Kündigung in der probezeit wegen Verletzung?

11 Antworten

Ich glaube schon, das sie das können. Gerade on der Probezeit. Du musst mal in deinen Arbeitsvertrag schauen, das wird bestimmt drindrin atehen, was im Fall einer längeren Krankheit passiert. Leider ist es aber oftmals so, dass sie dich entlassen dürfen.

Soweit ich weiß ja. Ich habe es selbst mal erlebt, daß mir in der Probezeit gekündigt wurde. Ich war auch krank geschrieben und habe den Arbeitgeber unverzüglich darüber informiert sowie die Krankmeldung eingereicht, mich also absolut korrekt verhalten. Und trotzdem kam die Kündigung. Er kannte das Datum, an dem ich wieder zur Arbeit kommen konnte, stellte mich aber einfach für die Zeit der Kündigungsfrist von der Arbeit frei. Mußte den Büroschlüssel abgeben und das war's. Als ich mich damals anwaltlich habe beraten lassen, wurde mir gesagt, daß das alles korrekt gelaufen ist. Der Arbeitgeber brauchte noch nicht einmal seine Kündigung begründen.

Ich kann allerdings nicht sagen, ob es da Ausnahmeregelungen gibt. Ob die Rechtslage anders ist, wenn ein "Arbeitsunfall" vorliegt, weiß ich leider nicht.

Dafür ist eine Probezeit ja da. Man kann "fristgerecht" ohne Angabe von Gründen kündigen.

Wenn du dich jetzt ruhig verhältst, und die Kündigung kommt nicht schriftlich, kannst du sie einfach ignorieren. Auch in der Probezeit muss eine Kündigung schriftlich erfolgen.

Wenn die Verletzung während der Arbeitszeit passierte, handelt es sich ja um einen Arbeitsunfall. Ist dieser denn überhaupt ordnungsgemäß der Berufsgenossenschaft gemeldet worden? Ansonsten kannst du die Firma zum Schadensersatz verpflichten. Über die BG wärst du ja weitaus besser abgesichert.

Trotz alledem solltest du dich jetzt bereits umgehend arbeitssuchend melden. Dazu bist du verpflichtet, sobald du von der drohenden Arbeitslosigkeit Bescheid bekommst

ein Bandscheibenvorfall kann kein Arbeitsunfall sein

@Maximilian112

Wenn das beim Heben einer schwerer Last passiert, ist das ein Unfall, den sogar die private Unfallversicherung anerkennt.

@DerHans

Aber die BG wird das nicht als Unfall anerkennen.

die probezeit hat damit nichts zu tun, in der probezeit gilt lediglich eine kürzere kündigungsfrist (§ 622 BGB). also auch, wenn dein AG dir vor 6 wochen mitgeteilt hätte, dass deine probezeit beendet ist, dürfte er dir bis zum 31.10. 24 uhr ohne grund kündigen, weil im KüSchG eine wartezeit von 6 monaten festgelegt (§ 1) ist. die kündigung muss allerdings schriftlich erfolgen, sonst ist sie ungültig. lediglich eine schwangerschaft oder die zugehörigkeit zum betriebsrat könnten dich dann noch vor einer wirksamen kündigung bewahren.

Auch wenn für die Kündigung keine Begründung erforderlich ist, muss sie trotzdem schriftlich und fristgerecht erfolgen.

@DerHans

Tja, ich konnte in der Antwort nichts Widersprüchliches finden.. Aber Kommentare dienen ja auch der Bekräftigung. Daher 2 Däumchen.

@DerHans

@ hans,: das habe ich in meiner antwort auch geschrieben.

Krankheit ist kein Kündigungsschutz. Trotzdem muss die Kündigungsfrist eingehalten werden (§ 622 BGB) und die Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB).

Eine Begründung ist in der Probezeit nicht erforderlich.