Heimfahrt absetzen?

7 Antworten

Diese Kosten wären als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abzugsfähig.

Dies setzt jedoch voraus, dass Du neben einer Zweitwohnung am Arbeitsplatz einen eigenen Hausstand bei Deinen Eltern hättest. Der eigene Hausstand kann auch im Ausland liegen.

Eine gute Erläuterung welche Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung erfüllt sein müssen und welche Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig sind erhälst Du u. a. hier:

http://www.doppelte-haushaltsfuehrung.de/steuer.php/aid/2

: )

Private Elternbesuche kann man natürlich nicht absetzen, nur Heimfahrten (wobei damit nicht der Geburtsort gemeint ist, sondern der jetzige Wohnort. D. h. wenn du z.B. mit deinem Ehegatten in Frankfurt wohnst, aber in Niedersachsen arbeitest, dann kannst du die Heimfahrten absetzen. Nicht aber reine Besuchsfahrten, du musst dort zumindest wohnen und gemeldet sein.

Gas geht nur wenn Du beide Adressen als Wohnsitz angemeldet hast.

Die Heimfahrt in**DEIN Zuhause kannst du absetzen. Aber mehr auch nicht.

Nein, das ist leider nicht möglich