Schwarzfahren trotz vorzeigen einer gültigen Fahrkarte!?

7 Antworten

Ein Kontrolleur darf dich zwar festhalten mehr aber auch nicht das was er tat ist eine Körperverletzung und die kannst du anzeigen nur einfach weggehen hättest du nicht gedurft du hättest sagen müssen du Must zur Arbeit und du kannst auf dem weg zur nächstens Verbindung dein ticket aus dem Rucksack holen wen du zb ein Moantsticket hättest dan hätte man die nur 5 € aufgebrumt wen du es nicht dabei hast und es innerhalb von 7 tagen vorlegstWen du dein ticket doch vorgezeigt hast war das auch kein flucht versuch und es war nur eine rechtswidrige Machtausübung bei der kontrolle und zwar von beiden.. wen du das ticket hattest must du auch nichts zahlen aber die beiden könne eine menge an dich und dem Gericht zahlen müssen gehe zu einem Anwalt erschwerend kommt hinzu das du minderjährig bist.

Da Du wohl ein Ticket wegen "Schwarzfahrens" erhalten hast, mußt Du Widerspruch erheben und diesen entsprechend begründen. Würden um mich herum drei Kontrolleure stehen, würde ich auch versuchen aus deren direkten Bereich herauszukommen. Ergo mindestens 2 Meter Distanz, alles andere würde für mich "bedrohlich" wirken.

Siehe im folgenden Link:


Distanzzonen und Territorialität - Der Umgang mit Raum

arbeitsblaetter.stangl-taller.at › KOMMUNIKATION


Gesellschaftliche oder soziale Distanz: sie schließt aus, dass man sich berührt. In dieser Distanz (1,50 - 4 m) werden unpersönliche Angelegenheiten erledigt; Unterhaltung mit Geschäftsleuten, Handwerkern, Chef hinter dem Schreibtisch, Publikum (breiter Tresen in Behördenzimmern schafft Distanz). Diese Distanz hat Schutzfunktion.


Gundi96  23.08.2016, 18:32

Sehe ich auch so wie wilees. Heb deinen Ticket auf und rede Merk dir den Zeugen und geh wegen des habdgelenkes zum Arzt.

Hi Juiced64, ich habe jetzt ein ähnliches Problem, das mir sogar den Schlaf raubt. Wie ist es in deinem Fall ausgegangen? 

Ich würde zum Anwalt gehen, echt eine Frechheit von denen.

Welche Gebühren denn? Du hattest doch ein Ticket bei dir.

Wenn die Forderung kommt, widersprichst du ihr. Keine Begründung dazuschreiben.

Evtl. würde ich mal einen Rechtsanwalt fragen ob die Vorgehensweise noch im Rahmen war. Lass das Handgelenk untersuchen.

Wenn der Verdacht einer Straftat im Raum stand und eine Identifizierung nicht möglich ist, darf man dich festnehmen (§ 127 StPO), bis zum Eintreffen der Polizei. Körperverletzung ist damit jedoch nicht abgedeckt.