Geld verliehen, ohne Vertrag aber Whatsappchat?

11 Antworten

Ihr habt ja sicherlich einen mündlichen vertrag geschlossen, dass sie dir das Geld zurücküberweisen muss. Dieser ist wirksam.

Fraglich ist, ob man das alles beweisen kann vor Gericht. Meiner Meinung nach deuten die Überweisung und der chatverlauf eindeutig auf das bestehen eines Vertraged hin. Problematisch könnte sein, ob die Chat Verläufe als Beweismittel akzeptiert werden. Wenn die andere Person nicht schlüssig darlegen kann warum der chatverlauf nicht als Beweis dienen kann, liegt kein substantiiertes bestreiten vor. Allerdings ist es möglich whatsapp Verläufe zu fälschen. Von daher müsstest du möglicherweise, wenn sie es tatsächlich abstreitet noch einen Gutachter hinzuziehen, ob das Begutachten reicht weiß ich nicht.

Jedenfalls besteht Wahrheitspflicht und das Bestreiten wahrer Tatsachen aus dem eigenen Erkenntnisbereich wider besseren Wissens kann für die andere Person schnell im Prozeßbetrug enden.

Letzlich kann man nicht genau sagen, wie ein Prozess ausgeht, aber eigentlich stehen deine Chancen nicht schlecht, vielleicht schaffst ihr es ja, dass sie das Geld einfach überweist.

700 Euro sind schon eine gewisse Summe, wenn man da nichts schriftliches vereinbart, dann wird es schwierig das Geld wieder zurück zu bekommen...

Du kannst beweisen, mit dem Kontoauszug, das deine Freundin Geld bekommen hat. Wenn da aber nicht im Verwendungszweck sowas wie "Darlehen" steht, dann könnte es auch ein Geldgeschenk gewesen sein.

Theoretisch wäre dein Freund nun ein Zeuge, ob das allerdings als Beweis akzeptiert wird müsste der Richter entscheiden. Und wenn sie dort nicht geschrieben hat "ich schulde ihm noch 700 Euro", dann wäre die Summe ja weiterhin unklar. Sie könnte behaupten von den 700 Euro müsse sie nur 100 Euro zurückzahlen...
Das nächste ist, ohne Vertrag, ist ja gar nicht vereinbart wann das Geld an dich gezahlt werden muss. Sie könnte sagen ihr habt einen zinslosen Kredit für 40 Jahre abgeschlossen...

Mit den "Zeugen" ist das halt immer so eine Sache, man weiß letzten Endes nie ob sie tatsächlich aussagen, bzw. was sie aussagen, falls es zu einer Verhandlung kommen sollte. Ohne schriftlichen Vertrag wird das schwer werden, ist mir auch schon passiert (allerdings ging es da nicht um so einen hohen Betrag) das Geld habe ich nie wieder zurück bekommen! Deswegen ist es wichtig immer einen schriftlichen Vertrag zu machen (besonders wenn es um höhere Beträge geht), in dem dann die Namen des Gläubigers und Schuldners (inklusive Geburtsdatum sowie Anschrift) den Geldbetrag sowie die Frist bis wann das Geld wieder zurückzuzahlen ist festgehalten ist. Ansonsten steht halt Aussage gegen Aussage und da wird es schwierig irgendwas nachzuweisen. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich Dir empfehlen dich mal von einem Anwalt beraten zu lassen, was man da machen kann.

Seitdem mir das passiert ist halte ich mich an die Empfehlung, dass man niemals mehr Geld verleihen soll als man es sich leisten kann zu verschenken! Schließlich ist man ja keine Bank und wer schon keinen Dispo-Kredit bei seiner Bank hat/kriegt und seine Freunde um Geld anpumpen muss, dass sollte einen schon zu denken geben bzw. da sollten alle Alarmglocken läuten! Denn meistens sieht man diese Leute und das Geld nie wieder!

Wenn du sicher bist, dass deine Freundin ein Einkommen über dem Pfändungsfreibetrag hast ist es sinnvoll die Schulden einzutreiben.

Wenn nicht, bekommst du vielleicht Recht, aber kein Geld.

  1. Du schickst ihr eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung (akt. Datum + 14 Tage) per Einschreiben. Das Schreiben sollte in korrektem "Amtsdeutsch" verfasst sein und darauf hinweisen, dass du nach Ablauf der frist das gerichtliche Mahnverfahren einleiten wirst.
  2. 10 Tage nach Fristablauf beantragst du online einen Mahnbescheid. (kein Anwalt, keine Inkassofirma oder solchen Quatsch)
  3. Falls sie dem Mahnbescheid nicht fristgerecht widerspicht, beantragst du einen Vollstreckungsbescheid.

3a. Bekommst du einen Titel, kannst du den Gerichtsvollzieher beauftragen.

3b. Falls sie dem Mahnbescheid oder dem Vollstreckungsbescheid widerspricht, brauchst du einen Anwalt, der eine klageschrift verfasst und bei Gericht einreicht.

Es gibt keine Garantie für Erfolg, aber deine Überweisung, dazu ihre schriftliche Zahlungszusage per Message könnten ausreichen.

Kannst es zivilrechtlich einklagen,wollen aber auch Geld sehen.Das Geld kann ihr auferlegt werden,wenn sie vom Gericht verdonnert wird,dir das Geld zurückzugeben.