Frage zu Mietrecht (Steckdose Flur)

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

nein, hier gilt "gekauft wie gesehen" eine steckdose neben dem Telefonanschluss ist zwar bei Planung einer elektroinstallation mittlerweile standart, jedoch nicht vorgeschrieben. d.h. wenn sie zum Zeitpunkt des unterschreibens des mietvertrages nicht da war, habt ihr wohl pech gehabt...

es gäbe aber noch eine Möglichkeit: zerschneidet das dünne kabel vom WLAN Router und verlängert es mit "modellbahnlitze"die geht auch durch die dichtung der türe oder unter der türe durch.. zur not lässt sie sich auch hinter der fußleiste und oder unter dem teppich verlegen...

lg, Anna

PS: es gibt auch noch die möglichkeit in Absprache mit dem Vermieter eine steckdose nachzurüsten, oder nachrüsten zu lassen. vielleicht werdet ihr euch ja so über die kosten einig, zumal die steckdose ja nach eurem auszug bleibt...

lg, Anna

Nein, der Vermieter muss das nicht nachbessern. Ihr könnt das selbst - nach Zustimmung durch den Vermieter - installieren lassen.

Hat der VM vertraglich zugesichert das, außer im Flur, W-Lan mit Festnetzfunktion verfügbar ist?

Wenn nicht, ist das Euer Problem.

Ihr habt die Wohnung besichtigt , sie hat Euch gefallen und Ihr habt den Vertrag unterschrieben.

Gibt es irgendeine Verordnung das im Flur eine Steckdose sein muß? Ist sicher praktischer aber eben vermutlich kein MUSS

Ihr findet sicher selbst eine Lösung.