Werbeanhänger - darf der überall stehen?

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Anhänger (egal welche Funktion sie erfüllen) gelten im ruhenden Verkehr wie normale PKWs und dürfen auch auf öffentlichen Parkflächen abgestellt werden. Einzige Pflicht ist ein Kennzeichen.

Auch wenn dir das nicht gefällt, er darf das Teil da hinstellen.

Am Straßenrand darf er nicht werbewirksam parkend abgestellt werden STVO.

siehe auch hier:

http://www.ra-kotz.de/werbezwecke.htm

Aha, gut zu wissen, Danke!

Das Urteil ist 10 (!) Jahre alt, da würde ich ernsthaft nach etwas Aktuellerem suchen.

Da die Straße ein öffentlicher Raum ist, der Anhänger möglicherweise angemeldet und Verkehrssicher, kann es gegenwärtig egal wohin abgestellt werden. Ob es dann auch für einen festen Abstellplatz gilt, bin ich mir nicht sicher, wenn die Parkplätze eine Parkscheibe benötigen oder gar einen Parkschein, dann nicht, denn er würde damit einen jedermann zugänglichen Parkplatz belegen. Wenn es eine Anwohnerstraße ist, dann erst recht nicht, weil Gewerbe nicht als Anwohner zählt - war selbst betroffen.

d.h. in einer Anwohnerstraße wäre sowas nicht erlaubt?? Ich denke bei uns handelt es sich um eine Anwohnerstraße, nur Mehrfamilienhäuser und lediglich eine Hand voll Gewerbe

@MissRockAHula

Nicht dort, wo das Parken durch entsprechende Genehmigung, Anwohnerausweise etc, geregelt wird.

@MissRockAHula

Habt ihr am Eingang zur Straße "Anlieger frei"-Schilder (Zusatzzeichen 1020-30)? Das wäre wohl die einzige Möglichkeit dagegen anzugehen, und auch nur wenn der Besitzer des Anhängers nicht selbst in der Straße wohnt.

Die Bebauung als solches ist unerheblich, es spielt also keine Rolle ob da Ein- oder Mehrfamilienhäuser stehen.

soweit ich weiß ja, muss aber im 4-wochen-rhythmus den standort wechseln

Das mit dem Rhythmus stimmt leider nicht, woher hast du die Info?

wenn er die erlaubtes da zu hat, darf er das