Muß der Laminatfußboden, der bei Einzug in der Wohnung lag bei Auszug rausgerissen werden von mir?

7 Antworten

Na wenn weder im Mietvertrag dazu irgendeine spezifische Klausel ist, noch ein Vormieter da war, von dem DU persönlich irgendetwas übernommen hast, so wärest Du meiner Meinung und meines Verständnisses nach, allerhöchstens für das eine Zimmer zuständig in welchem DU das Laminat selbst eingezogen hast.

War die Wohnung bei Übergabe gestrichen? Dann kann der Vermieter auch drauf bestehen (ist im Allgemeinen aber auch im Mietvertrag festgehalten) dass Du die Wohnung auch gestrichen wieder verlässt.

Das ist anscheinend sowieso ein hirnrissiges Problem, ich habe vor kurzem einer lieben Freundin geholfen, die umziehen musste, weil sie sich die Wohnung die sie zuvor mit ihrem Ehemann bewohnte alleine nicht mehr leisten konnte. Hier musste sie auch die komplette Wohnung streichen, was wir auch mit vereinten Kräften gemacht haben.

Keine 2 Wochen später waren wir bei ihrer Nachbarin und Freundin die in der Wohnung neben ihr wohnt zum Kaffee eingeladen, als wir durch den Flur kamen, stand die ehemalige Wohnung meiner Freundin sperrangelweit auf, Handwerker düsten ein und aus....es war ein neuer Fussboden eingezogen worden, Badkacheln und Badboden waren erneuert. Und....die Maler waren gerade am Werk und überstrichen, die von uns gemalerten Wände gerade noch einmal in Weiß. Wir wollten es auch nicht glauben. Die Wohnungen die in dem Haus frei wurden, wurden nunmehr als Eigentumswohnungen veräußert, aber da sieht man mal wie man Mieter schikanieren kann....wir haben dann auch drüber debattiert, ob man das nicht plakativ als Willkür bezeichnen könnte, was man da von ihr verlangt hat...nur um es 2 Wochen später durch Profis nochmal machen zu lassen.

Ich hoffe Du kriegst es in Deinem Sinne geregelt.

LG

Mexx2014 
Fragesteller
 06.11.2015, 08:52

Gestrichen? Nun ja, nicht frisch. Deswegen habe ich ja damals auch die Farbkosten von der VWG überwiesen bekommen, weil ich alles streichen mußte. War halt weiß aber teilweise mit erheblichen Abnutzungsspuren. Im Abstellraum sogar eine nackte Wand mit nur einem weißen Farbstrich runter. Aber wie gesagt, hatte damals keine Fotos gemacht. War bis dato berufsbedingt schon 13 mal umgezogen, ich habe noch nie Ärger gehabt, daß ich einen vorhandenen Fußboden bei Einzug bei Auszug mit rausreissen mußte. Im Arbeitszimmer sehe ich es ja ein, aber was daran ein : ..Zitat ."die Wohnung bei Auszug in einem vermietbaren Zustand zurückzugeben..." sein soll,wenn ich verpflichtet sein soll, den Fußboden komplett rauszureißen,  ist mir echt rätselhaft. Wer weiß, was da noch für Überraschungen zum Vorschein kommen, bei dem Altbau...Ich hoffe auch, daß das alles noch ein gutes Ende nimmt, Danke dir.

Als ich vor 11 Jahren einzog, lag in der ganzen Wohnung Laminat. 

Was bei Einzug in der Wohnung ist, gilt als mitvermietet.

Lediglich nicht im Arbeitszimmer, da habe ich auf eigene Kosten Laminat verlegen lassen. 

Das müsstest Du entfernen, wenn der Vermieter das verlangt.

Für das Streichen der Wände gab es damals das Geld zurück (den Kontoauszug mit dem Posten "Reparaturkosten" habe ich noch.). Nun verlangt die Genossenschaft, daß ich bei Auszug alles neu streiche.

Wenn es erforderlich ist, musst Du streichen, sofern es eine wirksame Endrenovierungsklausel gibt.

  Letztes Jahr wurde im Häuserblock gegenüber sowie dieses Jahr die Wohnung über mir wochenlang von der Genossenschaft renoviert. Kacheln und Fliesen in Bad und Küche rausgerissen, ebenso die Toilette, Waschbecken und die Elektrik neu verlegt. Ich kann mir kaum vorstellen, daß dies in meiner Wohnung nach Auszug nicht ebenfalls passiert.

Ist nicht relevant.

 Angeblich habe ich das vom Vormieter übernommen (den es damals garnicht gab) und in meinem Übergabeprotokoll ist überhaupt nichts vermerkt. Habe ich irgendwelche rechliche Grundlage, dies zu verweigern?

Frage mal lieber einen Anwalt, wer in der Beweispflicht ist.

 Die Unterschrift gestern habe ich nicht gegeben und erstmal um Zusendung des gestrigen Protokoll gebeten.

Weder Mieter noch Vermieter sind verpflichtet ein Protokoll zu unterschreiben.

Mexx2014 
Fragesteller
 06.11.2015, 08:40

Aus dem Schreiben der VWG (Merkblatt zur Kündigungsbestätigung):...... ich habe.... " die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten und im Falle der Auflösung.....in einem vermietbaren Zustand..zurückzugeben. Zur Sicherstellung der Verpflichtung ist ein Fristenplan.....Bestandteil des Vertrages.......Im Zweifelsfall ist der ursprüngliche Zustand der Wohnung vor Durchführung der Schönheitsreparaturen wiederherzustellen.

