Schuldfrage bei Unfall mit rückwärts fahrenden LKW

5 Antworten

§ 9 StVO Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.


Kein Schuld Deinerseits.

JanKrohn  06.06.2014, 10:56

Sehe ich auch so. Anwalt nehmen! Leider habe ich schon haeufig gehoert, dass Speditionen sich als Unfallgegner unter aller Sau verhalten.

Crack  06.06.2014, 11:15

Ich reiche mal das e für Kein(e) nach...

Schwer zu sagen. Ich meine aber, der LKW Fahrer hätte sich bei der Aktion einweisen lassen müssen.

Hallo anno1984, ich würde "nein" antworten. Grund: Wenn der Lkw-Fahrer rangiert mit oder ohne Einweiser, hat er in erster Linie besondere Vorsicht walten zu lassen. Ein abgestelltes Fahrzeug kann nicht als schuldigen Verkehrsteilnehmer bezeichnet werden.

Naja wenn du aber weißt das jeder drehen muss,hättest du doch auch vorne dein Auto kennzeichnen müssen

robi187  06.06.2014, 10:49

standspuhr und keine fahrspuhr?

also wer fährt sollte dafür sorgen das kein schaden ensteht.

seit wann darf man auf der autobahn rückwäts fahren?

seit wann darf man auf der autobahn drehen ohne klare anweisung der Polizei? und dann doch sicher nur wenn alles klas klar ist?

blind fahren ist doch immer verboten?

Kleckerfrau  06.06.2014, 10:50

sollten alle umdrehen und zur letzten Ausfahrt zurück.

Das wird dann an der Unfallstelle von der Polizei angeordnet und normalerweise auch überwacht.