Schulden vom Ex, Bezug von Harz/4?


14.12.2019, 14:01

Und was kann ich tun damit ich dass Geld definitiv behalten kann?

6 Antworten

Wenn du das bei deinem Erstantrag angegeben hast bzw.nachweisen kannst und mit diesem evtl.dann gezahlten Betrag dein ALG - 2 Schonvermögen nicht übersteigst, dann gilt dieser Zufluss dann nicht als Einkommen, sondern als Vermögen und darf dann nicht angerechnet werden.

Hast du diesen Betrag innerhalb deines Leistungsbezuges an ihn gezahlt, dann darf dieser Betrag bei Zufluss schon gar nicht angerechnet werden.

"Wegnehmen" kann Dir das Amt gar nichts. Wenn, dann anrechnen.

Wenn Du nachweisen kannst, daß es sich um eine Art aufgelaufenes Darlehen handelt, dann sehe ich keine Probleme.

Ein guter Anwalt ist allerdings durchaus sinnvoll hierbei.

jgobond  14.12.2019, 16:32

das was du als "anrechnen" bezeichnest, kann man durchaus auch als "Wegnehmen" betrachten. ob gesetzlich legitimiert oder nicht, ist eine andere frage.

Das Finanzamt nimmt mir auch einen Teil meines Gehalts weg, die Krankenkasse auch. genau genommen macht es eigentlich mein Arbeitgeber, weil er von den bösen Buben dazu gezwungen wird.

Glaubst du denn ernsthaft, dass er dir das zahlt? Wenn ja, hättest du diese Forderung als "Vermögenswert"anzeigen müssen. Dann fiele eine Rückzahlung in das "Schonvermögen"

Ichliebedich765 
Fragesteller
 14.12.2019, 14:00

Ich habe einen Anwalt bekommen.

Durch einen Beratungs Hilfeschein.

Nun leiten wir ein mahnverfahren ein.

Hast du es denn schriftlich, dass er dir 3.000 € schuldet? Denn sonst macht deine Klage wenig Sinn. Ja, es darf dir die 3.000 € auf dein Alg 2 anrechnen.

Da kannst Du garnichts einklagen und die Kosten für den Anwalt kannst Du von den "gewonnen" 3000€ auch nicht bezahlen!