Kind durch Affäre entstanden - Kindsvater verheiratet?

13 Antworten

Es gibt eigentlich keinen Grund, dass er die Vaterschaft nicht beim Standesamt anerkennt, denn davon erfährt seine Frau nichts. Das Kind kann auch deinen Namen tragen und du kannst das Sorgerecht alleine haben (so dass er dann auch später keine Behördenbriefe bekommt).

Aber wenn er das nicht will, du nicht unter der Vorspiegelung, dass du keinen Unterhalt bekommst, staatliche Leistungen in Anspruch nimmst, und du von ihm nicht mehr erpresst, als was dir zusteht, dann passiert weiter nichts. Wenn er dir schriftlich bestätigt hat, dass er der Vater ist (oder sogar nur, dass er während der Empfängniszeit mit dir geschlafen hat) und du auch die Unterhaltsüberweisungen nachweisen kannst, dann kann man die Vaterschaft sogar noch ohne große Probleme feststellen lassen, wenn er plötzlich versterben sollte.

Deinem Kind gegenüber bist du im Übrigen verpflichtet, die Identität seines Vaters offenzulegen. Du solltest dafür sorgen, dass das auch dann gewährleistet ist, wenn du plötzlich sterben solltest.

Youngmumy, hallo junge Mutter,

ich kann Deine Situation verstehen, denn sie ist schwierig. Gut finde ich, dass Du so weit wie möglich einen harmonischen Kontakt zum Kindesvater behalten möchtest, schon alleine wegen dem Kind. Mögliche Risiken und Nachteile wurden bereits von anderen Usern aufgezeigt. Aber dabei geht es ja nur um materielle Dinge - und die sind doch für den Kindesvater keinerlei Problem. Daher würde ich folgendes mit dem Kindesvater besprechen:

Er vereinbart mit Dir einen Termin bei einem Notar, wo ihr Euch beide beraten lasst, wie ihr die Situation finanziell und rechtlich sauber/sicher angemessen regeln könnt.

Erkläre dem Kindesvater, dass bei einem Verkehrstod z.B. die finanziellen Probleme für Dich und das Kind richtig losgehen würden. Von daher wäre eine Beratung bei einem Notar wichtig, wie seine Interessen sowie die des Kindes miteinander in Einklang zu bringen sind.

Das könnte durch eine notarielle Erklärung zu Deinen Gunsten bzw. zu Gunsten des Kindes erfolgen. Darin erklärt er seine Vaterschaft und verpflichtet sich zu einer finanziellen Versorgung von monatlich X Euro. In der Höhe der monatlichen Versorgung lasse Dir vom Notar erklären, was mindestens angemessen wäre. Auch wäre z.B. Schenkung oder Erbschaft zu vereinbaren für den Fall seines Versterbens.

Die Risiken einer Erbschaft (Testament) sind vom Notar zu erklären wie auch die Vor- oder Nachteile einer Schenkung. Alle Erklärungen müssen unwiderruflich gestaltet werden, denn z.B. Testamente sind i.d.R. abänderbar. Eine Schenkung wird von Dir angenommen und ist dann nicht mehr abänderbar. Dies wäre auch dann der Fall, wenn die Schenkung erst bei seinem Tode zur Auszahlung gelangt. Im Gegenzug verpflichtest Du Dich, z.B. auf offizielle behördliche Vaterschaftsanerkennung zu verzichten. Wie das alles zu formulieren wäre und ob es so - wie ich es hier denke - juristisch möglich ist - wäre alles durch einen Notar zu klären. Ohne Notar würde ich nichts machen.

Also juristische Beratung ist unbedingt wichtig! Und eine einseitige Erklärung vom Kindesvater (ich geh zu meinem Anwalt und lasse was vorbereiten) wäre mir nicht genug. Wenn nur er zu einem Anwalt/Notar gehen will, stellt sich die Frage: Warum nimmt er Dich nicht mit? In dem Fall holst Du Dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht (für die Kostenübernahme Deiner Beratung) und lässt Dich von einem Notar / Anwalt Deiner Wahl auch beraten.

Im letzten Account war es noch ein unbekannter ONS... aber wie dem auch sei und ich hoffe meine Antwort hilft dann den Frauen, die tatsächlich in so einer Situation sind:

Man muss keinen Unterhalt fordern.

Wenn man Unterhalt fordert, dann macht man es über das Jugendamt oder über den Anwalt. Die moralische Seite, ob man dem Kind nicht sagt wer der Vater ist, muss man mit sich selbst abmachen. Genauso die Tatsache, wenn der Vater nicht eingetragen ist, dass es dann keine Erbansprüche gibt. Bzw. wird es im Nachgang für das Kind, sobald es weiß wer der Vater ist, schwieriger seine Ansprüche durchzusetzen.

