Schwarze Liste / Bewerber?

5 Antworten

Meine eigene Meinung und Gedanken zu der ganzen Thematik.

Es kann sicher sogennante Schwarzen Listen geben von Mitarbeiter wo Firmen nicht einstellen wollen. Natürlich sind diese Listen nicht existent und man sagt es gibt sie nicht. Aber was es gibt sind sicherlich Interne Schwarze Listen nach folgendem Beispiel. Nehmen wir an eine grosse Detailhandelskette wie die Migros entlässt eine Verkäuferin in Zürich wegen Diebstahl dann wird das sicher notiert. Will sich dann diese Person Bewerben kurz darauf in St. Gallen dann bekommt sie sicher eine Absage. Die in St. Gallen sind schon eine andere Migros Genossenschaft aber arbeiten bei solchen Dingen mit den Zürcher zusammen. Wer will schon Mitarbeiter die klauen. Natürlich kann das in etwa so deiner Freundin passiert sein, aber dann wegen ganzen Gerichtssache. Ich hoffe ihr versteht was ich da aufzeigen möchte.

Was ich kenne sind sogennante Schwarze Listen von sogennanten Gewerkschaften und Verbänden. Um es mal aufzuzeigen mit einem Beispiel. Wenn eine Gartenbaufirma die Rechnungen ans Temporärbüro Meier nicht bezahlt und dann später denkt wir gehen zu Temporärbüro Müller dann geht das auch nicht. Die haben dann eine sogennate schwarze Liste wo das dann eingetragen wird. So nach dem Motto Rechnungen nicht bezahlt dann wissen es alle wo im selben Verband arbeiten. Denke es wird vermutlich auch umgekehrt gehen mit Angestellten wo schlechte Erfahrungen gemacht wurden. Vileicht arbeiten die Spitäler auch so zusammen in einem Bundesland und deine Freundin steht auf so einer Liste.

Mein Tipp an deine Freundin. Sie soll das Bundesland wechseln soweit wie möglich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Kuestenflieger  13.08.2018, 10:38

Marche MIGROS hat sicher eine zentrale Personaladministration!?

"Schwarze Listen" - das klingt nach Verschwörungstheorie.

Aber natürlich halten die Personalchefs untereinander Kontakt und es ist gängige Praxis, mal beim vorigen Arbeitgeber nachzufragen, was es denn mit dem Bewerber so auf sich hat. Das läuft natürlich telefonisch und ohne Zeugen.

Wenn die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht öffentlich war, was die Regel ist, kann jedermann über das Verfahren und dessen Ausgang informiert sein und sich seinen Reim darauf machen.

Dafür braucht es keine "schwarze Liste", die auch früher schon datenschutzwidrig gewesen wäre. Wer sollte die denn führen?

Es ist normal, dass ein potentieller neuer Arbeitgeber beim letzten Arbeitgeber anruft und Erkundigungen einholt.

Der Vorschlag, umzuziehen, wurde ja schon gemacht.

Alternativ kann sie die Flucht nach vorn antreten und bei einem Vorstellungsgespräch offen darüber sprechen. Wenn sie bei einer Klage Recht bekommen hat, hat der alte Arbeitgeber ja offensichtlich nicht rechtskonform gehandelt.

Eine Garantie, dass sie mit einer der beiden Strategien schnell einen neuen Job bekommt, gibt es nicht.

Unternehmen werden einen Teufel tun und eine solche "schwarze Liste" irgendwo schriftlich festhalten. Allerdings reden Menschen ja miteinander. Menschen aus gleichen Berufsgruppen und in ähnlichen Stellungen treffen auch z.B. bei Fachkongressen aufeinander oder sind privat befreundet, weil sie bereits zusammen studiert haben. Und wenn dann einer gerade bis zum Gerichtsprozess Ärger mit einer Mitarbeiterin hatte, naja, das kann sich dann durchaus rumsprechen...

Eventuell wäre es da für deine Freundin eine ganz gute Idee, wenn sie mal über eine räumliche Veränderung im größeren Stil nachdenkt. Denn auf rechtlichem Weg wird sie mangels Beweisbarkeit nicht gegen sowas ankommen...

Diese dritte Person schreibt sicher etwas in ihren Bewerbungen - das Rückschlüsse zuläßt !