Schwarzfahren trotz vorzeigen einer gültigen Fahrkarte!?
Guten Tag! Ich wurde gestern von Kontrolleuren in der Bahn aufgefordert, meine Fahrtkarte zu zeigen. Bin mit denen ausgestiegen, weil ich's sehr eilig hatte und zur Arbeit musste. Hab versucht weiterzulaufen, jedoch stellte sich der Kontrolleur vor mich und die anderen beiden sperrten mir den Weg ab. Als ich erneut versucht habe vorbei zu gehen packte er mich und drückte mich gegen die Scheibe der Infotafel. Hab mich nicht gewehrt dabei, immerhin bin ich nur n Mädchen was vlt halb so viel wiegt wie der Kontrolleur, ausserdem waren's 3.
Ich hatte lediglich meinen Geldbeutel in der Hand und war zu dem Zeitpunkt nicht mal mehr sicher, ob sich das Ticket wirklich in meinem Rucksack befindet, weil ich panisch wurde. Kurz danach brach ich zusammen und die Kontrolleure wollten die Polizei holen. Es wurde nach meinem Ausweis gefragt, den ich in meinem Geldbeutel hatte. Ich gab diesen ab, weil ich keine Möglichkeit hatte in der Tasche nach meinem Ticket zu suchen. Der Typ hat mein Handgelenk zerquetscht und wollte patu nicht loslassen obwohl ich ihn mehrmals aufforderte. (zur Info: Ich bekomme in solchen Situationen, in denen ich festgehalten werde, ziemliche Panikattacken, daher habe versucht meinen Arm zu befreien bzw zog daran und saß letzendlich dort ohne n klaren Gedanken). Als die mich dann identifizieren konnten hat er mich endlich losgelassen und ich suchte mein Ticket heraus und gab es ab. Der eine gab mir die Quittung dann nach 2mins (mit meinem gültigen Ticket drin) zurück.
Als ich dann beim Infocenter war wurde mir gesagt, ich hätte einen Fluchtversuch begangen (ich habe lediglich versucht vorbei zu laufen, ausserdem ist daran nichts strafbar) und dass ich zum Zeitpunkt der Kontrolle kein Ticket vorweisen konnte, was nicht stimmt, da ich es während der Kontrolle noch gezeigt habe und es sogar überprüft wurde. Oder gibt es etwa eine Regelung, wieviel Zeit man hat um sein Ticket vorzuzeigen?
Nun sehe ich es aus Prinzip nicht ein, die Gebühren zu zahlen. Oder bin ich etwa im unrecht? Immerhin hatte ich ein Ticket. Jedoch mochte ich wegen so einem kleinen Betrag auch nicht vor Gericht landen, das würde im Endeffekt noch mehr Kosten verursachen. Während der Kontrolle kam ausserdem ein Freund von mir (quasi ein Zeuge) welcher noch mitbekommen hat, dass die Kontrolleure mir den Strafzettel zusammen mit meinem gültigen Ticket zurückgegeben haben.
Was soll ich nun tun?
Schonmal Danke!
7 Antworten
Ein Kontrolleur darf dich zwar festhalten mehr aber auch nicht das was er tat ist eine Körperverletzung und die kannst du anzeigen nur einfach weggehen hättest du nicht gedurft du hättest sagen müssen du Must zur Arbeit und du kannst auf dem weg zur nächstens Verbindung dein ticket aus dem Rucksack holen wen du zb ein Moantsticket hättest dan hätte man die nur 5 € aufgebrumt wen du es nicht dabei hast und es innerhalb von 7 tagen vorlegstWen du dein ticket doch vorgezeigt hast war das auch kein flucht versuch und es war nur eine rechtswidrige Machtausübung bei der kontrolle und zwar von beiden.. wen du das ticket hattest must du auch nichts zahlen aber die beiden könne eine menge an dich und dem Gericht zahlen müssen gehe zu einem Anwalt erschwerend kommt hinzu das du minderjährig bist.
Da Du wohl ein Ticket wegen "Schwarzfahrens" erhalten hast, mußt Du Widerspruch erheben und diesen entsprechend begründen. Würden um mich herum drei Kontrolleure stehen, würde ich auch versuchen aus deren direkten Bereich herauszukommen. Ergo mindestens 2 Meter Distanz, alles andere würde für mich "bedrohlich" wirken.
Siehe im folgenden Link:
Distanzzonen und Territorialität - Der Umgang mit Raum
arbeitsblaetter.stangl-taller.at › KOMMUNIKATIONGesellschaftliche oder soziale Distanz: sie schließt aus, dass man sich berührt. In dieser Distanz (1,50 - 4 m) werden unpersönliche Angelegenheiten erledigt; Unterhaltung mit Geschäftsleuten, Handwerkern, Chef hinter dem Schreibtisch, Publikum (breiter Tresen in Behördenzimmern schafft Distanz). Diese Distanz hat Schutzfunktion.
Sehe ich auch so wie wilees. Heb deinen Ticket auf und rede Merk dir den Zeugen und geh wegen des habdgelenkes zum Arzt.
Hi Juiced64, ich habe jetzt ein ähnliches Problem, das mir sogar den Schlaf raubt. Wie ist es in deinem Fall ausgegangen?
Ich würde zum Anwalt gehen, echt eine Frechheit von denen.
Welche Gebühren denn? Du hattest doch ein Ticket bei dir.
Wenn die Forderung kommt, widersprichst du ihr. Keine Begründung dazuschreiben.
Evtl. würde ich mal einen Rechtsanwalt fragen ob die Vorgehensweise noch im Rahmen war. Lass das Handgelenk untersuchen.
Wenn der Verdacht einer Straftat im Raum stand und eine Identifizierung nicht möglich ist, darf man dich festnehmen (§ 127 StPO), bis zum Eintreffen der Polizei. Körperverletzung ist damit jedoch nicht abgedeckt.