Rechnung mit 300 Euro von Hausverwaltung erhalten?

6 Antworten

"Unsere Leitung von unserer Wohnung wurde in die Wohnung über uns verlegt."

Dieser Satz ist völlig unverständlich, wenn bis dato keine Leitung vorhanden war. Die Leitung ist vermutlich im Kabelplan zwar eingezeichnet aber in der Installationsphase nicht so verlegt worden.

Wenn nun die beauftragte Firma den Auftrag falsch ausführt und dabei einen Schaden an der Zuleitung der Nachbarn verursacht, dann haftet sie für den Schaden und lässt ihn durch ihre Versicherung regulieren, auch für den folgenden finanziellen Schaden der betroffenen Nachbarin.

Die Hausverwaltung kann gegen dich keinen Rechtsstreit führen. Eventuell kann die Nachbarin gegen dich eine Zahlungsklage vorbringen. War denn die Hausverwaltung Auftraggeberin der Instandsetzung des Kabels der Nachbarin? Das erscheint mir hier auch noch sehr merkwürdig.

Das warst nicht Du, das war Unity Media— sie haben verursacht, dass die andere Bewohnerin ‚ohne‘ da stand.

Das würde ich klarstellen und die Technung hochoffiziell an UM weitergeben.

Weder Du noch die andere BW haben was falschgemacht. Ein Anwalt wird das ggf bestätigen (sprich: Klär nicht nur ab, ob die Forderung an Dich korrekt ist..sondern auch, wer dann in Regress zu nehmen ist)

Wenn die eure Leitung nutzen, kann ich mir nicht vorstellen, dass ihr dafür verantwortlich seid.

Ich würde ja sagen, wer den Auftrag erteilt , zahlt auch.

Aber in deinem Fall würde ich einen Anwalt befragen.

Wenn der Schaden, der zum Ausfall in der über euch liegenden Wohnung geführt hat, eindeutig durch UM verursacht wurde, und UW dies auch bestätigt hat, dann hätte der bertoffene Eigentümer nicht eigenmächtig eine Drittfirma beauftragen dürfen mit der Entstörung. Zunächst war und ist UM die Störungsbehebung zu überlassen.

Wenn überhaupt, hätte der Geschädigte hier einen Ersatzanspruch seiner Kosten gegen UM, aber das geht weder die HV noch euch als Mieter etwas an.

Insofern ist mir hier unklar, was nun die HV von euch will. Als ihr diese Wohnung angemietet habt, war da ein Anschluss vorhanden? Ist der im MV genannt? Oder habt ihr eigenmächtig einen Auftrag an UM erteilt, euch einen neuen Anschluss zu legen, und dabei wurde das Kabel nach oben beschädigt? Letzteres hätte der Zustimmung der WEG bzw. der HV bedurft., und würde euch ggfs. schadenersatzpflichtig machen.