Schraube in den Balkon bohren: Muss man den Vermieter zuvor fragen?

4 Antworten

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Ein Schraubhaken an der Decke ist keine bauliche Veränderung die der Genehmigung bedarf. Der Balkon ist Bestandteil der Wohnung, du zahlst für Ihn Miete und Betriebskosten und kannst ihn nach deinen Bedürfnissen nutzen. So wie du in der Wohnung Löcher in Wände und Decken bohren darfst um Dinge zu befestigen, gilt das auch für den Balkon. Das gehört zur vertragsgemäßen Nutzung. Ein Vogelbauer wiegt mit dem Vögelchen höchstens 2 Kg, da besteht nicht die geringste Gefahr. Die Tragfähigkeit der Decke wird bei solchem Löchlein überhaupt nicht beeinflusst.

Ein Schraubhaken an der Decke ist keine bauliche Veränderung die der Genehmigung bedarf.

Zustimmung - sofern innerhalb der Wohnung. Außenanbauten sind aber genehmigungspflichtig durch den Eigentümer bzw. die WEG, sofern sie nicht mobil angebracht werden.

Der Balkon ist Bestandteil der Wohnung.

Zweifellos. Nur ist die Balkondecke gerade nicht Teil der Mietsache, weil sie zum (Sonder)Eigentum des Eigentümers der darüber befindlichen Wohnung gehört.

@FordPrefect

Und wie ist es dann mit der Decke innert der Wohnräume? Ich kann deiner Darlegung absolut nicht folgen, weil Unsinnig.

Genehmigung ist eine Sache. Fragen eine andere. Wichtig ist doch zu wissen, wie der Balkon aufgebaut ist. Ist es nur eine Betonplatte oder ist von unten eine Dämmschicht angebracht? Wie dick ist die Betonplatte und was ist darüber? Bohrt man evt. eine Abdichtung an? Also das muss man schon wissen, bevor man sich ans Werk macht und deshalb ist fragen unumgänglich.

@bwhoch2

Balkon mit Dämmschicht an der Unterseite? Wofür? Abdichtung wo und Warum? Das ist doch ein Konstrukt das so nie existiert. Eine Bohrung mit einem Durchmesser von 5 mm und Bohrtiefe von 20 mm reicht um einen Bauer aufzuhängen. Da kommt es zu keinerlei Beeinträchtigung der Bausubstanz.

Selbstverständlich muss der Vermieter hier um Zustimmung gebeten werden. Die Nutzung der Fassade hier inbesondere die Balkonplatte des darüberwohnenden Nachbars gehört eh nicht zur Mietsache.

Ja. Hier ist zwingend die Genehmigung des Eigentümers der über Dir liegenden Wohnung einzuholen. Auch fachlich reicht er hier ggfs. nicht aus, einfach einen Dübel einzusetzen; Bodenplatten sind i.d.R. aus mehreren Dichtungsschichten konstruiert und dürfen evtl. gar nicht angebohrt werden. In solchen Fällen ist es daher ratsam, sich mit der HV respektive dem betreffenden Eigentümer in Verbindung zu setzen, und zunächst die baulichen Gegebenheiten abzuklären.

Die Decken- bzw. Bodenplatte eines Balkon besteht garantiert nicht aus mehreren Schichten.

@albatros

Da irrst Du Dich aber gewaltig. Zwar sind in der Regel die Untersichten lediglich gestrichener oder rohbelassener Beton, es ist aber üblich, die Platte nach oben durch Aufbringung von wasserabweisenden Schichten (bituminnös, entweder als Dichtschicht oder durch Anstrich) gegen Verwitterung zu sichern. Bei aufgeständerten Balkonen geht man heute nur noch mit sehr dünnen Bodenplatten vor, weil das statisch viel leichter zu handhaben ist. Und da reden wir jetzt nur von Betonböden. Handelt es sich um einen modernen Balkon aus Spezialkunststoffgranulat im Metallrahmen, ist ein Anbohren zwar wettertechnisch unbedenklich, kann aber zu einer Duchstoßung nach oben führen, weil die Stärke der Bodenplatten da nur gerade mal 8 cm beträgt.

@albatros

Du garantierst dafür! Gut. In völliger Unkenntnis der tatsächlichen Situation des Fragestellers. Dann hat er es einfach. Dann braucht er sich nur noch Deine Adresse geben zu lassen und wenn er was beschädigt, wirst Du das für ihn übernehmen.

Die Untersicht könnte zum Beispiel aus einer Dämmung bestehen, die verputzt ist. Die Balkonplatte könnte Holz, Metall und was weiß ich noch alles sein. Auf einer dünnen Platte könnten Dichtungsschichten aufgebracht sein, die man durchbohren kann. Aber wenn Du das garantierst, dass da nichts passiert, kann er ja loslegen.

Auf jeden Fall. Gerade im Außenbereich darf man nicht einfach so die Fassade beschädigen, auch nicht mit einer Schraube. Das muss FACHGERECHT gemacht werden, damit durch das Bohrloch kein Wasser in das Mauerwerk eindringen kann. Für Folgeschäden haftest ansonsten Du...

Es geht um die DeckenPlatte und nicht die Fassade. Wie sollte dort oben Wasser eindringen. Ein sechser Dübel mit nem fünfer Schraubhaken, dazu brauche ich keinen Fachmann, nur eine gute Bohrmaschine (Bohrhammer).