Schönheitsreparaturen WBG?
Hallo an alle,
Ich habe vor nicht ganz 8 Jahren eine Mietwohnung über eine Genossenschaft bezogen. Habe den Mietvertrag nun zum 28.02.2021 gekündigt. Damals hatte ich mir eine schriftliche Genehmigung zur Hundehaltung(Hund hat 65 kg) geben lassen. Nun gab es im Laufe der Jahre natürlich auch mächtige Gebrauchsspuren.
Meine WBG ist nun der Meinung ich müsste die Reparaturen des PVC Bodens selber bezahlen. Laut Mietrecht muss ein PVC Boden aber nur max 8 bis 11 Jahre halten. Als ich die einzog war das PVC aber schon knapp 1 Jahr in der Wohnung verlegt da es einen kurzen Vormieter gab.
Welche Rechte habe ich nun diesbezüglich.
2 Antworten
Du sprichst hier vermutlich im mietrechtlichen Sinne vom sogenannten "Zeitwert" des Bodenbelags .
Da gibt es tatsächlich zumindest Leitlinien , nach denen solche Bodenbeläge bei normalem Gebrauch einen faktischen Restwert von "0" haben werden , und damit als "abgeschrieben" anzusehen wären .
Bei PVC geht man da in etwa von 10 Jahren aus , womit nach 8 Jahren Nutzung durch Dich + ggf. noch einige Monate Nutzung durch Deinen Vormieter incl. Verlegekosten durchaus noch ein kleiner Restwertanteil als Ablöse nun anzusetzen sein könnte von Deiner WBG .
Insbesondere dann , wenn der Bodenbelag durch unsachgemäßen Gebrauch / Tierverbiss / Kratzen stellenweise tatsächlich zerstört wurde .
Von daher empfehle ich Dir durchaus nun ein Schlichtungsgespräch mit Deinem Vermieter mit dem Versuch auf eine beidseits angemessene Einigung .
Die Sache mit dem Vormieter hatte ich dabei schon berücksichtigt in meiner Antwort .
womit nach 8 Jahren Nutzung durch Dich + ggf. noch einige Monate Nutzung durch Deinen Vormieter ...
An sichtbaren Stellen läßt sich ein stark in Mitleidenschaft gezogener Linoliumbelag nun mal nicht unsichtbar "flicken" .
Nur an 2 Stellen in der ganzen Wohnung hat mein Hund den PVC Boden stark beschädigt
Was damit vermutlich nicht gerade an Stellen Deiner Wohnung passiert sein kann , wo "normalerweise" z.B. eine Küchenzeile überdeckend draufstehen würde .
Betreffen die Hundespuren im Bodenbelag nur ein einziges Zimmer , oder wurde in mehreren Zimmern vom Wuff gekratzt und gerubbelt ?
Denn dann könnte man in einem Schlichtungsversuch ja ganz gezielt ansetzen über den Restwert und m2 - Preis , wenn es nur ein einziges Zimmer betrifft . ( Ich gebe Dir als Ausgleich was dazu für neuen Belag in dem betreffenden Raum und lege zur Nachbesserung ggf. fachgerecht auch selbst... )
Wenn der VM von damals neben Materialpreis auch noch entsprechende Verlegekosten des Bodenbelages nachweisen kann , so versuchst Du eine Einigung auf Basis von 1:10 bei der Abschreibung für den betreffenden Raum oder die betreffenden Räume anteilig .
Ein Anrecht auf Nachbesserung hast Du innerhalb gewisser Fristen normalerweise da ja ohnehin vor Neuvermietung .
Danke dir recht herzlich.. Flur und eine Stelle von 15 mal 29 cm wurden zerkratzt.. Und nur diese sollen ersetzt werden.. Der Rest soll aufgrund des Mietspiegels so bleiben.. Wie aber bei einem oberen kommi erwähnt... Ist es nicht alles.. Der Boden ist verlebt... Ausgeblichen.. An den Stoßkanten... Starke Druckstellen von Möbeln bis dahin auch kleinen Rissen löst er sich überall imens.. Das sagte ich alles der besagten Person von der WBG... Selbst diese Scheuerkanten lösen sich schon seit geraumer Zeit in sich auf
An den Stoßkanten wölbts alles.. Durch jedes wischen wird es mehr.. Qualität beim verlegen null..
Flur und eine Stelle von 15 mal 29 cm wurden zerkratzt..
Sind die Schadstellen vom Hund nur im Wohnungsflur ?
Und nur diese sollen ersetzt werden..
Das geht bei Linolium halt einfach nicht "unsichtbar"
Starke Druckstellen von Möbeln bis dahin auch kleinen Rissen löst er sich überall imens.
Was ansonsten nicht auf unsachgemäßen Gebrauch , bzw. Belastung des Bodenbelages anrechenbar ist . Es geht da echt nur um die Schadstellen vom Hund . Mit Druckstellen durch Möbel und Lösungen der Belagverklebung an sich hast Du ansonsten nichts zu tun .
Dokumentiere JEDEN kleinen Mangel in Bildern umgehend
Ist der Boden kaputt gemacht worden zb durch den Hund angeknabbert oder ist er ganz normal abgenutzt und durchgelaufen?
Der Boden ist halt zerkratzt bzw an 2 Stellen kaputt geschabt worden.
Durch normalen Gebrauch oder weil der Hund da zb immer gekratzt hat ?
Normaler Gebrauch in 5/6 der Wohnung... Heißt.. Fussboden Matt vom laufen.. Säubern.. Wischen.. Durch Möbelabdrucke.. Dadurch teils eingerissen .. 2 mal 10 bis 20 cm große Auskratzungen.. Das ist alles in Sachen Hund..
Eingerissen durch Möbel und kaputt durch Hund wird euch garantiert vorgeworfen (und sorry, zu recht) das ist leider keine normale Abnutzung
Druckstellen können nicht berechnet werden... Es ist so billiger PVC das durch das MÖBELSTEHEN Löcher im PVC sind.. Bettablage meines Hundes in Sachen Druck und Verschiebungen sind emens.. Selbst die Stoßkanten beim Belag lösen sich in allen Räumen.. Durch Saugen.. Wischen ect..kann man niemals bei solch billigen Belag von einem Fehler des Mieters ausgehen. Denn.. Sollte die Lebensdauer auch 10 oder 12 Jahre sein, darf sich der Belag auch nicht an allen Verlegekanten bzw Stößen öffnen und nach oben wölben...Weiterhin lösen sich die Scheuerleisten, welche seitlich hoch geklebt wurden... Da sind die zwei Auskratzungen meines Hundes dagegen echt Lapalien.
Aber ich werde es durch meinen Anwalt weiter beraten lassen..
Was will Dein Vermieter an Ausgleichsgestellung überhaupt von Dir haben ?
@Paroto92 auf alle Fälle die Flickschusterei. Erstmal jedenfalls
Hundehaftpflichtversicherung bemühen?
Bleiben wir mal ernst an der Sache...
Womit ich aber noch erwähnen muss, daß es noch einen Vormieter gab, welcher wohl nicht länger als ein halbes Jahr oder etwas mehr hier wohnte. Somit ergibt sich eine Nutzung von knapp 9 Jahren. Einem neuen Mieter kann mitnichten im ganzen Wohnraum dieser Belag zugemutet werden.. Wobei ich noch einmal betone.. Nur an 2 Stellen in der ganzen Wohnung hat mein Hund den PVC Boden stark beschädigt