Kan man im Mietvertrag erlauben, dass der nackte Aufenthalt im Haus erlaubt ist?

9 Antworten

Ist bin zwar kein Rechtsanwalt, aber ich sehe da kein Problem.

Es gibt ja auch FKK WGs

Natürlich kannst du keine Mieter dazu zwingen durchs Treppenhaus nackt zu laufen, aber ich glaube nicht dass sich nachträglich jrmand wegen normaler Nacktheit (kein Sex...) beschweren kann.

Wwenn im Mietvertrag steht Tiere erlaubt, dann muss ja auch nicht jeder Mieter ein Tier halten und kann sich danach auch nicht gegen die Tierhaltung wehren. Ausnahme könnte nur sein wenn ein Tier besonders viel Schmutz oder Lärm macht.

In deinem Fall wenn es z.b. Sexuelle Handlungen oder Männer gibt die mit Dauerständef durchs Haus laufen (hat nämlich alles nichts mit FKK zu tun und ist sogar per Gesetz verboten)

Zu Sicherheit einfach mal bei einem Anwalt für Mietrecht nachfragen

Ist bin zwar kein Rechtsanwalt, aber ich sehe da kein Problem.

Ich schon.

Google mal:

darf man nackt auf dem Balkon sein

@johnnymcmuff

Ja auf dem Balkon und im eigenen Garten darf man nackt sein

Es ist KEINE Straftat und kein Kündigungsgrund🙂

Nur wenn der Balkon oder Garten von der Straße aus leicht einsehbar ist und damit die Öffentlichkeit Einblick hat UND sich die Öffentlichkeit (nicht nur ein Nachbar) sich beschwert, dann KANN (nicht muss) ein Bußgeld ausgesprochen werden

https://anwaltauskunft.de/magazin/wohnen/mieten/nackt-im-garten-und-auf-dem-balkon-was-ist-erlaubt

Aber hier geht es ja ums Treppenhaus und Garten mit Sichtschutz

.... das wird wie schon vermutet so ausgehen, bei so einem Vermieter wird keiner unterzeichnen.

Es sind ca. 45.000 Leute in Deutschland in FKK-Vereinen organisiert. Da würden sich schon welche finden. :)

Warum nicht, es gibt ja auch FKK WGs und sehr sehr viele Nudisten und Naturisten in Deutschland

Meinem Verständnis nach dürfte so eine Klausel unwirksam bzw. sittenwidrig sein.

Könnten Mieter, die den Mietvertrag unterschrieben haben, da trotzdem intervenieren (natürlich würden solche Mieter wahrscheinlich gar nicht erst unterschreiben, es ist ein hypothetischer Fall)?

Die Mieter könnten unterschreiben weil ihnen die Wohnung gefällt und später auf Unterlassung klagen.

Bei einer unwirksamen Klausel ist nur die Klausel unwirksam aber nicht der ganze Vertrag!

Danke für die Antwort! Ist es denn wirklich so, dass die Mieter sich dann quasi (natürlich auch hypothetisch. Ich denke, es wird kaum Leute geben, die so süffisant wären oder so entschieden dagegen, dass sich diesen Aufwand dafür betreiben würden) “einschleichen“, nur, um dieses Verhalten zu unterbinden?

@Chaosbrother

Klar, wenn die Miete angemessen ist oder einem die Lage der Wohnung zusagt, weil man z.B. ganz in der Nähe seiner Arbeitsstätte wohnt, dann ist damit zu rechnen.

Es gibt viele Vermieter die sich mit Mietrecht nicht auskennen und daher kommt es oft vor dass es unwirksame Klauseln gibt.

Mal angenommen Du findest einen Mieter der sich darauf einlässt und er bekommt Besuch von einem Bekannten der zufällig Rechtsanwalt ist und sieht dass Du nackt durch den Flur gehst.

Der Mieter erzählt dem Freund von der Klausel.

Da wird der Freund dem Mieter schon sagen, dass die Klausel nicht wirksam ist und das man das nicht dulden muss.

@Chaosbrother

Damit darfst Du rechnen. Wir Menschen haben schon so unsere ganz eigenen Dellen im Hirn.

Was sollte daran sittenwidrig sein?

Nacktheit, als solche, ist ja nicht per Gesetz verboten.

In seiner Wohnung und auf seinem Balkon bzw Terrasse kann deshalb JEDER nackt sein wenn er will.

Selbst wenn sich einzelne Mieter oder der Vermieter beschweren können sie nicht viel machen - da hilft sogar ein FKK Verbot im Mietvertrag nichts.

Dieses Recht auf das Trepenhaus ... auszuweiten sehe ich nicht als sittenwidrig

@NackterGerd

Was sollte daran sittenwidrig sein? Nacktheit, als solche, ist ja nicht per Gesetz verboten.

Nacktheit ist unter bestimmten Voraussetzungen schon untersagt.

In seiner Wohnung und auf seinem Balkon bzw Terrasse kann deshalb JEDER nackt sein wenn er will.

Wohnung ja, bei Balkon und Garten sieht das schon anders aus.

Das hier ist nur ein Link von Mehreren.

https://anwaltauskunft.de/magazin/wohnen/mieten/nackt-im-garten-und-auf-dem-balkon-was-ist-erlaubt

Dieses Recht auf das Trepenhaus ... auszuweiten sehe ich nicht als sittenwidrig

Obiger Link sollte  Dir zeigen, das dem nicht so ist.

@johnnymcmuff

Da der Garten Sichtschutz hat und das Treppenhaus von außen nicht sichtbar gilt die Ordnungswidrigkeit hier nicht 😉

Also in diesem Fall unwirksam

Die Frage, welche mir in den Sinn kommt, ist

Wenn nun dieses Mehrfamilien-Mietshaus an einen zu gründenden Verein vermietet wird, welcher dann eben in seiner Vereinssatzung ausdrücklich die Unterstützung der Frei-Körper-Kultur drin hat, könnte die Rechtslage eine andere sein. Denn dann würde ja ausschließlich an Mitglieder dieses Vereins vermietet.

Vergiss nicht, mit DHL, Hermes, dpd, dem Pizzaservice, dem BRK, den Johannitern usw. einen Vertrag zu machen, dass die nicht geschockt sind, wenn sie in das Haus kommen und ihnen das nackte Elend geballt entgegen kommt!

Wobei es andererseits unerwünschte Besucher möglicherweise sofort in die Flucht schlagen würde. Ich stelle mir gerade die Zeugen Jehovas vor......

Wozu Vertrag 🤔

Schild am Eingang ist doch kein Problem

Hilft gut gegen Zeugen Johovas und Spendensammler😁

Und Ärzte/Nothelfer kommen auch in die Sauna oder FKK Anlage ohne Probleme - die sind aufgeklärt und wissen wie ein Mensch aussieht😎