Ermittlungsverfahren wegen Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren)

5 Antworten

Strafanzeige. Aber vermutlich bei dir in dem Rahmen Einstellung des Verfahrens.

Was soll ich aber jetzt machen? Soll ich die Tat jetzt schildern oder überhaupt nichts dazu sagen?

@forever1994

Hast du keine "Rechnung" der Bahn bekommen, 40€?

Ansonsten schreiben wie es war, du mit Zahlung des erhöhten Fahrpreises einverstanden bist...

@Kihlu

Ich hab keine ''Rechnung'' bekommen

gegen mich wurde auch mal so ein ermittlunsgverfahren wegen erschleichen von leistungen geführt, allerdings erst nach 3 mal erwischt werden. so einen brief hatte ich damals auch bekommen, hab aber nicht geantwortet weil ich eh keine ausrede hatte und nix sagen wollte. wenn du denen deine situation schildern willst, dann schick ihnen den brief zurück. am ende hatte ich dann ne gerichtsverhandlung und der richter sagte, nachdem er sich vergewissert hat, dass die 40 € bezahlt worden sind, dass ich das nicht noch einmal machen soll und er mich verwarnt. das wars. hab von anderen aber gehört, dass sie sozialstunden bekommen haben. in deinem fall denk ich eher an einstellung des verfahrens, verwarnung oder geldstrafe. schlimmeres wie bewährungsstrafe kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen, da brauchste dir keine sorgen zu machen.

Hallo forever,

leider schützt Unwissenheit vor Strafe nicht! In der Regel ist dem Ganzen ein Überweisungsträger mit dem erhöhten Beförderungsentgeld beigefügt. Wenn Du den bezahlst, gestehst Du zwar ein, aber die Sache sollte damit erledigt sein. Eine Strafanzeige wird gern angedroht, kostet aber mehr als die Schwarzfahrrechnung und wird beim wiederholten Verstößen gern in Erwägung gezogen. Du kannst natürlich auch Stellung dazu nehmen, jedoch ist Deine Begründung bestimmt nicht die erste dieser Art und die werden sagen "Pech gehabt". Man kann mit allen Menschen reden. Wer sich früh um eine Lösung bemüht, der kann meist teure und unangenehme Maßnahmen von sich abwenden. Ich hatte mein "Schwarzfahr-Ticket" (2009) bei der BVG über 40 EUR direkt bezahlt. Habe seitdem nie wieder was gehört und im Führungszeugnis steht auch nix drin.

Gruß Marcel

Also soll ich jetzt den Brief nicht zurück schicken. Weil dort steht ''Sollte bis zum vorgennanten Termin keine Antwort eingegangen sein, wird angenohmen, dass vom Recht zur Äußerung kein Gebrauch gemacht wird'' Das heißt wohl der Fall wird direkt an die Staatsanwalt geschickt?

@forever1994

Hi, natürlich kannst Du was dazu sagen/schreiben und darum bitten, aufgrund des ersten Vorfalls dieser Art und der etwas missverständlichen Situation zwischen Dir und der Kontrolleurin, von der weiteren Strafverfolgung abzusehen. Du kannst auch gern darauf hinweisen (wenn es denn so war, sonst hättest Du ja bestimmt richtig gehandelt), dass es einfach nicht ausreichend gekennzeichnet war, dass das Ticket vor Fahrtantritt ausserhalb des Zuges entwertet werden muss, Du aber zur Erledigung bereit bist ein erhöhtes Entgeld zu zahlen. Im Fernreiseverkehr wird das Ticket ja schließlich auch vom Kontrolleur entwertet. Nichts sagen ist auch nicht gut. Ich will Dir nicht zu Ausreden verhelfen, aber man soll bei der Wahrheit bleiben und zur Nachsicht auffordern, dann kommt man meistens mit einem blauen Auge davon.

Gruß Marcel

Dir kann man nicht mehr helfen. Es ist ja schon passiert, rückgängig kann man's nicht machen.

Was soll ich aber jetzt machen? Was passiert?

@forever1994

Abwarten. Eventuell bekommst du Sozialstunden oder das Verfahren wird eingestellt.

@kodi1123

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

Das ist der Paragraph nach dem ermittelt wird. In deinem Fall wird es mittlerweile zu spät sein, aber da es ja auch andere betreffen kann: Schildern, dass es keine Absicht war, wenn eine Quittung für die nicht abgestempelte Karte vorliegt diese mit vorlegen und sich mit dem erhöhten Fahrtentgelt einverstanden erklären.

Obgleich ich noch nie erlebt habe, dass beim ersten Schwarzfahren sofort ein ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Daher fällt es mir schwer das ganze zu glauben.

Wie sagt man. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Du hast eine Straftat begangen und bist angezeigt worden. Die Höchststrafe dafür sind mehrere Monaten Knast.