Ob man nun selbst auch noch auf den zustehenden Betreuungsunterhalt verzichten möchte sei mal dahin gestellt. Aber dann, gerade wie wohl in deinem Fall, dürfte es Probleme mit dem Amt geben. Denn die wollen ihr Geld zurück vom Kindsvater. Für den Unterhaltsvorschuss genauso wie bei Leistungen vom Jobcenter.

Und als Schülerin, auch wenn du nebenbei als Escort arbeitest, dürfte es sich wohl schwierig gestalten mit Kind beide Dinge wieder aufzunehmen nach der Geburt.

Zumindest nicht in der ersten Zeit.

Und beim Jugendamt muss man nicht nach Unterhalt klagen! Da geht man hin, gibt ihn als Vater an und das Jugendamt wird als Beistand die Klage übernehmen.

Die Erkenntnis die Ehe nicht zu gefährden kommt allerdings auch etwas spät! Es sei denn, seine Frau ist völlig verblödet und es fällt ihr nicht auf, wenn regelmäßig vom Konto größere Beträge abgehoben werden...

Zudem hat er bei nicht anerkannter Vaterschaft null Rechte am Kind. Hast du morgen also keinen Bock mehr auf ihn als Vater, dann muss er die Vaterschaftsfeststellungsklage anstreben.

Und wenn er nun (plötzlich) so reich ist und dir bekannt, dann frage ich mich auch gerade, warum dir nun die 900 Euro für den angeblichen Schwangerschaftsabbruch in Holland zu teuer waren. Würde für ihn ja auch erheblich günstiger kommen...

Und bei einer "unter der Hand -Vereinbarung" sollte man sich immer Sorgen machen. Denn er kann von Heute auf Morgen den Unterhalt einstellen. Also entweder man macht es richtig oder gar nicht! Und deine Überlegungen zum Thema Erpressung sind auch etwas sinn frei... Er sollte sich dann ebenso überlegen, ob er tatsächlich der Vater ist und selbst Klarheit schaffen... Denn wie blöd muss ich als Mann sein mich erpressbar zu machen, nur weil Jemand behauptet dass... Solchen Männern kann man auch nur raten: schafft Klarheit und beichtet es Zuhause und zahlt dann oder habt Glück und der Kelch geht an euch vorüber...

Und wenn du der Meinung bist, dass du dann später die Sache auffliegen lassen kannst, aber staatliche Hilfe in Anspruch genommen hast nebenbei, dann lasse dir gesagt sein: das stellt eine Straftat dar und die Rückzahlung der Gelder ist dir gewiss.

Und damit Andere nun auch wissen wo jetzt die Verbindung ist:

https://www.gutefrage.net/nutzer/Stockpuppe/fragen

https://www.gutefrage.net/nutzer/Traubensuppe/fragen

https://www.gutefrage.net/nutzer/Liebeskugeli/fragen

Um mal einige Accounts zu nennen...

Ich mach mal kurz.

Du lässt ihn eintragen und wenn er das nicht anerkennen will, dann wird es angeordnet. Passiert dies nicht, hat er weder Pflichten, noch Rechte, genau wie das Kind. Er will dich mit Kohle ruhigstellen? Vergiss es, nach spätestens ein paar Jahren stehst du alleine da, im besten Fall obdachlos und hörst nie wieder etwas von ihm, denn er ist ja nicht der Vater.

Wer vögeln kann, der kann auch dafür geradestehen ein Kind gezeugt zu haben, ganz besonders als Fremdgänger.

Tu deinem Kind vor allem den Gefallen, es hat nämlich Rechte (offizieller Unterhalt, Umgang, Erbschaft) gegenüber dem Vater.

Du setzt deine Rechte und die Rechte eures Kindes nicht genug durch. Das kann nach hinten losgehen. Auf jeden Fall solltest du auf die Anerkennung der Vaterschaft bestehen. Er braucht dazu nicht die Zustimmung seiner Partnerin. Das kann weiter geheim bleiben, wenn es sein muss.

Wenn du zurzeit weniger verlangst als dir eigentlich zusteht, finde ich das nicht schlimm. Du musst aber die Möglichkeit haben, das auch nach Jahren noch zu ändern, falls die Situation sich ändert.

 Wenn du ihn jetzt zu der Anerkennung drängst, ist diese unangenehme Sache wenigstens geregelt. Wenn du das offenlässt, musst du ihn tatsächlich über Jahre damit erpressen, alles auffliegen zu lassen. Wenn seine Frau dann von sich aus die Trennung will, hast du gar nichts mehr in der Hand. Das kann leicht vorkommen, wenn die Kinder etwas größer sind.