Muss der Vermieter den Telefonanschluss in der Wohnung installieren lassen?
Ich ziehe in eine neue Wohnung. Diese hat keinen Telefon-/Internetanschluss. Früher war das mut der Wohnung darunter ein Büru und der Anschluss kam von dort. Der ist jetzt natürlich getrennt. Der Elektriker meint er kann von dort keine Verbindung in den Keller finden.
Muss der Vermieter das auf seine Kosten um jeden Preis nachrüsten oder muss ich jetzt einen Gigcube kaufen? Bzw. ab wann steht mir eine Mietminderung zu?
5 Antworten
du darfst den Vermieter dazu auffordern. Fristsetzung
Der Link ist nur zutreffend, wenn es mietvertragliche Vereinbarungen gibt !
Wenn es einen Anschluss gab, der aber nicht mehr funktioniert, ist der Vermieter verpflichtet, diesen auf seine Kosten funktionstüchtig zu machen.
Anders aber, wenn die Wohnung nicht ausgestattet war, dann hat der Vermieter nicht die Pflicht, den auf seine Kosten herzustellen, der Mieter aber das Recht, den auf seine Kosten zu errichten.
Der Vermieter ist für die Stellung von Handwerkern und Techniker zuständig, sprich du musst deinen Vermieter auf dieses Thema ansprechen und ihn darum bitten, einen Techniker zu beauftragen!
Da gehe ich mal von stark aus, den ein Internetanschluss ist heutzutage unverzichtbar!
Der Verm,ieter muss diesen Zugang nicht in Auftrag geben sondern lediglich gestatten.
Ganz einfach ist die Frage nicht zu beantworten. Es hängt davon ab, was nach dem Mietvertrag geschuldet ist. Steht im Mietvertrag, dass ein Telefonanschluss in der Wohnung liegt? Oder wurde bei der Besichtigung ein Telefonanschluss in der Wohnung versprochen?
Falls nein, wird es schwierig. Wenn im Haus ein Anschluss liegt, kann man argumentieren, dass der Mieter für den Wohnungsanschluss selbst zuständig ist.
Ja muss er, das ist Mindestanforderung.
Also wenn ich am 15. Einziehe und keinen Anschluss habe kann ich darauf bestehen, dass er das macht? Ab wann sollte ich einen Anwalt hinzuziehen?
Da wirst du die Kosten des Anwaltes aber selbst tragen müssen, weil der Vermieter ohne Mietvertragliche Vereinbarung mit dir nicht verpflichtet ist den Anschluss zu veranlassen bzw. in Auftrag zu geben.
Wobei darin nur steht, dass der Anschluss im Haus sein muss und das ist er ja. Mur eben nicht in der Wohnung.
Die Dame von der Hausverwaltung meinte der Elektriker kommt am 5. und schaut dann OB man etwas machen kann.
Was wenn der entscheidet, dass das so aktuell nicht geht. Muss der Vermieter im Zweifelsfall auch einen Zugang in den Keller legen lassen?