Wer muss Reparaturen bei Defekten in der Wohnung zahlen - Mieter oder Vermieter?

7 Antworten

Der Elektriker schickt die Rechnung an den Auftraggeber. Wenn also der Vermieter ihn beauftragt hat, dann ist dieser der Auftrageber und wird es auch zahlen. Wenn Du ihn beauftragt haben solltest, müsstest Du mit Deinem Vermieter besprechen, dass er die Kosten übernimmt.

Kommt auf die Ursache des Defektes an. Du vermutest einen Kurzschluss? Dann solltest du selbst zuerst alle Geräte von den Steckdosen nehmen und dann die Sicherung wieder aktivieren.

Wirft es dir schon beim Aktivieren die Sicherung wieder raus, liegt der Defekt an der Installation, z.B. ein Wackelkontakt, Schmordefekt an Kabelanschlüssen, Steckdosen oder durch zu viel Hitze auf der ev. zu schwachen Leitung. Diese Schäden gehören zur Mietsache und müssen vom Vermieter beseitigt werden.

Halten die Sicherungen und haben die Steckdosen Strom, dann kannst du jeweils ein Gerät nach dem anderen einstecken, anschalten, testen und wieder ausschalten. Wenn es dann bei einem Gerät die Sicherung wieder raus, hast du dein defektes Gerät gefunden. Manchmal sind aber auch zu viele Gerät gleichzeitig in Betrieb oder ungeeignete Verlängerungen oder Steckerleisten die Ursache für eine Leitungsüberlastung.

In diesen Fällen braucht es eigentlich keinen Elektriker. Findet er den Fehler an deinen Verlängerungen oder deinen Geräten, geht die Rechnung auf dich als Verursacherin. Das selbe gilt auch, wenn du durch irgend welche Arbeiten die Leitungen beschädigt hast, z.B. Nägel, Schrauben  oder Leitungen angebohrt, Wasserschaden usw.   

Also überleg noch mal, wann und mit welchem Gerät der Strom  ausgefallen ist. Das könnte alles vereinfachen und billiger machen. wenn du eigene Fehler ausschalten kannst.

LG  mary

So einfach ist das nicht, wie es meine Vorredner, außer gri1su, darstellen. Wenn der Leitungsschaden vom Mieter, z.B. durch das Anbohren der Leitung in der Wand o.ä. hervor gerufen wurde, dann muss er auch für die Beseitigung der Störung bezahlen

Da ist aber der Vermieter beweispflichtig. Reparaturen müssen generell vom Vermieter gezahlt werden, es sei denn, es gibt eine Reparatur-Klausel im Mietvertrag, die den Mieter zur Übernahme von Kleinstreparaturen bis zu einem bestimmten Höchstwert verpflichtet - nach der Rechtsprechung dürfen das höchstens 100 EUR im Jahr sein.

Hier liegen aber einige Leute ganz neben der Spur! Es ist zwar richtig, daß der Vermieter für Schäden aufkommen muß, wenn diese durch normale Nutzung entstehen oder bereits durch falsche Installation abzusehen waren. Auch kann der Mieter zur Zahlung heran gezogen werden, wenn er wie vorgenannt eine Leitung angebohrt hat. Wichtig ist aber immer, daß der Mieter eine Sorgfalltspflicht der ihm überlassenen Ware hat. Ob Wohnung oder ein Auto. Das heißt, daß ich als Mieter einer Wohnung darauf zu achten habe, daß ich in diesem Falle keine Elektrogeräte an das installierte Leitungsnetz der Wohnung anschließen darf, daß nicht dafür zugelassen ist. Für den Laien ist das aber oft schwer erkennbar und die gesetzliche Vorschrift, daß eine entsprechende Kennzeichnung an einem Elektrartikel angebracht sein muß oder der Verkäufer darauf hinweisen muß, das ein bestimmter Artikel nicht am jeweiligen Stromnetz betrieben werden darf, wird gerne übersehen. Für Mieter und Vermieter stellt sich daher oft die dumme Situation dar, wer ist für einen Schaden haftbar. Der einfachste Fall ist daher der, die Bude brennt ab und ein Sachverständiger klärt wer Schuld hat. Das ist aber der blödeste Fall und ist niemendem zu wünschen. Der in einem solchen Fall schauen ob mein Elektrogerät überhaupt in deutschen Stromnetzen oder wo auch immer überhaupt zugelassen ist. Dann ist zu beachten, wie alt ist die Elektrinstallation und wurde sie fachgerecht durchgeführt.

In diesem Falle wuerde ich auch sagen, dass der Vermieter dafuer einstehen muss, denn er ist dafuer verantwortlich, dass das Haus/Wohnung in einwandfreiem Zustand ist. Dafuer zahlst du ja die Miete. Allerdings muss der Mieter Verschleissgegenstaende (Gluehbirnen etc.) selber tragen.