Alleine vor dem Arbeitsgericht, was muss ich zahlen wenn ich verliere?

6 Antworten

Ich würde Dir abraten aus Kostengründen auf einen Anwalt zu verzichten. Gerade im Arbeitsrecht gibt es einige Fallstricke bei denen Du um Deinen Anspruch gebracht werden kannst. Nimm einen Fachanwalt für Arbeitsrecht und lass Dich ordentlich vertreten, auch in Hinblick auf ALG wäre dies wichtig. Alles andere wäre am falschen Ende gespart.

Eventuell kannst Du dann auch noch eine Außergerictliche Einigung mit Hilfe Deines Anwalt erreichen

aber ich zahle im schlimmsten falle doch nur die ca. 300€ Gerichtsgebühren..

Ein Anwalt kostet weit über 1.000€, egal ob ich gewinne oder verliere..

und inwiefern ist es für das ALG1 wichtig das ich lieber einen Anwalt nehmen sollte? Verstehe ihre Aussage nicht so ganz.. ;-)

Danke

@Basler1989

Für das ALG 1 ist es maßgeblich aus welchen Gründen ein Arbeitsverhältnis aufgehoben wurde wenn es um Sperrfristen aber auch um Anmeldefristen geht. Mit einem sauber ausgehandelten Vergleich der für den sofortigen Bezug des ALG 1 geeignet ist wäre der Anwalt schon ein deutlicher Mehrwert. Auch Arbeitszeugnis etc. kann mit ausgehandelt werden.

Bei einen Vergleich, den Du immer vorziehen solltest, fallen keine Prozessskosten an, nur Deinen Anwalt musst Du selbst zahlen.

@mindestgebot

ich vertrete mich ja alleine.. aber mal angenommen es kommt zu keinem vergleich und ich verliere..

Dann kann mir doch nicht das Arbeitslosengeld genommen werden wenn ich gekündigt wurden bin und mich sogar dagegen gewehrt habe.

Oder habe ich ihren Text falsch verstanden?

Ich habe dann doch im schlimmsten Falle die ca. 300€ Gerichtskosten die auf mich zu kommen und das ALG1 läuft normal weiter..

@Basler1989

Wenn die Kündigung verhaltensbedingt ausgesprochen wurde, kann diese Kündigung in Bezug zum iALG1 einer Eigenkündigung gleichgestellt werden, dies gilt es zu vermeiden.

Du kannst Auch für gut 150 Euro eine Erstberatung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen in der Deine Strategie auf Erfolg hin untersucht werden kann.

@mindestgebot

Meinen sie das ist hilfreich?

Ich meine den Schriftsatz fürs gericht und die Verhandlung muss ich dann ja trotzdem selbst machen/führen..

Klar gibt dieser mir hilfreiche Strategie Tips, aber inwieweit dies hilfreich ist, ist hier die frage;-)

Gibt es irgendwo beispiele nach zu lesen ob jemand schon einmal erfolgreich vor dem Arbeitsgericht ohne Anwalt gewinnen konnte?

Danke

@Basler1989

Nicht jeder Gang vor Gericht ist sinnvoll. Eventuell rät der Anwalt auch von einem Prozess mangels Erfolgsaussicht ganz ab und schon hat man sich die hälte der Kosten erspart. Nur 150 ausgegeben anstatt 300

Ohne juristische Grundlagen wird es schwer vor Gericht, es fängt schon damit an die Anträge zu stellen. Im Prozess wird nur über die Anträge entschieden - stellst Du nicht die richtigen Anträge bleiben ggf. Wichtige Aspekte unberücksichtigt.

aber es ist doch fakt das ich bei einer Niederlage nur die geringen Gerichtskosten zahlen muss, richtig?

Das ist richtig, sofern es hier um deutsches Recht geht (Arbeitsgerichtsgesetz ArbGG § 12a "Kostentragungspflicht" Abs. 1 Satz 1).

Ähm, wenn du selber kein Jurist bist, ist das immer eine dumme Idee. 

Es kann sein, dass du die Prozesskosten und eventuell auch die Kosten der Gegenseite wirst zahlen müssen. Da wärst du mit einem Anwalt vermutlich besser weggekommen. Der hätte dir diese Frage auch direkt beantworten könnnen.

Vor dem Arbeitsgericht zahlt man doch aber nie die Kosten der gegenseite, ich glaube da verwechseln sie etwas..?

@Basler1989

Ich sagte ja, es könne sein. Nicht, dass es so sei! Aber, wenn Sie das schon zu wissen scheinen, brauchen Sie das ja eigentlich nicht zu fragen.

@lewei90

Ich sagte ja, es könne sein.

Nein, das könnte es definitiv nicht!

In der 1. Instanz des Arbeitsgerichtsverfahrens zahlt nach dem Arbeitsgerichtsgesetz ArbGG § 12a "Kostentragungspflicht" Abs. 1 Satz 1 jeder Partei ihre Anwaltskosten selbst.

Ich halte es immer für schwierig, bis zum Kammertermin keinen Anwalt einzuschalten. Für einen Laien sind die juristischen Feinheiten naturgemäß oft schwer nachvollziehbar. Bis zum Kammertermin muss schriftsätzlich vorgetragen werden. Dabei ist auch die Darlegungslast und die Beweislast zu berücksichtigen. Gerade wenn auch der Gütetermin scheiterte, scheint es hier ja wohl etwas härter zur Sache zu gehen. Von daher nur dringende Empfehlung einen Anwalt mit an Bord zu holen.

Dies geht ja gegebenenfalls auch über Prozesskostenhilfe. Vielleicht würde es ja auch Sinn machen erst einmal eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen um eine Einschätzung der Prozess Aussichten zu bekommen.

Solltest du unterliegen, zahlst du nicht den gegnerischen Rechtsanwalt sondern nur die Gerichtskosten. Das Risiko ist also durchaus überschaubar. Wenn es jedoch nicht gerade um ein sehr einfach gelagerten Fall geht, erhöhst du dadurch, dass du dich alleine vertrittst, das Risiko, dass etwas schief geht.

Nicht den gegnerischen Anwalt

Das ist richtig (wenn es um deutsches Recht geht).

In der 1. Instanz des Arbeitsgerichtsverfahrens zahlt nach dem Arbeitsgerichtsgesetz ArbGG § 12a "Kostentragungspflicht" Abs. 1 Satz 1 jeder Partei ihre Anwaltskosten selbst.

Bei einer Kündigungsschutzklage kann ein Streitwert bis zu 3 Bruttomonatsverdiensten festgelegt werden, in Deinem Fall also bis zu  6.000 €, woraus sich für dich - solltest Du unterliegen - Gerichtskosten in Höhe von 330,00 € ergeben würden.

Sollte es zu einem Vergleich kommen, entfallen die Gerichtskosten.

Ob ein Vergleich (möglicherweise auch mit einer Abfindung) gegebenenfalls Auswirkungen auf den Anspruch auf ALG1 haben könnte, hängt vom Inhalt des Vergleichs ab und auch vom Kündigungsgrund.

Das kann aber nur bei genauer Kenntnis des individuellen Einzelfalls beurteilt werden, und darüber befindet dann auch die Arbeitsagentur unter Abwägung der gegebenen Umstände.