Schufa uneinbringliche Forderung?

2 Antworten

Also, ich habe heute bei der Schufa angerufen und habe nach gefragt. So wie ich es vermutet habe. Die uneinbringliche Forderung ist wenn der Gläubiger auf ein Teil der Forderung verzichtet oder es sich nicht mehr lohnt das Geld zu holen da die Kosten höher sind als die Forderung. Dies wird dann als uneinbringliche Forderung eingetragen. Anders als bei anderen Einträgen wird es nicht nach 3 Jahren gelöscht sondern nach 4 vollen Jahren. Also z.b. Das heutige Datum 24.08.16 wurde es eingetragen, dann wird es am 24.08.20 gelöscht. Im Gegensatz zu den anderen Einträgen da wo die 3 Jahre erst ab dem 01.01. anfangen. 

Das bedeutet, dass es nicht gezahlt wurde und vom Schuldner auch nicht mehr zu bekommen ist.

Lafer89 
Fragesteller
 23.08.2016, 19:13

Und das bedeutet? Einfach so stehn lassen oder bezahlen. Wie kommen die drauf das es nicht mehr zu bekommen ist wenn ich immer pünktlich gezahlt habe? Hatte ja sonst keine anderen Schulden das ich es nicht gezahlt hätte. Ich kann mir des nur mit dem Teil Verzicht vom Gläubiger erklären oder eventuell ein falscher Eintrag. Bin am verzweifeln, denkt man endlich raus aus der Schufa und jetzt sowas und vor allem ich wusste ja nix von dem Betrag und ich hab auch nix in den vier Jahren bekommen zwecks der Forderung. Laut Auskunft wurde es 2012 eingetragen. 

AndiRat  23.08.2016, 20:31
@Lafer89

Einträge müssen spätestens nach 3 Jahren gelöscht werden. Da dein Eintrag älter ist, hast du gute Chancen, das jetzt heraus zu bekommen. Du kannst sowohl von der Handy- Vertragsfirma als auch von der Schufa verlangen, den Eintrag zu löschen.

Du solltest auch einen Schufa - online - Zugang bei der Schufa buchen.(kostet einmalig 17 Euro). Dann kannst du immer mal schauen, was drin steht.