Schwanger vom Ex, überall blockiert! Muss ich mich weiter darauf einlassen und mitspielen?
Ihr Lieben,
Ich brauche euren Rat. Ich hatte im Sommer für ein paar Wochen was mit einem Mann. Aufgrund seiner Verhaltensänderung beendete ich die Sache, erfuhr im Nachgang aber, dass ich schwanger bin. Weil mir Fairness sehr wichtig war, wollte ich ihn in Kenntnis setzen. Dabei habe ich festgestellt, dass ich überall blockiert bin. Ich habe dann eine Mail geschrieben. Zwei Tage später stand er nachts vor meiner Tür und bot mir Geld für die Abtreibung. Habe ich komplett abgelehnt und war stocksauer über diesen Auftritt. Ich zog die Abtreibung wirklich in Anbetracht, weil ich ihn aufgrund der ganzen Sachen (er spielt selbst jetzt noch ein fieses Spiel aus Ghosting und Unghosting, dass es Panik in mir auslöst),definitiv nie wieder sehen wollte!
Letztendlich konnte ich es nicht. Der Krümmel ist trotz Pille entstanden und ein Geschenk. Aber ich will endlich keinen Kontakt mehr und ich will definitiv alleine dieses Kind bekommen. Der Krümmel und ich kommen alleine besser klar. Bei mir wird er geliebt und ist gewollt. Bitte sagt mir, habe ich ihm gegenüber noch Pflichten? Muss ich ihm weiter Informationen geben und den Kontakt weiter zu lassen, in der Art und Weise wie er es vorgibt? Ich habe solche Angst und bin total verunsichert. Kann er mich verklagen, wenn ich ihn jetzt total übergehe?
5 Antworten
Solange ihr kein gemeinsames Sorgerecht habt, hast du ihm gegenüber keine Pflichten. Natürlich kann er versuchen das gemeinsame Sorgerecht auch zu bekommen, aber das liegt erstmal bei der der Mutter.
Er kann dich nicht verklagen weil du nicht abtreiben willst.
Er er will nur nicht für das Kind zahlen was er nun die nächsten ... glaub 24 Jahre ab Geburt machen darf.
Das was du machen musst und auch solltest, ist natürlich Unterhaltsvorschuss beantragen wenn er nicht freiwillig zahlt. Das machst du dann beim Jugendamt.
Setze dich bitte so früh wie möglich mit dem Jugendamt oder einem Anwalt in Verbindung. Denn Rechte hat er dennoch, auch ohne Sorgerecht.
In welchen Monat bist du denn wenn man fragen darf?
Dann sollte die Schwangerschaft ja offiziell und über dem PNR (Point of no Return) ja erreicht sein. Ein Grund mehr mit dem Jugendamt oder einem Fachanwalt frühzeitig zu sprechen.
Du solltest dich vielleicht eher mit einem Anwalt oder dem Jugendamt unterhalten. Wenn du wirklich Angst vor ihm hast und das alleinige Sorgerecht haben willst, dann solltest du dir Hilfe holen und das beantragen.
So gesehen hat er immer noch das Recht dein bzw. euer Kind zu sehen etc.
Geh zum Jugendamt dann kann er den Kleinen alle 2W sehen wenn Du möchtest im Beisein eines Mitarbeiters
Er ist der Erzeuger von daher hat auch er leider Rechte aber auch Pflichten
nein, du hast ihm gegenüber keine einklagbaren Pflichten. Ihr seid nicht verheiratet und lebt auch nicht in einer eheähnlichen Lebens- und Einstehensgemeinschaft. Du könntest ihn aber auf Unterhalt verklagen, bzw das Jugendamt könnte das, wenn du ihn als Kindesvater angibst und er die Vaterschaft nicht bestreitet.
Ein Erziehungs- oder auch nur Besuchsrecht hat er definitiv nicht. Nicht ohne Gerichtsurteil. Und dann hätte er nicht bloß Rechte, sondern vor allem Unterhaltsverpflichtungen.
Der leibliche Vater hat mindestens ein Umgangsrecht.
Im dritten Monat erst. Deshalb versuche ich gerade die Situationen mit ihm zu meiden. Es tut mir nicht gut.