Schulden haram?

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Nein, solange kein Zins im Spiel ist, sind Schulden keine Sünde. Es ist lediglich haram, die Schulden nicht zurück zu zahlen, obwohl man dazu in der Lage wäre.

AsSalamu Alaykum

Im Namen Allahs.

Es wurde von ‘A’ishah (radiAllahu anha) berichtet dass der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) in seinem Gebet gewöhnlich sagte:

{اللَّهُمَّ إِنِّي أَعُوذُ بِكَ مِنَ الْمَأْثَمِ وَالْمَغْرَمِ}

“Allaahumma inni a’uudhi bika min al-ma’thami wa’l- maghrami“.

„O Allah, Ich suche Zuflucht bei Dir vor der Sünde und schweren Schulden.”

{.فَقَالَ لَهُ قَائِلٌ : مَا أَكْثَرَ مَا تَسْتَعِيذُ مِنَ الْمَغْرَمِ ؟! فَقَالَ : إِنَّ الرَّجُلَ إِذَا غَرِمَ [أي : استدان] حَدَّثَ فَكَذَبَ ، وَوَعَدَ فَأَخْلَف}

Jemand sagte zu ihm: “Wie oft suchst du Zuflucht vor schweren Schulden!” Er sagte: “Wenn ein Mensch in Schulden gerät, spricht er und lügt dabei und er macht Versprechen und bricht sie.” (Überliefert von al-Bukhari (832) und Muslim (589))

Al-Nasaa’i (4605) berichtet dass Muhammad ibn Jahsh (radiAllahu anhu) sagte:

{نَّا جُلُوسًا عِنْدَ رَسُولِ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ فَرَفَعَ رَأْسَهُ إِلَى السَّمَاءِ ، ثُمَّ وَضَعَ رَاحَتَهُ عَلَى جَبْهَتِهِ ثُمَّ قَالَ : سُبْحَانَ اللَّهِ ! مَاذَا نُزِّلَ مِنَ التَّشْدِيدِ ؟ فَسَكَتْنَا وَفَزِعْنَا ، فَلَمَّا كَانَ مِنَ الْغَدِ سَأَلْتُهُ : يَا رَسُولَ اللَّهِ ، مَا هَذَا التَّشْدِيدُ الَّذِي نُزِّلَ ؟ فَقَالَ : وَالَّذِي نَفْسِي بِيَدِهِ ! لَوْ أَنَّ رَجُلا قُتِلَ فِي سَبِيلِ اللَّهِ ثُمَّ أُحْيِيَ ، ثُمَّ قُتِلَ ، ثُمَّ أُحْيِيَ ، ثُمَّ قُتِلَ ، وَعَلَيْهِ دَيْنٌ مَا دَخَلَ الْجَنَّةَ حَتَّى يُقْضَى عَنْهُ دَيْنُهُ }

Wir saßen mit dem Gesandten Allahs (sallAllahu alayhi wa sallam), als er seinen Kopf zum Himmel hob, seine Handfläche auf seine Stirn legte und sagte: “Subhaan-Allah! Welch strenge Angelegenheit wurde mir offenbart!” Wir blieben leise und fürchteten uns. Am folgenden Morgen fragte ich ihn: „O Gesandter Allahs, welches ist die strenge Angelegenheit, die dir offenbart wurde?“ Er sagte: “Bei demjenigen, in Dessen Hand meine Seele liegt, wenn ein Mann in einer Schlacht für die Sache Allahs getötet würde, dann ins Leben zurück gebracht würde, dann wieder getötet würde, dann wieder ins Leben zurück gebracht würde und wieder getötet würde und er hätte eine Schuld, würde er nicht das Paradies betreten, bis seine Schuld abbezahlt wird.“ (Als Hasan von al-Albani in Sahih al-Nasaa’i (4367) eingestuft.)