Das hieß in meinem Laienverständnis, farbige Wände weiß streichen, die anderen nicht, da lt. Fristenplan gestrichen, (wie soll man das beweisen, wenn man alles selber gemacht hat und keine Kaufbelege aufbewahrt hat. Ich habe nur dien Kontoauszug von damals, als mir die Farbe erstattet wurde) und desweiteren Bohrlöcher zuspachteln und das Laminat im AZ rausnehmen.

Nein, der muß nicht raus, wenn er Bestandteil des Mietvertrag war und im Übernahmeprotokoll enthalten ist.

Mexx2014 
Fragesteller
 05.11.2015, 20:09

Im Mietvertrag steht Garnichts davon und im Übergabeprotokoll was ich in meinen Unterlagen habe steht garnichts bezüglich irgendwelche Übernahmen. Der Mann von der Genossenschaft sagte mir lediglich mündlich, es sei meiner und somit müsse ich ihn rausreissen.

technikexperte  05.11.2015, 20:12
@Mexx2014

In diesem Fall kann auf Zeugen zurückgegriffen werden, mit denen die Wohnung zusammen besichtigt wurde. Das mit dem "Rausreißen" ist eine häufige Masche der Vermieter.

insbesondere das komplette Entsorgen des Laminats auf meine Kosten erscheint mir willkürlich.

Erscheint. Tatsächlich wäre die Entfernung gleichwohl aus Rechtsgrund Rückbaupflicht einforderbar oder hilfsweise auf deine Kosten durchzuführen, wenn das bei Mietbeginn vorhandene Laminat als nicht mitvermietet oder ausdrücklich vom Vormieter übernommen erklärt wurde. Und das selbstverlegte im AZ selbstverständlich gleich mit.

Und inwiefern der Bodenbelag bei möglichen Saierungsarbeiten im Bad  oder an der Elektrik nicht dort belassen würde, rätst du nur.

Kratzer an HK im Bereich der Monategaetbeiten neuer Meßgeräte entbinden dich auch nicht vom Streichen der Heizkörper und -rohre, wenn deren Renovierung fällig wäre: Für den nach mindestens 11 Jahren Nutzung vergilbten, gar abblätternden Altanstrich ist techem nun bestimmt nicht verantwortlich zu machen.

Habe ich irgendwelche rechliche Grundlage, dies zu verweigern?

Nein.

Die Unterschrift gestern habe ich nicht gegeben

Macht nichts: Die Aufforderung zu Rückbau und Durchführung der fälligen Schönheitsreparaturen ist dir schriftlich zugegangen, sie wäre selbst mündlich erklärt wirksam gestellt und bedarf keiner Unterschrift.

Ist eine Kaution hinterlegt, dürfte die nach fruchtlosem Ablauf einer hierüber gesetzten Frist einbehalten werden.

Jetzt bist du am Zug.

G imager761

Mexx2014 
Fragesteller
 06.11.2015, 08:44

Die Heizungen sind nicht vergilbt, da wir sie 2012 alle lackiert haben und erst danach die Meßgeräte umgesetzt wurden. Damals wurden Mietgeräte von techem angeschafft und die alten ausgetauscht. Außerdem habe ich bei jedem Frühjahrsputz die Heizungen mitgereinigt. Sie sind weiß, aber eben mit den Spuren von alten Geräten in den "Rippen".

imager761  07.11.2015, 09:48
@Mexx2014

Schönheitsreparaturpflicht meint Renovierung des durch Abnutzung entstandenen Gebrauchszustands.

Eure Neuackierung aus 2012 "sachgerecht in mittlerer Art und Güte" macht die derzeit nicht beanspruchbar, nur weil ein Techniker ein paar Kratzer herbeiführte.

Wenn der Laminatboden tatsächlich vom Vormieter stammt, bist du in der Rückbaupflicht. Ist dagegen im Mietvertrag der Laminatboden aufgeführt, brauchst du das natürlich nicht zu machen. Der Laminatboden im Arbeitszimmer ist allerdings deiner, den musst du entfernen. (Ist allerdings unsinnig, nur in einem Zimmer den Boden rauszureißen, aber wenns die Wohnungsbaugesellschaft so will..)

Für das Streichen der Wände gab es damals das Geld zurück (den Kontoauszug mit dem Posten "Reparaturkosten" habe ich noch.). Nun verlangt die Genossenschaft, daß ich bei Auszug alles neu streiche.

In welchem Zustand befindet sich die Wohnung? In welcher Farbe sind die Wände gestrichen? Was genau steht wortwörtlich zu Schönheitsreparaturen in deinem Mietvertrag?

Mexx2014 
Fragesteller
 06.11.2015, 08:59

Küche hellgelb, AZ, Küche und Abstellraum weiß, WZ, Flur und SZ farbig. Aber wenn ich die Wohnung damals nicht unrenoviert übernommen hätte, warum wären mir dann die Farbkosten damals erstattet worden? Und ich habe seitdem die Räume auch lt. Fristenplan (plus minus je nachdem wir es aussah) renoviert. Letztmalig 2012/2013/2014. Aber das ist schwer zu beweisen. Wir haben alles selber gemacht. Und im Vertrag steht, wie schon in meiner Frage geschrieben, ein Fristenplan, der "plus/minus" je nach Zustand einzuhalten ist. das ich die farbigen Wände weiß bzw. hell streichen muß, ist ja einsichtig, aber der Rest......