Balkon anbau, muss mich der Nachbar um Erlaubnis bitten?

6 Antworten

Die Errichtung von Balkonen ist in jedem Fall genehmigungspflichtig. Und im Rahmen der Genehmigung mird auch geprüft, ob Abstandsflächen eingehalten oder verletzt werden. Falls Letzteres, wäre eine Genehmigung der Planung  nur nach Zustimmung der betroffenen Nachbarn möglich. -> Anwalt.

Du solltest zunächst eins beachten: mit Behörden redet man in solchen Fällen nicht. Alles wird schriftlich erledigt.

Du fragst zunächst bei der Baubehörde an, ob überhaupt eine Baugenehmigung erteilt wurde. Gleichzeitig legt du prophylaktisch Widerspruch gegen die Baugenehmigung ein, da du durch den Bau in deinen Rechten beeinträchtigt wirst; beantrage, dass die Baumaßnahmen bis zur entgültigen Entscheidung gestoppt werden. Verlange Akteneinsicht (die steht dir zu) und erkläre, dass du den Widerspruch nach der Akteneinsicht ausführlich begründen wirst. 

Sollte die Baubehörde gegen dich eingestellt sein, so wirst du um einen Fachanwalt nicht umhin kommen. Bau- und Verwaltungsrecht ist recht komplex, da steigt man als Normalbürger in der Regel nicht durch. 

Einen Baustopp kannst du per einstweiliger Verfügung erwirken. Du solltest aber zuerst die Rechtslage feststellen. Frage einen Rechtsanwalt oder ruf die Baubehörde an. Ob dein Nachbar deine Erlaubnis benötigt, kann aus der Ferne nicht beurteilt werden. Wir kennen weder die bei euch gültigen Baubestimmungen noch lassen deine wenigen Hintergrundinformationen irgendeine Einschätzung der Sachlage zu.

Geh zum Bauamt oder ruf an. Hierfür ist eine Genehmigung nötig und evtl. geht es gar nicht wenn z.B Abstandsflächen dadurch nicht eingehalten werden.

Als wir etwas 'hinzu gebaut' haben, mussten wir uns für die Genehmigung die Unterschriften der Umliegenden Nachbarn einholen. 


Darf er ohne weiteres Balkone anbringen

Ohne weiteres nicht. Er benötigt eine Genehmigung. Wir hatten unsere Genehmigung eingeschweißt und anschließend vor der Baustelle ausgestellt um möglichen Ärger zu vermeiden.

Manche Bauten benötigen keiner Genehmigung, bei einem Balkon gehe ich jedoch davon aus, dass das schon der Fall ist. - Da es z.B. das Sichtfeld der Nachbarn einschränkt.