Der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) weigerte sich, das Totengebet für jemanden zu verrichten, welcher starb und zwei Dinar schuldete, bis Abu Qataadah (radiAllahu anhu) versprach, sie für ihn zu begleichen. Als er ihn am folgenden Tag sah und sagte: „Ich habe die Schuld (für den Toten) beglichen”, antwortete der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam):

{الْآنَ بَرَدَتْ عَلَيْهِ جِلْدُهُ}

„Jetzt wurde seine Haut kühl für ihn.” (Musnad Ahmad (3/629); als Hasan von al-Nawawi in al-Khalaasah (2/931) und von Ibn Muflih in al-Adaab al-Shar’iyyah (1/104) eingestuft.)

Al-Haafiz Ibn Hajar (radiAllahu anhu) sagte in ‚Fath al-Baari‘ (4/547): „Dieser Hadith zeigt an wie schwierig die Angelegenheit mit Schulden ist und dass sie nicht unternommen werden sollte, außer in Fällen der Notwendigkeit.“

Es wurde von Thauban (radiAllahu anhu) berichtet, dass der Gesandte Allahs (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte:

{مَنْ مَاتَ وَهُوَ بَرِيءٌ مِنْ ثَلَاثٍ : الْكِبْرِ وَالْغُلُولِ وَالدَّيْنِ ، دَخَلَ الْجَنَّةَ}

„Wer immer frei von drei Dingen stirbt – Arroganz (Al-Kibr), Betrug (Al-Ghulaal) und Schulden (Ad-Dayn) – wird das Paradies betreten.” (Berichtet bei al-Tirmidhi (1572); als Sahih von al-Albani in Sahih al-Tirmidhi eingestuft.)

Es wurde von Abu Hurayra (radiAllahu anhu) berichtet, dass der Gesandte Allahs (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte:

{نَفْسُ الْمُؤْمِنِ مُعَلَّقَةٌ بِدَيْنِهِ حَتَّى يُقْضَى عَنْهُ}

„Die Seele des Mu‘min wird wegen seiner Schulden vorübergehend ausgesetzt, bis diese beglichen werden.” (Berichtet bei al-Tirmidhi (1078))

Al-Mubaarakfuuri sagte in Tuhfat al-Ahwadhi (4/164): „Die Worte ‚die Seele des Mu‘min wird vorübergehend ausgesetzt‘ – al-Suyuti sagte: ‚d.h. sie wird aufgehängt und davor bewahrt, ihre noble Bestimmung zu erreichen.‘ Al-‘Iraaqi sagte: ‚d.h. kein Urteil wird gefällt, bezüglich ob sie gerettet oder verdammt sein wird, bis ermittelt werden kann, ob ihre Schulden bezahlt werden oder nicht.‘“

Es wurde von Umar ibn al-Khattab (radiAllahu anhu) berichtet:

{إِيَّاكُمْ وَالدَّيْنَ فَإِنَّ أَوَّلَهُ هَمٌّ وَآخِرَهُ حَرْبٌ}

„Hüte dich vor Schulden, denn sie beginnen mit Sorgen und enden mit Krieg.“ (Berichtet bei Maalik in al-Muwatta’ (2/770))

In ‚Musannaf ‘Abd al-Razzaaq‘ (3/57) heißt es: Ibn ‘Umar (radiAllahu anhu) sagte:

{يا حمران ! اتق الله ولا تمت وعليك دين ، فيؤخذ من حسناتك ، لا دينار ثَمَّ ولا درهم}

„Oh Humran, fürchte Allah und sterbe nicht mit Schulden, damit sie nicht deine guten Taten schmälern, wenn es keine Dinar und Dirham mehr geben wird.“

Und Allah weiß es besser!

https://islamfatwa.de/soziale-angelegenheiten/58-ausleihen-schulden-und-betteln/1261-schulden-dayn-und-deren-tragweite

Schulden sind nicht haram, ABER: Im Interesse Deines eigenen Lebensglücks und Seelenfriedens: Kümmere Dich nicht um Haramitäten: Haramitäten sind überwiegend sinnfrei + ewiggestrig, machen Dir nur Angst und versauen Dir Dein Leben:(