Muss ich als Mieter für den kompletten Neu-Aufbau der Dusche bezahlen obwohl ich nur eine Plexi-Glasscheibe beschädigt habe?

10 Antworten

Also zunächst mal stimmt es nicht was dein Versicherer sagt. Die Haftpflichtversicherung ist ein Versicherungsvertrag, der einen Versicherer zum Ausgleich von Vermögensnachteilen infolge von gegen den Versicherten gerichteten Schadensersatzansprüchen verpflichtet - egal ob Plexiglas, Glas, Hausrat oder Sonstiges. Dein Vermieter hat dir gegenüber einen Schadenersatzanspruch den der Versicherer zu bezahlen hat, sofern du das meldest.

Die Höhe des Schadenersatzanspruchs richtet sich bei der Haftpflichtversicherung jedoch nach dem Zeitwert der Plexiglasscheibe (Glasversicherung würde den Neuwert ersetzen), also wie viel diese zum Zeitpunkt der Beschädigung noch wert war. Sollte diese schon 10 - 15 Jahre alt sein ist sie möglicherweise gar nichts mehr wert - das wird dir der Versicherer sagen können.

Ändert aber nichts daran, dass du den Zustand der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre wiederherstellen musst.

Sollte der Vermieter darauf bestehen hier komplett neue und andere Duschwände einzubauen, musst du ihm dennoch nur den Zeitwert ersetzen.

Bzgl. der Modernisierung die hier öfters mal angesprochen wurde wäre ich sehr vorsichtig. Zunächst handelt es sich wenn dann um eine modernisierende Instandsetzung. Das heißt der Zeitwert muss vom Neuwert abgezogen werden. Wenn die neue Duschwand 750 € kostet und der Zeitwert noch 300 € waren, könnte er maximal 11% der Differenz (450 €), also 49,50 € im Jahr bzw. 4,13 € im Monat verlangen. Das aber auch wirklich nur, wenn eine technische Verbesserung, die Erhöhung des Wohnwertes oder eine Energieeinsparung dadurch erzielt wurde - und das sehe ich hier nicht gegeben.

Mein Rat ist daher nochmal den Versicherer zu kontaktieren, der soll den Zeitwert berechnen und dir mitteilen - das wird wahrscheinlich so wenig sein, dass es sich nicht lohnt das über den Versicherer regulieren zu lassen, da die steigenden Beiträge wohl teurer wären. Anschließend solltest du den Vermieter darüber informieren wie hoch der Zeitwert ist und ihm vorschlagen diesen Betrag finanziell zu erstatten, da er ja ohnehin die Duschwände neu machen will. Sollte er darauf bestehen, dass du den vorherigen Zustand wiederherstellen sollst, kannst du dir im Baumarkt solche Plexiglaswände kaufen und selbstständig einbauen - hierfür gibt es Anleitungen auf Youtube. Einer Modernisierung in diesem Fall würde ich grundsätzlich widersprechen.

da die steigenden Beiträge wohl teurer wären.

Sofern durch eine Schadensregulierung überhaupt der Beitrag steigen würde.

Top-Antwort!

Der Hausmeister hat mir per e-mail mitgeteilt, dass die Hausverwaltung seit 3 Jahren auf neue Duschtrennwände aus Glas umgestiegen ist, somit müsste die komplette Dusche neu aufgebaut werden, dies koste um die 750 euro...

Seit wann hat der Hausmeister da was zu sagen?

Es gibt wohl nur wenige Hausmeister, die mit einer solchen "Macht" ausgestattet sind.

Ignoriere das und sprich mit den kompetenten Leuten der Verwaltung. Möglicherweise sagen die von vornherein, dass die Plexiwand längst abgewohnt ist und sowieso längst zum Austausch an stand. Zeitwert = 0 und deshalb Schadensersatz auch 0.

Erkundige Dich selbst, was eine Plexiglasscheibe kostet. Dann setzt Du Dich mit Deinem Vermieter in Verbindung und erklärst, dass Du diesen Betrag übernimmst.

Es kann ja nicht sein, dass Du eine komplett neue Dusche bezahlen sollst.

Der Eigentümer deiner WOhnung hat einen Anspruch darauf, dass du den Schaden wieder herstellst. Das heisst, sie haben einen Anspruch auf eine x Jahre alte Duschwand aus Plexiglas. Diese kosten wirst du tragen müssen. Wenn der Eigentümer stattdessen eine vergoldete Aluwand mit Penisabdrücken aller MIeter haben will ist das sein gutes Recht das zu wünschen, aber nicht deine Pflicht diesen WUnsch zu finanzieren und damit auch nicht die Pflicht deiner Versicherung.

Praktisch würde ich schauen was so eine Wand kostet ( Summe X) und fragen ob du diese so ersetzen lasse sollst oder ob der Vermieter sowieso etwas anderes einbauen lassen will, dann würdest du dich bis maximal zu dieser ( summe X) daran beteiligen.

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn es so eine Scheibe als Ersatzteil gibt kaufe Sie und machs selber. Gibts keine Ersatzteile musst du nur den Zeitwert der alten Dusche bezahlen, keine neue Dusche. Sonst hätte der Eigentümer ja mehr als vorher.

Kennst du keinen der dir ne Kostenvorschlag macht :-)