Schwanger vom Ex, überall blockiert! Muss ich mich weiter darauf einlassen und mitspielen?

5 Antworten

Solange ihr kein gemeinsames Sorgerecht habt, hast du ihm gegenüber keine Pflichten. Natürlich kann er versuchen das gemeinsame Sorgerecht auch zu bekommen, aber das liegt erstmal bei der der Mutter.

Er kann dich nicht verklagen weil du nicht abtreiben willst.
Er er will nur nicht für das Kind zahlen was er nun die nächsten ... glaub 24 Jahre ab Geburt machen darf.

Das was du machen musst und auch solltest, ist natürlich Unterhaltsvorschuss beantragen wenn er nicht freiwillig zahlt. Das machst du dann beim Jugendamt.

Setze dich bitte so früh wie möglich mit dem Jugendamt oder einem Anwalt in Verbindung. Denn Rechte hat er dennoch, auch ohne Sorgerecht.

In welchen Monat bist du denn wenn man fragen darf?

LittleMSunsh505 
Fragesteller
 17.10.2018, 14:01

Im dritten Monat erst. Deshalb versuche ich gerade die Situationen mit ihm zu meiden. Es tut mir nicht gut.

Comp4ny  17.10.2018, 14:12
@LittleMSunsh505

Dann sollte die Schwangerschaft ja offiziell und über dem PNR (Point of no Return) ja erreicht sein. Ein Grund mehr mit dem Jugendamt oder einem Fachanwalt frühzeitig zu sprechen.

Du solltest dich vielleicht eher mit einem Anwalt oder dem Jugendamt unterhalten. Wenn du wirklich Angst vor ihm hast und das alleinige Sorgerecht haben willst, dann solltest du dir Hilfe holen und das beantragen.

So gesehen hat er immer noch das Recht dein bzw. euer Kind zu sehen etc.

Geh zum Jugendamt dann kann er den Kleinen alle 2W sehen wenn Du möchtest im Beisein eines Mitarbeiters

Er ist der Erzeuger von daher hat auch er leider Rechte aber auch Pflichten

nein, du hast ihm gegenüber keine einklagbaren Pflichten. Ihr seid nicht verheiratet und lebt auch nicht in einer eheähnlichen Lebens- und Einstehensgemeinschaft. Du könntest ihn aber auf Unterhalt verklagen, bzw das Jugendamt könnte das, wenn du ihn als Kindesvater angibst und er die Vaterschaft nicht bestreitet.

Ein Erziehungs- oder auch nur Besuchsrecht hat er definitiv nicht. Nicht ohne Gerichtsurteil. Und dann hätte er nicht bloß Rechte, sondern vor allem Unterhaltsverpflichtungen.

Der leibliche Vater hat mindestens ein Umgangsrecht.