Schwanger in der Probezeit und Krankmeldung?

2 Antworten

Auch bei einem befristeten Arbeitsvertrag gilt das Mutterschutzgesetz. Dein AG kann Dich auch während der Probezeit nicht kündigen, der Vertrag läuft einfach so aus wie vertraglich vereinbart.

 Hast Du Deine Schwangerschaft schon gemeldet? Wenn nicht, solltest Du das tun. Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft.

Lulu1920 
Fragesteller
 16.12.2015, 19:11

Danke :) ja der AG weiß es schon