Arbeitsgeber zahlte keinen Lohn.Nach Güteverhandlung zahlt er immer noch nicht.....

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bis der Gerichtsvollzieher den Arbeitgeber antrifft, kann es schon mal einen Monat dauern. Dann ist der GV gesetzlich verpflichtet 6 Ratenzahlungen zuzugestehen. Diese muss der Schuldner dann aber pünktlich zahlen, sonst wird sofort der Rest fällig. Die Kosten gehen natürlich ebenfalls zu Lasten des Schuldners. Habe ich im Moment leider auch genau so am Hals. (Als Arbeitnehmer)Habe die erste Rate letzte Woche auf dem Konto gehabt.

Also wie gesagt...mein EX-Chef ist zahlungsfähig,nur kann er mit Geld nicht umgehen. Das Geld kam rein und dann war es schon wieder weg,aber nicht für Rechnungen oder Gehälter.

Freue mich über noch weitere Antworten und Berichte von euch!!

Wenn Du weißt woher das Geld kommt, kannst Du direkt dort Pfänden lassen. Dazu beantragst Du, bzw dein Anwalt ein vorläufiges Zahlungsverbot bei dem Schuldner (also dem der zahlt) und dann holst Du Dir Deine Knete direkt von dort.

Läuft doch alles gut. Allerdings dauert das was (rechne mal mindestens mit nem halben Jahr...) Und wenn Dein Ex-Arbeitgeber sich verkrümelt (Insolvenz anmeldet etc. oder unbekannt verzieht) krisse sowieso nix. Du könntest eventuell auch deine Krankenversicherung, Rentenversicherung etc. heiß machen, denn denen sind ja dann wohl auch die Sozialversicherungsbeiträge entgangen und die haben ganz andere Druckmittel... allerdings werden die zuerst (also vor Dir) aus dem Vermögen des Arbeitgebers befriedigt.

Geld bekommst Du erst nach erfolgreicher Zwangsvollstreckung - sofern dort noch Geld zu holen ist.

Wenn Dein (Ex-)Arbeitgeber pleite ist, bekommst Du, wenn Du Pech hast, gar nichts.

Er ist ja nicht pleite,er nimmt genug Geld in der Woche und im Monat ein. Er kann nur mit dem Geld nicht umgehen. Das Geld kommt rein,und dann wars auch schon wieder weg....aber nicht für Rechnungen oder Ware oder Gehälter.

@MariaGTH

Dann gibt es ja auch was zu pfänden. Zum Glück für Dich! Etwas beschleunigen kannst Du die Sache, wenn Du Dich direkt mit dem Gerichtsvollzieher auseinandersetzt - ohne den Anwalt "dazwischen".

Bist Du denn zur Zeit arbeitslos? Ich bin mir nicht ganz sicher ob es das heute noch gibt, aber früher konnte man beim Arbeitsamt hierfür einen Vorschuß zusätzl. zum ALG auf das noch zu erwartende Geld bekommen

deswegen hab ich mich schon erkundigt. das gibt es leider nicht mehr.

@MariaGTH

Entschuldigung wenn ich das so direkt anspreche: Wenn Du momentan -verständlicherweise- klamm bist, dann würde ich das Urteil mitnehmen zu meiner Hausbank und dort versuchen vorübergehend einen Dispo in der Höhe zu bekommen. Klar mußt Du Zinsen zahlen, aber mit jedem Tag später die Dein Ex-Chef bezahlt, muß er auch verzinsen. Sorry, ne andere Idee habe ich nicht. LG Pollo