Muß ich eine Elektrikerrechnung dem Vermieter als Schadenersatzforderung gegen mich bezahlen, wenn jener Elektriker trotz Nachfrage zur Ursache schwieg?
Der auf meine Anforderung vom Vermieter geschickte Elektriker sollte einen Kurzschluß beseitigen. Er hantierte am Lichtschalter, an der Lampenfassung und unterhalb des Deckenauslasses. Auf zweimaliger Frage, welche Ursache nun der Kurzschluß hatte, der zur Zerstörung meiner alten Glühlampe führte, schwieg dieser. Auch die Frage, ob ich etwas unterschreiben solle, verneinte er und verließ die Wohnung lediglich mit dem nichtssagenden Spruch: Die Glühlampen sind auch nicht mehr das, was sie früher waren. Ich hatte aber gar keine neue Sparglühlampe in der Lampenfassung, sondern eine alte und bei mir knallten wiederholt diese Glühlampen durch - ohne erkennbaren Grund und ohne daß die Sicherung rausflog.
Meines Erachtens muß sich der Vermieter nun dieses seltsame Geschäftsgebahren des Elektrikers zurechnen lassen und hat eben Pech, denn seine Schadenersatzforderung gegen mich läßt sich nun nicht mehr beweisen. Auftraggeber war ja zuständigkeitshalber der Vermieter, oder?
10 Antworten

Wenn es keine Rep.-Klausel im MV gibt, dann muss der Vermieter als Auftraggeber bezahlen, was er wohl auch getan hat. Die Schadensersatzforderung des Vermieters an dich setzt voraus, dass du als Mieter einen Schaden verursacht hast.
Die Ursache des Schadens wurde nicht benannt, also kannst du die Forderung des Vermieters ablehnen.
Zudem erscheint mir der Rechnungsbetrag zu klein, denn jede Reparatur an der Hauselektrik ist mit Fahrtkosten verbunden, die wohl hier nicht ausgewiesen sind. Rechne ich die Mwst. von 19% aus der Schadenssumme heraus, dann wird die Leistung des Elektriker noch unglaubhafter.

Der auf meine Anforderung vom Vermieter geschickte Elektriker
Wenn das richtig ist, ist der Vermieter Auftraggeber.

Es gibt aber keine.

... und warum wird das Ding nicht einfach der privaten Haftpflicht vorgelegt?
Gibt es etwa keine?

Weil hier niemand "schuld" ist, sondern nur ein technischer Mietmangel vorliegt.

... dann sollte die Frage berichtigt werden.
Dort gibt es einen Anspruchsteller und eine Schadenersatzforderung, und dazu habe ich geantwortet.

Ja. Aber der Vermieter benutzt in seinem Anspruchsschreiben an mich den wohl irrtümlichen Rechtsbegriff "Schadenersatzforderg"

... warum sollte ein Vermieter sich irren? Er behauptet, also geht es an die PH, wohin denn sonst?

Zunächst mal ist der Vermieter gemäß §535 BGB zur Instandhaltung verpflichtet.
Will der Vermieter einen Schadenersatz geltend machen, muss ein schuldhaftes oder fahrlässiges Verhalten beim Mieter vorliegen. Ob dies bei dir gegeben ist, kann ich natürlich nicht wissen. Aber wenn schon der Elektriker die Ursache nicht benennen kann, wie soll es dir dann der Vermieter sagen können.

Ich frage erst mal andere Details, dann erübrigt sich das vielleicht.
Gibt es eine wirksame Kleinreparturklausel in Deinem Mietvertrag?
Wie hoch ist der dort angegebene Betrag einer einzelnen Rechnung?
Wie hoch ist der Rechnungsbetrag?
Ist der Schalter defekt, könnte es unter Kleinreparatur fallen, ist es aber die Kabelleitung oder die Fassung der Birne, dann fällt das nicht darunter. Deine Nachfrage ist daher auch berechtigt.

Nein. Keine. Die Rechnung lautet auf 35 Euro.

Du machst Dir wegen 35 Euro so einen Stress?
Wäre mir ehlich gesagt zu blöd.

Wenn es keine Kleinreparturklausel gibt, muss der Vermieter die Rechnung bezahlen, es sei denn Du hättest den Schaden verursacht.
Weil man Dir Dir auch keinen Nachweis über den Grund des Defekts gibt bzw. nicht nachweisen kann dass Du der Verursacher bist, musst Du auch nichts bezahlen.
Die Rechnung an den Vermieter zurückschicken dass Du aufgrund fehlender Rechtslage nichts bezahlen musst.

Wenn man von HartzIV lebt, ist das viel Geld! Außerdem geht es hier um mein Recht!
Handelt es sich aber um eine Kleinreparturkausel, wenn eine im Mietvertrag wirksam vereinbart ist, könnte es sein dass der Mieter sie bezahlen muss.