:
Ich bin 17, mache nächstes Jahr Abitur, daraufhin ein FSJ und danach begin ich mit dem Studium (3-5 Jahre). Danach möchte ich als Lehrer tätig sein und bestenfalls verbeamtet werden.
Nun mein Problem:
Ich habe soeben ein Brief bekommen, in dem steht, dass ich zuerst zu einer Vorbesprechung kommen soll und danach vor Gericht komme. Ich bin Ersttäter und hatte davor und danach nie mit der Polizei zu tun.
Ich habe gehört dass bei Reue und Einsicht nur Sozialstunden verhängt werden.
Was kommt jetzt auf mich zu:
Muss ich für die Gerichtsverhandlung etwas zahlen? Und wird das dann in das Führungszeugniss eingetragen, wenn ja in welches und wie lang bleibt das da drinn, und welche Zeugnisse sind überhaupt relevant für Lehramt und wann läuft die Frist ab?
Wird unter 90 Tagessätzen überhaupt eine Eintragung in das für Lehramt relevante Führungszeugnis "O" vorgenommen?
Zsf: Kann ich trotzdem Lehrer und verbeamtet werden?