Schreibt der Gesetzgeber dreipolige Stromleitungen vor?

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Gute Frage.Dann gibts ja in der Wohnung keine einzige Schukosteckdose, also dürfen weder Kühlschrank, Toaster, Kaffeemaschine etc. eingesetzt werden.

sry das ich frage aber wozu dient ne schukosteckdose und wie erkenn ich diese?

@gollnir

schuko - schutzkontakt. im gegensatz zu normalen steckdosen mit nur den beiden - löchern- drin, um 90 grad vesetze metallschiene und im stecher zwei einkerbungen, die an einer metallfläche enden. wenn der stecker eingeführt wird, werden auch diese metallflächen vom stecker mit denen in der steckdose verbunden.

eine schukosteckdose kann auch mit phase und leiter betrieben werden. dann fehlt der schutzkontakt.

ist vergleichbar neuwagen ohne gurt und airbag.

@Obelhicks

na is ja ganz klasse....also wenn denn was passiert denn kommts gleich richtig dicke

@Obelhicks

völliger Unsinn. Hast du schon mal was von Nullung gehört? Das wird in jeder Wohnung durchgeführt, die nicht über Schutzleiter verfügt.

Hilfreich war deine Antwort wohl doch nicht.

@Obelhicks

phase ist ok, leiter ? - sollte da nicht eher null stehen ?

@Obelhicks

einfach nur falsch

@servicesuche

Da sollte nichtmal "Phase" stehen. Gemeint sind L1 - Außenleiter und Neutralleiter. 

die 3-polige Stromleitung enthält die Phase,( da liegen 230V Wechselspannung gegen den Null-Leiter und gegen "Erde" gemessen ) an, den Null-Leiter (da kann man gegen "Erde" nur geringe Spannung feststellen) und den Schutzleiter, das ist die "Erde" (gelb-grüner Draht). Durch die Drähte "Phase" und Null-Leiter fließt der Strom von und zu den angeschlossenen Geräten, Glühlampen... Durch den Schutzleiter fließt kein Strom, er ist mit "Erde" verbunden (z.B. mit der Wasserleitung). Dieser Draht ist nur für den Notfall vorgesehen. Bis vor einigen Jahren durfte der Null-Leiter wie der Schutzleiter benutzt werden, dann auch der ist mit der "Erde" verbunden.

In alten Wohnungen wird der auch noch so verwendet. So wird dann der Schutzkontakt einer Steckdose (das sind die beiden berührbaren Metallteile einer Steckdose) innen mit dem Null-Leiter verbunden.

Die Art nennt man Nullung. Sie ist genauso wirksam wie die Erdung mit Schutzleiter also keine Angst.

Es gibt aber noch die Schutzmöglichkeit mit einem Fehlerstrom-Schutzschalter. Der benötigt aber genau diesen 3. Draht, um festzustellen, ob der Strom im Leiter (Phase) genau so groß ist wie der durch den Null-Leiter. Mit der Nullung würde das aber nicht funktionieren.

Das 3te wäre der Schutzleiter.

In Neubauten Pflicht, in alt bauten musst du ihn nicht nachrüsten.

stimmt , wie gesagt nur in griossen grenzen

@servicesuche

"Du" hast hier überhaupt nichts nachzurüsten. Installationen sind Eigentümersache. Ab dem Moment, wenn du an den Installationen Änderungen vornimmst, bist du für Schäden voll haftbar und deine Versicherung wird dir nicht helfen.

Beim reinen Austausch von Betriebsmitteln muss an der Installation nichts geändert werden, sollte aber für einen Raum eine Steckdose oder ähnliches nachgerüstet werden, so ist der gesamte Raum auf den aktuellen Stand der Elektrotechnik zu bringen!

Das ist aber wie gesagt Eigentümerangelegenheit und diese lassen sich nur schwer zu Ausgaben bewegen. 

Nein, der Vermieter ist allein verpflichtet, den technischen Standard im Zeitpunkt der Baufertigstellung vorzuhalten. Es sei denn, er führt später einmal eine so genannte komplexe Sanierung durch; dabei müßte er auch die inzwischen aktuellen Standards dann berücksichtigen. Viele Vermieter werden dies absehbar wohl in Erwägung ziehen, da sie die inzwischen vorgegebenen energetischen Standards umsetzen werden, was dann mit sich bingen wird, auch bei der Elektrik anzupassen. Du kannst natürlich etwas mithelfen, indem Du dir z.B. moderne Haushaltsgeräte zulegst und diese dann ganz einfach betreibst. Während moderne Absicherungen bei mind. 16 Ampere übers Leitungssystem den Betrieb abkönnen, halten dies 10 Ampere-Absicherungen oder z.T. noch darunter, wie in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts noch ausgestattet wurde (eben nur 2-adrig) nicht mehr aus. Dir steht aber als Mieter einer Wohnung zu, auch einen Geschirrspühler z.B. zu betreiben und deiner Familie zugleich nicht das Fernsehen versagen zu müssen... So dem Vermieter vortragen, zur Abänderung freundlich auffordern, wenn erfolglos ggf. eigne Änderungsvornahme (Fa. beauftragen) ankündigen und die Kosten hierfür mit fortlfd. Grundmiet-Zahlungen aufrechnen. Das ist nach dem Gesetz (s.o.) bzw. aus der Mietrechtsprechung (s. entsprechende Urteile, auffindbar heute auch durch Suche im Internet).

Ich habe von Elektrik kaum Ahnung.

Trotzdem musste ich mich damit befassen, denn diese alten Leitungen werden z.B. von Kabel BW beim Anschluss des Telefons nicht akzeptiert und es muss ein sogenanter Erdspiess gesetzt werden um dieses - wenn ich es richtig begriffen haben - Null - Problem zu lösen.

die kabelanlage wird vom betreiber geerdetz. das heisst, sie hat grnichts mit dem null oder schutzleiter zu tun. bk-anlagen MÜSSEN an einem bestimmten punkt geerdet sein. und da es abnahmeberichte geben muss, ist das problem so keinesfalls richtig. es gibt das kabelstörproblem, das wird aber vom betrein´ber der anlage gelöst. hier werden qwirbelstrombremsen eingesetzt. daber das ist weder gefährlich noch für die frage relevant .