Kündigung und Krankmeldung gleichzeitig möglich in der probezeit?
Hallo, Ich bin examinierten Altenpflegerin und habe am 1.10.2016 bei meinem jetzigen Arbeitgeber angefangen. Ich habe ein halbes Jahr Probezeit in der ich mit einer Frist von 2 Wochen kündigen kann. Nun gefällt es mir dort überhaupt nicht mehr und die Bezahlung ist auch mies. In dem Heim herrschen einfach unglaubliche Arbeitsverhältnisse. Ehrlich gesagt möchte ich dort auch nicht mehr hin. Gestern habe ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben wo ich am 18.04 anfange. Die Kündigung habe ich schon geschrieben zum 14.04 möchte sie morgen mit der Post verschicken. Nun möchte ich morgen zum Arzt und mich für die 2 Wochen krank schreiben lassen ( ertrage es psychisch einfach nicht mehr).
Kann ich Kündigung und Krankmeldung gleichzeitig zu meinem Arbeitgeber schicken? Und stimmt es das ich auch am letzten Tag der Probezeit mit einer Frist von 2 Wochen kündigen kann (Kündigung wäre am 30.03 beim Arbeitgeber) ?
3 Antworten
Man kann zwar die Kündigung im gleichen Umschlag schicken wie die Kranlmeldung, würde ich aber nicht tun, sieht "sch...." aus. Invetsiere die 70 Cent Porto für einen zweiten Brief.
Ja, Du kannst auch am letzten Tag kündigen.
Kann ich Kündigung und Krankmeldung gleichzeitig zu meinem Arbeitgeber schicken?
Ja das geht (ob das so toll kommt, beurteile ich jetzt nicht).
Und stimmt es das ich auch am letzten Tag der Probezeit mit einer Frist von 2 Wochen kündigen kann
Das ist korrekt. Die Kündigung muss allerdings am letzten Tag der Probezeit beim Arbeitgeber eingegangen sein. Die Kündigung am letzten Tag wegschicken reicht nicht da sie nach Beendigung der Probezeit beim AG eingeht.
Solltest Du Deine Kündigung mit der Post schicken wollen, mach das per Einwurfeinschreiben. Hier gilt die Kündigung als zugegangen, wenn sie im Briefkasten des AG ist. Beachte aber unbedingt die Postlaufzeit. Ist nicht gewährleistet dass der AG Deine Kündigung per Post spätestens am 31. März erhält, solltest Du sie lieber abgeben und auf einer Kopie den Empfang bestätigen lassen.
Hallo,
Also erstmal ist Altenpflegerin ein ehrenwerter Beruf und viele haben schon ihre Familien verlassen um in einem Pflegeheim arbeiten zu dürfen. Die Kündigung ist zwar rechtskräftig, aber wenn du ein gutes Zeugnis haben möchtest würde ich mit der Krankmeldung warten oder sie ganz seien lassen.
Hdgdl
Max (91 Jahre)