Darf man wegen wegen Eigenbedarf einer 78 Jahren Frau das Mietverhältnis kündigen?
Meine Mutter wohnt in einer Wohnung seit über 40 Jahren. Nun möchte der Eigentümer meine das Mietverhältnis meiner Mutter kündigen. Er möchte seine eigenen Eltern einziehen lassen die ebenfalls krank sind und dass diese bei Bedarf von der eigenen Tochter gepflegt werden, die im gleichen Haus gegenüber wohnt.
Ich verstehe seine Situation. Nur darf er meiner Mutter das Mietverhältnis einfach so nach 40 Jahren kündigen?
Meine Mutter ist zwar für ihr Alter ganz fit, ist aber auch sehr alt mit 78 Jahren. Kann man ihr einen Umzug zumuten.
Habe ich Chancen dagegen anzugehen?
5 Antworten
Schau z.B. mal unter:
https://www.mietrecht.com/eigenbedarfskuendigung-haertefall/
Hier werden Härtefallregelungen anschaulich erklärt.
Die Entscheidung, ob eine Eigenbedarfskündigung durch einen Härtefall unwirksam wird, ist jedoch letztendlich immer vom Einzelfall abhängig.
Die Erfolgsaussichten würde ich durch einen Fachanwalt für Mietrecht bewerten lassen.
Alles Gute für dich!
Ist eine Abwägungssache, welche Interessen mehr wiegen, hängt also auch vom Richter ab, mmN ist die Kündigung hier aber zulässig.
Leider ja,
Da der Privatmieter den Eigenbedarf anmeldet, somit handelt es sich in seiner Familie um einen Notfall. Du könntest nur anfechten, das er es offen legen muss, warum er auf Eigenbedarf kündigt, denn das muss immer begründet sein, wenn kein dringender Notfall vorliegt, könnte man dagegen angehen, aber so an sich hat man 0 Chancen. Jedoch muss man auch bei einer Eigenbedarfskündigung und da spielt auch die Dauer als Mieter eine Rolle auf die Kündigungsfrist eingehen. Denn von heute auf morgen geht das nicht.
Es gibt nach so langer Mietdauer auch entsprechend lange Fristen für den Auszug, aber Eigenbedarf ist immer ein gültiger Kündigungsgrund. Ich könnte mir vorstellen, dass deine Mutter 1 Jahr Frist bei einer Kündigung hätte, was für die Vermieterin ja in keiner Weise zielführend sein kann. Insofern wäre dein Mutter in der Position, sich durch eine Prämie einen frühzeitigeren Auszug schmackhaft machen zu lassen.
Das Alter spielt bei Eigenbedarf keine Rolle. Auch wer 90 ist muß der Eigenbedarfkündigung zustimmen.
Natürlich kannst Du das etwas in die länge ziehen und Dich zunächst dagegen wehren. Die Kündigungsfrist ist ja 9 Monate und wenn Du nicht gehen willst bleibst Du noch etwas länger. Riskierst aber eine Räumungsklage, dann schauts halt blöde aus, wenn Du von heute auf Morgen ausziehen mußt und nicht weißt wohin.
Daher nutze die Kündigungszeit um eine geeignete Bleibe zu finden, denn raus muß sie so oder so.